Die Aufgabe der theoretischen Darstellung der äußeren Organisation der Gesellschaft.
Die bisherige Erörterung hat die fundamentalen psychischen Thatsachen bestimmt, welche dem ganzen Gewebe der äußeren Or- ganisation der Gesellschaft überall gleichförmig, überall irgendwie mit einander verbunden zu Grunde liegen. Sie hat das auf sie gebaute Verbandsleben der Menschheit, unter Verwerfung einer begrifflichen Abgrenzung und Eintheilung desselben, in einer ge- schichtlichen Anschauung umschrieben. Von hier aus kann nun wenigstens das Problem sichtbar gemacht werden, welches in diesem geschichtlichen Ganzen für die Theorie liegt. Zwei Fragen sind für die Stellung und den Aufbau der einzelnen Wissenschaften, in welche diese Theorie der äußeren Organisation der Gesellschaft sich zerlegt, besonders wichtig. Die Eine von ihnen betrifft die Stellung der äußeren Organisation, insbesondere des Staats zum Recht; die andere das Verhältniß des Staats zur Gesellschaft.
Indem zunächst die Frage nach der Stellung des Rechts zu der äußeren Organisation der Gesellschaft be- handelt wird, gilt es den Ertrag der bisherigen Erörterungen über das Recht 1) mit dem nunmehr entwickelten Begriff der äußeren Organisation der Gesellschaft zu verbinden.
Nicht jeder Zweck, so sahen wir 2), bringt einen Verband hervor; viele unserer Lebensäußerungen greifen in die anderer Personen überhaupt nicht zu einem Zweckzusammenhang ein; wo dann ein solcher auftritt, kann er durch die bloße Coordination von Ein- zelthätigkeiten, ohne die Unterstützung eines Verbandes, in vielen Fällen erreicht werden; es giebt aber Zwecke, welche besser von einem Verbande erreicht oder welche nur von einem solchen erreicht werden können. Hieraus ergiebt sich das Verhältniß, welches zwischen der Lebensthätigkeit der Individuen, den Systemen der Kultur und der äußeren Organisation der Gesellschaft besteht. Die Einen dieser Lebensäußerungen stellen keinen dauernden Zusammenhang
1) S. 65 ff.
2) S. 61 ff. 67. 90.
Die Aufgabe der theoretiſchen Darſtellung.
Die Aufgabe der theoretiſchen Darſtellung der äußeren Organiſation der Geſellſchaft.
Die bisherige Erörterung hat die fundamentalen pſychiſchen Thatſachen beſtimmt, welche dem ganzen Gewebe der äußeren Or- ganiſation der Geſellſchaft überall gleichförmig, überall irgendwie mit einander verbunden zu Grunde liegen. Sie hat das auf ſie gebaute Verbandsleben der Menſchheit, unter Verwerfung einer begrifflichen Abgrenzung und Eintheilung deſſelben, in einer ge- ſchichtlichen Anſchauung umſchrieben. Von hier aus kann nun wenigſtens das Problem ſichtbar gemacht werden, welches in dieſem geſchichtlichen Ganzen für die Theorie liegt. Zwei Fragen ſind für die Stellung und den Aufbau der einzelnen Wiſſenſchaften, in welche dieſe Theorie der äußeren Organiſation der Geſellſchaft ſich zerlegt, beſonders wichtig. Die Eine von ihnen betrifft die Stellung der äußeren Organiſation, insbeſondere des Staats zum Recht; die andere das Verhältniß des Staats zur Geſellſchaft.
Indem zunächſt die Frage nach der Stellung des Rechts zu der äußeren Organiſation der Geſellſchaft be- handelt wird, gilt es den Ertrag der bisherigen Erörterungen über das Recht 1) mit dem nunmehr entwickelten Begriff der äußeren Organiſation der Geſellſchaft zu verbinden.
Nicht jeder Zweck, ſo ſahen wir 2), bringt einen Verband hervor; viele unſerer Lebensäußerungen greifen in die anderer Perſonen überhaupt nicht zu einem Zweckzuſammenhang ein; wo dann ein ſolcher auftritt, kann er durch die bloße Coordination von Ein- zelthätigkeiten, ohne die Unterſtützung eines Verbandes, in vielen Fällen erreicht werden; es giebt aber Zwecke, welche beſſer von einem Verbande erreicht oder welche nur von einem ſolchen erreicht werden können. Hieraus ergiebt ſich das Verhältniß, welches zwiſchen der Lebensthätigkeit der Individuen, den Syſtemen der Kultur und der äußeren Organiſation der Geſellſchaft beſteht. Die Einen dieſer Lebensäußerungen ſtellen keinen dauernden Zuſammenhang
1) S. 65 ff.
2) S. 61 ff. 67. 90.
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Die Aufgabe der theoretiſchen Darſtellung.
Die Aufgabe der theoretiſchen Darſtellung der äußeren Organiſation
der Geſellſchaft.
Die bisherige Erörterung hat die fundamentalen pſychiſchen
Thatſachen beſtimmt, welche dem ganzen Gewebe der äußeren Or-
ganiſation der Geſellſchaft überall gleichförmig, überall irgendwie
mit einander verbunden zu Grunde liegen. Sie hat das auf ſie
gebaute Verbandsleben der Menſchheit, unter Verwerfung einer
begrifflichen Abgrenzung und Eintheilung deſſelben, in einer ge-
ſchichtlichen Anſchauung umſchrieben. Von hier aus kann nun
wenigſtens das Problem ſichtbar gemacht werden, welches in dieſem
geſchichtlichen Ganzen für die Theorie liegt. Zwei Fragen ſind
für die Stellung und den Aufbau der einzelnen Wiſſenſchaften,
in welche dieſe Theorie der äußeren Organiſation der Geſellſchaft
ſich zerlegt, beſonders wichtig. Die Eine von ihnen betrifft die
Stellung der äußeren Organiſation, insbeſondere des Staats zum
Recht; die andere das Verhältniß des Staats zur Geſellſchaft.
Indem zunächſt die Frage nach der Stellung des Rechts
zu der äußeren Organiſation der Geſellſchaft be-
handelt wird, gilt es den Ertrag der bisherigen Erörterungen
über das Recht 1) mit dem nunmehr entwickelten Begriff der
äußeren Organiſation der Geſellſchaft zu verbinden.
Nicht jeder Zweck, ſo ſahen wir 2), bringt einen Verband hervor;
viele unſerer Lebensäußerungen greifen in die anderer Perſonen
überhaupt nicht zu einem Zweckzuſammenhang ein; wo dann ein
ſolcher auftritt, kann er durch die bloße Coordination von Ein-
zelthätigkeiten, ohne die Unterſtützung eines Verbandes, in vielen
Fällen erreicht werden; es giebt aber Zwecke, welche beſſer von
einem Verbande erreicht oder welche nur von einem ſolchen erreicht
werden können. Hieraus ergiebt ſich das Verhältniß, welches zwiſchen
der Lebensthätigkeit der Individuen, den Syſtemen der Kultur
und der äußeren Organiſation der Geſellſchaft beſteht. Die Einen
dieſer Lebensäußerungen ſtellen keinen dauernden Zuſammenhang
1) S. 65 ff.
2) S. 61 ff. 67. 90.
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Dilthey, Wilhelm: Einleitung in die Geisteswissenschaften. Versuch einer Grundlegung für das Studium der Gesellschaft und der Geschichte. Bd. 1. Leipzig, 1883, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dilthey_geisteswissenschaften_1883/118>, abgerufen am 24.11.2024.
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