Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356. XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden. XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin. Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431. XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kommen drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mann geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. denn solcher Denunciation darf der Mann nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be- Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356. XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden. XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin. Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431. XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f1035" n="1029"/> <p>Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.</p> <p>XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.</p> <p>XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.</p> <p>Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.</p> <p>XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be- </p> </div> </body> </text> </TEI> [1029/1035]
Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.
XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.
XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.
Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.
XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1035 |
Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1029. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1035>, abgerufen am 29.06.2024. |