Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.wiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst be¬ Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkom¬ Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das wiederum aus der Natur und dem Weſen der Kunſt be¬ Das Weſen der Schauſpielkunſt aber iſt vollkom¬ Um dieſe zu wecken und zu pflegen bedarf das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0040" n="34"/> wiederum aus der Natur und dem Weſen der Kunſt be¬<lb/> antworten.</p><lb/> <p>Das Weſen der Schauſpielkunſt aber iſt vollkom¬<lb/> mene Vergeſellſchaftung <hi rendition="#g">Aller</hi>, mit Erhaltung der<lb/> Eigenheit des <hi rendition="#g">Einzelnen</hi>. Sie fordert gänzliche<lb/> Hingebung an den Geſammtvortheil der Totalwirkungen,<lb/> fordert Selbſtverläugnung in einer Thätigkeit, welche<lb/> Ehrgeiz und Eitelkeit am gewaltigſten aufregt, fordert,<lb/> daß der Einzelne die Befriedigung ſeines <hi rendition="#g">eignen</hi> Vor¬<lb/> theils in der Befriedigung des <hi rendition="#g">allgemeinen</hi> finde,<lb/><hi rendition="#g">die Schauſpielkunſt fordert alſo republi¬<lb/> kaniſche Tugend in höchſter Potenz</hi>.</p><lb/> <p>Um dieſe zu wecken und zu pflegen bedarf das<lb/> Theater folgerichtig auch republikaniſcher Einrichtungen.<lb/> Dieſe Erkenntniß datirt nicht etwa aus den politiſchen<lb/> Bewegungen unſerer Tage, ſchon die abſoluteſten Herrſcher<lb/> haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig <hi rendition="#aq">XIV</hi>. gab dem <hi rendition="#aq">théâ¬<lb/> tre français</hi> die erſte Verfaſſung, die Napoleon ſpäterhin<lb/> ausbildete. Joſeph <hi rendition="#aq">II</hi>. führte eine ähnliche am Wiener<lb/> Nationaltheater ein. Dalberg in Mannheim, Schröder<lb/> in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundſätze auf. Es<lb/> iſt alſo nichts Neues, wenn das Theater eine künſtleriſche<lb/> Selbſtregierung durch Vertretung, und aus freiem Ver¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [34/0040]
wiederum aus der Natur und dem Weſen der Kunſt be¬
antworten.
Das Weſen der Schauſpielkunſt aber iſt vollkom¬
mene Vergeſellſchaftung Aller, mit Erhaltung der
Eigenheit des Einzelnen. Sie fordert gänzliche
Hingebung an den Geſammtvortheil der Totalwirkungen,
fordert Selbſtverläugnung in einer Thätigkeit, welche
Ehrgeiz und Eitelkeit am gewaltigſten aufregt, fordert,
daß der Einzelne die Befriedigung ſeines eignen Vor¬
theils in der Befriedigung des allgemeinen finde,
die Schauſpielkunſt fordert alſo republi¬
kaniſche Tugend in höchſter Potenz.
Um dieſe zu wecken und zu pflegen bedarf das
Theater folgerichtig auch republikaniſcher Einrichtungen.
Dieſe Erkenntniß datirt nicht etwa aus den politiſchen
Bewegungen unſerer Tage, ſchon die abſoluteſten Herrſcher
haben ihr gemäß gehandelt. Ludwig XIV. gab dem théâ¬
tre français die erſte Verfaſſung, die Napoleon ſpäterhin
ausbildete. Joſeph II. führte eine ähnliche am Wiener
Nationaltheater ein. Dalberg in Mannheim, Schröder
in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundſätze auf. Es
iſt alſo nichts Neues, wenn das Theater eine künſtleriſche
Selbſtregierung durch Vertretung, und aus freiem Ver¬
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