Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem Garthoffen, als auch das übrige vor des Meissels Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn Inquisitions Acten hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem Archiv reponiren zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . ." Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O. ". . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . ." "NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden." Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726: "Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz uxor, welche den 11. dicti gestorben, ohne Ceremonien begraben worden; aetatis 76. Jahr; dedit gantze Schule." Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem Garthoffen, als auch das übrige vor des Meissels Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn Inquisitions Acten hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem Archiv reponiren zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . .“ Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O. „. . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . .“ „NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden.“ Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726: „Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. 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Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.
„. . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . .“
„NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden.“
Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726:
„Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz uxor, welche den 11. dicti gestorben, ohne Ceremonien begraben worden; aetatis 76. Jahr; dedit gantze Schule.“
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