teresse durch die Steuer zu suchen, vorzu- ziehen.
Der Beweiß ist dieser: Derjenige Weg, das fürstli- che Jnteresse von dem Reichthume der Unterthanen zu nehmen, wobey der Unterthan am wenigsten be- lästiget wird, der ist allen andern Wegen vorzuziehen. (§. 21.) Wird das fürstliche Jnteresse nur von dem genommen, was der Unterthan würklich gewin- net, und alsdenn, wenn er gewinnet, so wird bey die- ser Eintreibung des fürstlichen Jnteresse der Unter- than am wenigsten belästiget. Folglich ist dieser Weg allen andern Wegen vorzuziehen. Jch muß den Un- ter-Satz dieses Schlusses beweisen. Wird dieß Jn- teresse nur von dem genommen, was der Unterthan würklich gewinnet, so kann er es geben, und es ist nicht nöthig, daß er sein bereits erworbenes Capital angreift, er kann es ohne Sorge geben. Wird es alsdenn genommen, wenn er würklich gewinnet, so kann er es freymüthig geben, denn er hat es alsdenn, wenn er es geben soll, folglich ist es nicht nöthig, ihn mit dem ihm gehäßigen Zwange zu beunruhigen. Dieß ist genug, diesen Unter-Satz zu bevestigen. Daher wird man keine Ursache finden, die von uns gemachte Folge in Zweifel zu ziehen. Wenn wir nun die Accise mit der Steuer vergleichen, so erhellet es unmittelbar, daß der Weg, das fürstliche Jnter- esse durch die Accise einzutreiben, die von uns ange- nommenen Vortheile habe, die in dem Gegentheile bey der Steuer fehlen (§. 101). Daher ist es klar, daß der Weg, das fürstliche Jnteresse durch die Ac- cise einzutreiben, dem Wege dieses Jnteresse durch die Steuer zu suchen, vorzuziehen sey.
§. 107.
Wie diese einzutrei- ben?
Es kommt nur, wie ich es glaube, auf die Ord- nung an, die man bey der Eintreibung der Accise be-
obachtet.
Des Cammer-Weſens 3 Abſchnitt,
tereſſe durch die Steuer zu ſuchen, vorzu- ziehen.
Der Beweiß iſt dieſer: Derjenige Weg, das fuͤrſtli- che Jntereſſe von dem Reichthume der Unterthanen zu nehmen, wobey der Unterthan am wenigſten be- laͤſtiget wird, der iſt allen andern Wegen vorzuziehen. (§. 21.) Wird das fuͤrſtliche Jntereſſe nur von dem genommen, was der Unterthan wuͤrklich gewin- net, und alsdenn, wenn er gewinnet, ſo wird bey die- ſer Eintreibung des fuͤrſtlichen Jntereſſe der Unter- than am wenigſten belaͤſtiget. Folglich iſt dieſer Weg allen andern Wegen vorzuziehen. Jch muß den Un- ter-Satz dieſes Schluſſes beweiſen. Wird dieß Jn- tereſſe nur von dem genommen, was der Unterthan wuͤrklich gewinnet, ſo kann er es geben, und es iſt nicht noͤthig, daß er ſein bereits erworbenes Capital angreift, er kann es ohne Sorge geben. Wird es alsdenn genommen, wenn er wuͤrklich gewinnet, ſo kann er es freymuͤthig geben, denn er hat es alsdenn, wenn er es geben ſoll, folglich iſt es nicht noͤthig, ihn mit dem ihm gehaͤßigen Zwange zu beunruhigen. Dieß iſt genug, dieſen Unter-Satz zu beveſtigen. Daher wird man keine Urſache finden, die von uns gemachte Folge in Zweifel zu ziehen. Wenn wir nun die Acciſe mit der Steuer vergleichen, ſo erhellet es unmittelbar, daß der Weg, das fuͤrſtliche Jnter- eſſe durch die Acciſe einzutreiben, die von uns ange- nommenen Vortheile habe, die in dem Gegentheile bey der Steuer fehlen (§. 101). Daher iſt es klar, daß der Weg, das fuͤrſtliche Jntereſſe durch die Ac- ciſe einzutreiben, dem Wege dieſes Jntereſſe durch die Steuer zu ſuchen, vorzuziehen ſey.
§. 107.
Wie dieſe einzutrei- ben?
Es kommt nur, wie ich es glaube, auf die Ord- nung an, die man bey der Eintreibung der Acciſe be-
obachtet.
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Des Cammer-Weſens 3 Abſchnitt,
tereſſe durch die Steuer zu ſuchen, vorzu-
ziehen.
Der Beweiß iſt dieſer: Derjenige Weg, das fuͤrſtli-
che Jntereſſe von dem Reichthume der Unterthanen
zu nehmen, wobey der Unterthan am wenigſten be-
laͤſtiget wird, der iſt allen andern Wegen vorzuziehen.
(§. 21.) Wird das fuͤrſtliche Jntereſſe nur von
dem genommen, was der Unterthan wuͤrklich gewin-
net, und alsdenn, wenn er gewinnet, ſo wird bey die-
ſer Eintreibung des fuͤrſtlichen Jntereſſe der Unter-
than am wenigſten belaͤſtiget. Folglich iſt dieſer Weg
allen andern Wegen vorzuziehen. Jch muß den Un-
ter-Satz dieſes Schluſſes beweiſen. Wird dieß Jn-
tereſſe nur von dem genommen, was der Unterthan
wuͤrklich gewinnet, ſo kann er es geben, und es iſt
nicht noͤthig, daß er ſein bereits erworbenes Capital
angreift, er kann es ohne Sorge geben. Wird es
alsdenn genommen, wenn er wuͤrklich gewinnet, ſo
kann er es freymuͤthig geben, denn er hat es alsdenn,
wenn er es geben ſoll, folglich iſt es nicht noͤthig,
ihn mit dem ihm gehaͤßigen Zwange zu beunruhigen.
Dieß iſt genug, dieſen Unter-Satz zu beveſtigen.
Daher wird man keine Urſache finden, die von uns
gemachte Folge in Zweifel zu ziehen. Wenn wir
nun die Acciſe mit der Steuer vergleichen, ſo erhellet
es unmittelbar, daß der Weg, das fuͤrſtliche Jnter-
eſſe durch die Acciſe einzutreiben, die von uns ange-
nommenen Vortheile habe, die in dem Gegentheile
bey der Steuer fehlen (§. 101). Daher iſt es klar,
daß der Weg, das fuͤrſtliche Jntereſſe durch die Ac-
ciſe einzutreiben, dem Wege dieſes Jntereſſe durch
die Steuer zu ſuchen, vorzuziehen ſey.
§. 107.
Es kommt nur, wie ich es glaube, auf die Ord-
nung an, die man bey der Eintreibung der Acciſe be-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 644. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/664>, abgerufen am 21.11.2024.
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