Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Ew. Königl. Mayestaet ich allerunterthänigst meinen Feinden Allergerechtsten Einhalt zu thun und an den Stadt Magistrat allhir Daß Sie die wieder mich erhabne Untersuchung auffheben und cassiren sollen, Allergnädigst zu rescribiren. Ich bin erböthig pro abolitione zu Ew. Königlichen Mayestaet Straff Casse nach meinen armen Vermögen Dreyßig Rthlr. zu erlegen. Dafür ersterbe ich . . ." Berlin, 8. Mai 1726. Reskript des Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, der über Dietzens Gesuch vom 4. Mai a. c. pflichtmäßig mit Übersendung der Inquisitions-Akten berichten und mit der Inquisition einhalten soll, da sich Dietz freiwillig der Strafe unterwirft. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O. Berlin, 16. Juni 1726. Bericht des Kriminal-Kollegs an den Minister Christoph von Katsch über die gegen Dietz verhandelte Inquisitions-Sache und Gutachten wegen der eventuell festzusetzenden Höhe der Strafgelder pro abolitione. Original. Unterzeichnet von Johann Philipp u. Pulian, Balthasar Conrad zum Broich, Johann Friedrich Weitzel, Johann Kaspar v. Berger, Albrecht Friedrich Hynitzsch, Karl Ludwig Krug v. Nidda, Karl v. Rodenberg, Friedrich Beurhaus, George Ulrich, Christian Ludwig v. Bär. A a. O. Dietz sei geständig: "vor 5. bis 6. Jahren des Barbierer Stecheysen Lehrjungen, Nahmens Christian Meisseln, auch im vorigen Jahre, einen Nahmens Johann Carl Garthoff, wieder den außdrücklichen Innungs Schluß, falsche Lehr Brieffe außgefertiget" zu haben; und zwar sei bei dem zweiten Lehrbriefe, der auf einen anderen Jungen gelautet, dessen Name von Dietz durchgehend ausradiert und dafür Garthoffs Name gesetzt und fälschlich auch des verstorbenen Obermeisters Name von Dietz darunter gesetzt worden. Das Geld für beide Lehrbriefe habe Dietz der Innung nicht berechnet. Da Dietz geständig sei, scheine eine weitere Inquisition unnötig zu sein. "So viel dann hiernechst die Sache selbsten betrifft, Denunciatus das von Ihm begangene falsum, und daß Er die vor denen außgefertigten Lehr Brieffen erhobene Gel- Ew. Königl. Mayestaet ich allerunterthänigst meinen Feinden Allergerechtsten Einhalt zu thun und an den Stadt Magistrat allhir Daß Sie die wieder mich erhabne Untersuchung auffheben und cassiren sollen, Allergnädigst zu rescribiren. Ich bin erböthig pro abolitione zu Ew. Königlichen Mayestaet Straff Casse nach meinen armen Vermögen Dreyßig Rthlr. zu erlegen. Dafür ersterbe ich . . .“ Berlin, 8. Mai 1726. Reskript des Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, der über Dietzens Gesuch vom 4. Mai a. c. pflichtmäßig mit Übersendung der Inquisitions-Akten berichten und mit der Inquisition einhalten soll, da sich Dietz freiwillig der Strafe unterwirft. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O. Berlin, 16. Juni 1726. Bericht des Kriminal-Kollegs an den Minister Christoph von Katsch über die gegen Dietz verhandelte Inquisitions-Sache und Gutachten wegen der eventuell festzusetzenden Höhe der Strafgelder pro abolitione. Original. Unterzeichnet von Johann Philipp u. Pulian, Balthasar Conrad zum Broich, Johann Friedrich Weitzel, Johann Kaspar v. Berger, Albrecht Friedrich Hynitzsch, Karl Ludwig Krug v. Nidda, Karl v. Rodenberg, Friedrich Beurhaus, George Ulrich, Christian Ludwig v. Bär. A a. O. Dietz sei geständig: „vor 5. bis 6. Jahren des Barbierer Stecheysen Lehrjungen, Nahmens Christian Meisseln, auch im vorigen Jahre, einen Nahmens Johann Carl Garthoff, wieder den außdrücklichen Innungs Schluß, falsche Lehr Brieffe außgefertiget“ zu haben; und zwar sei bei dem zweiten Lehrbriefe, der auf einen anderen Jungen gelautet, dessen Name von Dietz durchgehend ausradiert und dafür Garthoffs Name gesetzt und fälschlich auch des verstorbenen Obermeisters Name von Dietz darunter gesetzt worden. Das Geld für beide Lehrbriefe habe Dietz der Innung nicht berechnet. Da Dietz geständig sei, scheine eine weitere Inquisition unnötig zu sein. „So viel dann hiernechst die Sache selbsten betrifft, Denunciatus das von Ihm begangene falsum, und daß Er die vor denen außgefertigten Lehr Brieffen erhobene Gel- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0349"/> Ew. 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Daß Sie die wieder mich erhabne Untersuchung auffheben und cassiren sollen,
Allergnädigst zu rescribiren. Ich bin erböthig pro abolitione zu Ew. Königlichen Mayestaet Straff Casse nach meinen armen Vermögen Dreyßig Rthlr. zu erlegen. Dafür ersterbe ich . . .“
Berlin, 8. Mai 1726. Reskript des Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, der über Dietzens Gesuch vom 4. Mai a. c. pflichtmäßig mit Übersendung der Inquisitions-Akten berichten und mit der Inquisition einhalten soll, da sich Dietz freiwillig der Strafe unterwirft. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.
Berlin, 16. Juni 1726. Bericht des Kriminal-Kollegs an den Minister Christoph von Katsch über die gegen Dietz verhandelte Inquisitions-Sache und Gutachten wegen der eventuell festzusetzenden Höhe der Strafgelder pro abolitione. Original. Unterzeichnet von Johann Philipp u. Pulian, Balthasar Conrad zum Broich, Johann Friedrich Weitzel, Johann Kaspar v. Berger, Albrecht Friedrich Hynitzsch, Karl Ludwig Krug v. Nidda, Karl v. Rodenberg, Friedrich Beurhaus, George Ulrich, Christian Ludwig v. Bär. A a. O.
Dietz sei geständig: „vor 5. bis 6. Jahren des Barbierer Stecheysen Lehrjungen, Nahmens Christian Meisseln, auch im vorigen Jahre, einen Nahmens Johann Carl Garthoff, wieder den außdrücklichen Innungs Schluß, falsche Lehr Brieffe außgefertiget“ zu haben; und zwar sei bei dem zweiten Lehrbriefe, der auf einen anderen Jungen gelautet, dessen Name von Dietz durchgehend ausradiert und dafür Garthoffs Name gesetzt und fälschlich auch des verstorbenen Obermeisters Name von Dietz darunter gesetzt worden. Das Geld für beide Lehrbriefe habe Dietz der Innung nicht berechnet.
Da Dietz geständig sei, scheine eine weitere Inquisition unnötig zu sein.
„So viel dann hiernechst die Sache selbsten betrifft, Denunciatus das von Ihm begangene falsum, und daß Er die vor denen außgefertigten Lehr Brieffen erhobene Gel-
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