Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret.

L. 1. C. de Eunuchis.

XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret.

L. 16. C. de Judaecis, ibi[unleserliches Material] Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar.

Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen.

Finckelthaus/ obs. 84. n. 31.

CAPUT LIV.

Von Abschneidung der Beburths-Glieder.

I.

DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret.

L. 1. C. de Eunuchis.

XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret.

L. 16. C. de Judaecis, ibi[unleserliches Material] Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar.

Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen.

Finckelthaus/ obs. 84. n. 31.

CAPUT LIV.

Von Abschneidung der Beburths-Glieder.

I.

DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1025" n="1019"/>
Willen des Eigenthums-Herrn /                      solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret.</p>
        <p>L. 1. C. de Eunuchis.</p>
        <p>XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther                      genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret.</p>
        <p>L. 16. C. de Judaecis, ibi<gap reason="illegible"/> Perez. &amp; in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de                      Sicar.</p>
        <p>Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth                      beschneiden liessen.</p>
        <p>Finckelthaus/ obs. 84. n. 31.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CAPUT LIV.</head>
        <argument>
          <p>Von Abschneidung der Beburths-Glieder.</p>
        </argument>
        <p>I.</p>
        <p>DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres                      nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen                     / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder                      caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten                      gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun                      dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen /                      so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene                      aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen.                      Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten /                      welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied                      lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann                      es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer                      Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend /                      nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1019/1025] Willen des Eigenthums-Herrn / solche Section vorgenommen/ von der hohen Obrigkeit confisciret. L. 1. C. de Eunuchis. XXV. Den Juden/ welche die Christen beschnitten/ wurden auch alle Güther genommen/ und sie aus dem Römischen Reich auf ewig verhannisiret. L. 16. C. de Judaecis, ibi_ Perez. & in L. 11. ff. ad Leg. Cornel. de Sicar. Welches ebenmäßig denenjenigen wiederfuhr/ die sich auf solche Jüdische Arth beschneiden liessen. Finckelthaus/ obs. 84. n. 31. CAPUT LIV. Von Abschneidung der Beburths-Glieder. I. DIe Nigriten oder schwartze Moren in der Insel Mossambique, welcher man Caffres nennet/ haben einen Gebrauch/ daß wenn sie wieder ihre Feinde zu Felde ziehen / und die Schlacht gewinnen/ derjenige/ so die meisten gefangen bekommt/ oder caputiret/ unter ihnen vor den Vornehmsten/ Grössensten und Mannhafftesten gehalten wird/ und daher vor andern in grossen Ansehen ist. Damit sie nun dessen Zeugnis haben/ wenn sie vor ihren König kommen/ schneiden sie allen / so sie gefangen/ oder ümgebracht haben/ das männliche Glied ab: Die Gefar gene aber lassen sie alsdann/ nach geschehener mutilation, wieder hinlauffen. Solches geschicht darum/ damit dieselben keine Kinder mehr zeugen möchten / welche ihre Feinde seyn/ und ihnen Schaden zufügen könten Dasselbige Glied lassen sie woh/ dörren/ damit es sich halte/ und nicht stincken werde. Wann es nun so fein gedörret ist/ kommen sie für den König mit sonderbahrer Reverenze, in gegenwarth der Vornehmsten und Obersten in selbiger Gegend / nehmen eins nach den andern in den Mund/ spü-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1025
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1019. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1025>, abgerufen am 25.11.2024.