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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Des Cammer-Wesens 4 Abschnitt, von der
ren 300. Millionen austragen; allein daß nach
solchen Rechnungen, wornach ein jeder Privat-
Mann seine Einnahme mit der Ausgabe einrichtet,
ein Fürst seine Wirthschaft nicht einrichten könne,
erhellet daraus: Gesetzt, ich hätte ein groß Haus,
in welchem 300. Familien wohnten, und diese Fa-
milien trieben unterschiedliche Nahrung; jedoch
wäre es also beschaffen, daß die Einwohner ihre
Arbeit unter einander wieder vertheilten, aus dem
Hause aber nichts verkauft werden könnte, dazu
müsten noch die Einwohner des Hauses jährlich für
3000. fl. Brodt, Fleisch, Holz, oder andere Sa-
chen ausgeben, welches sie im Hause nicht haben,
und zu ihrer Nothdurft von aussen herein bringen
müsten. Die Einwohner aber des Hauses wären
gleich reich, das ist, ein jeder hätte 500. fl. Capital
an Gelde, welche insgesammt 150000. fl. austra-
gen, von welchem Capital sich die Einwohner unter
einander erhalten müsten. Nun hätte ich als Herr
des Hauses von einer jeden Familie 30. fl. Zinß
einzunehmen, welches jährlich 9000. fl. austrägt,
diese 9000. fl. legte ich jederzeit in meinen Schatz,
und gäbe den Einwohnern des Hauses nichts da-
von wieder zu lösen, so folget durch eine unum-
stößliche Rechnung, daß die 9000. fl. und die obi-
gen 3000. fl. welche die Einwohner noch zur Er-
kaufung anderer Nothdurften, jährlich aus dem
Hause zu tragen, genöthiget seyn, 12000. fl. ma-
chen, und das Capital der 150000. fl. nehme jähr-
lich an 12000. fl. ab, folglich wäre das Haus schon
in dem ersten Jahre so viel ärmer geworden, als
24. Familien werth seyn. Wenn nun mit dieser
Wirthschaft sollte fortgefahren werden, so würde
ich in kurzer Zeit das meiste von den 150000. fl.
in meinen Kasten bekommen, aber was würde er-
folgen, dieß, daß die Einwohner Armuth halber

wür-

Des Cammer-Weſens 4 Abſchnitt, von der
ren 300. Millionen austragen; allein daß nach
ſolchen Rechnungen, wornach ein jeder Privat-
Mann ſeine Einnahme mit der Ausgabe einrichtet,
ein Fuͤrſt ſeine Wirthſchaft nicht einrichten koͤnne,
erhellet daraus: Geſetzt, ich haͤtte ein groß Haus,
in welchem 300. Familien wohnten, und dieſe Fa-
milien trieben unterſchiedliche Nahrung; jedoch
waͤre es alſo beſchaffen, daß die Einwohner ihre
Arbeit unter einander wieder vertheilten, aus dem
Hauſe aber nichts verkauft werden koͤnnte, dazu
muͤſten noch die Einwohner des Hauſes jaͤhrlich fuͤr
3000. fl. Brodt, Fleiſch, Holz, oder andere Sa-
chen ausgeben, welches ſie im Hauſe nicht haben,
und zu ihrer Nothdurft von auſſen herein bringen
muͤſten. Die Einwohner aber des Hauſes waͤren
gleich reich, das iſt, ein jeder haͤtte 500. fl. Capital
an Gelde, welche insgeſammt 150000. fl. austra-
gen, von welchem Capital ſich die Einwohner unter
einander erhalten muͤſten. Nun haͤtte ich als Herr
des Hauſes von einer jeden Familie 30. fl. Zinß
einzunehmen, welches jaͤhrlich 9000. fl. austraͤgt,
dieſe 9000. fl. legte ich jederzeit in meinen Schatz,
und gaͤbe den Einwohnern des Hauſes nichts da-
von wieder zu loͤſen, ſo folget durch eine unum-
ſtoͤßliche Rechnung, daß die 9000. fl. und die obi-
gen 3000. fl. welche die Einwohner noch zur Er-
kaufung anderer Nothdurften, jaͤhrlich aus dem
Hauſe zu tragen, genoͤthiget ſeyn, 12000. fl. ma-
chen, und das Capital der 150000. fl. nehme jaͤhr-
lich an 12000. fl. ab, folglich waͤre das Haus ſchon
in dem erſten Jahre ſo viel aͤrmer geworden, als
24. Familien werth ſeyn. Wenn nun mit dieſer
Wirthſchaft ſollte fortgefahren werden, ſo wuͤrde
ich in kurzer Zeit das meiſte von den 150000. fl.
in meinen Kaſten bekommen, aber was wuͤrde er-
folgen, dieß, daß die Einwohner Armuth halber

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[658/0678] Des Cammer-Weſens 4 Abſchnitt, von der ren 300. Millionen austragen; allein daß nach ſolchen Rechnungen, wornach ein jeder Privat- Mann ſeine Einnahme mit der Ausgabe einrichtet, ein Fuͤrſt ſeine Wirthſchaft nicht einrichten koͤnne, erhellet daraus: Geſetzt, ich haͤtte ein groß Haus, in welchem 300. Familien wohnten, und dieſe Fa- milien trieben unterſchiedliche Nahrung; jedoch waͤre es alſo beſchaffen, daß die Einwohner ihre Arbeit unter einander wieder vertheilten, aus dem Hauſe aber nichts verkauft werden koͤnnte, dazu muͤſten noch die Einwohner des Hauſes jaͤhrlich fuͤr 3000. fl. Brodt, Fleiſch, Holz, oder andere Sa- chen ausgeben, welches ſie im Hauſe nicht haben, und zu ihrer Nothdurft von auſſen herein bringen muͤſten. Die Einwohner aber des Hauſes waͤren gleich reich, das iſt, ein jeder haͤtte 500. fl. Capital an Gelde, welche insgeſammt 150000. fl. austra- gen, von welchem Capital ſich die Einwohner unter einander erhalten muͤſten. Nun haͤtte ich als Herr des Hauſes von einer jeden Familie 30. fl. Zinß einzunehmen, welches jaͤhrlich 9000. fl. austraͤgt, dieſe 9000. fl. legte ich jederzeit in meinen Schatz, und gaͤbe den Einwohnern des Hauſes nichts da- von wieder zu loͤſen, ſo folget durch eine unum- ſtoͤßliche Rechnung, daß die 9000. fl. und die obi- gen 3000. fl. welche die Einwohner noch zur Er- kaufung anderer Nothdurften, jaͤhrlich aus dem Hauſe zu tragen, genoͤthiget ſeyn, 12000. fl. ma- chen, und das Capital der 150000. fl. nehme jaͤhr- lich an 12000. fl. ab, folglich waͤre das Haus ſchon in dem erſten Jahre ſo viel aͤrmer geworden, als 24. Familien werth ſeyn. Wenn nun mit dieſer Wirthſchaft ſollte fortgefahren werden, ſo wuͤrde ich in kurzer Zeit das meiſte von den 150000. fl. in meinen Kaſten bekommen, aber was wuͤrde er- folgen, dieß, daß die Einwohner Armuth halber wuͤr-

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 658. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/678>, abgerufen am 22.07.2024.