Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.Des Cammer-Wesens 1. Abschnitt, von den die Nahrungs-Geschäfte der Unterthanen nicht schwä-chet, vielmehr ein bequemes Mittel werden kann, solche zu erhalten und zu erweitern, und dessen Würkungen nicht nothwendig unter die fürstlichen Einkünfte zu zehlen sind, das muß auch ein bequemes Mittel seyn, zur Erlangung und Erweiterung der Chatoul-Güter. (§. 2. und folg.). Gewerke, welche Gold und Sil- ber ohne Handlung bringen, können diese Eigenschaf- ten haben. Die erste, daß sie Mittel seyn können, einen Für- sten Geld zu erwerben, ist klar aus dem Begrif des Geldes. Die andere, daß hiedurch die Nahrungs-Geschäf- te der Unterthanen nicht geschwächt, sondern vielmehr erhalten und erweitert werden, ist aus folgenden Stükken klar. Einmahl können sie Mittel werden, einige, die an diesen Gewerken arbeiten, im Staate zu ernäh- ren, und dieß befördert den Reichthum der Un- terthanen und des Staats. (§. 28. und folg. der Pol.) Fürs andere, da diese Gewerke Gold und Sil- ber ohne Handel bringen, so können sie die Hand- lung im Staate nicht schwächen, folglich auch nicht die Nahrungs-Geschäfte der Unterthanen. Fürs dritte. Diese Gewerke bringen Gold und Silber, folglich Geld. Daher sind sie Mittel, Capitalien ins Land zu bringen, und darum auch Mittel, das Nahrungs-Geschäfte der Untertha- nen zu erhalten und zu erweitern (§. 125. Pol.) Die dritte Eigenschaft daß die Würkungen die- ser Gewerke nicht nothwendig unter die fürstli- chen Einkünfte zu zehlen, ist aus dem klar, was wir §. 15. Vorb. von dem Fond der fürstlichen Einkünfte vestgesetzet haben. Da
Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den die Nahrungs-Geſchaͤfte der Unterthanen nicht ſchwaͤ-chet, vielmehr ein bequemes Mittel werden kann, ſolche zu erhalten und zu erweitern, und deſſen Wuͤrkungen nicht nothwendig unter die fuͤrſtlichen Einkuͤnfte zu zehlen ſind, das muß auch ein bequemes Mittel ſeyn, zur Erlangung und Erweiterung der Chatoul-Guͤter. (§. 2. und folg.). Gewerke, welche Gold und Sil- ber ohne Handlung bringen, koͤnnen dieſe Eigenſchaf- ten haben. Die erſte, daß ſie Mittel ſeyn koͤnnen, einen Fuͤr- ſten Geld zu erwerben, iſt klar aus dem Begrif des Geldes. Die andere, daß hiedurch die Nahrungs-Geſchaͤf- te der Unterthanen nicht geſchwaͤcht, ſondern vielmehr erhalten und erweitert werden, iſt aus folgenden Stuͤkken klar. Einmahl koͤnnen ſie Mittel werden, einige, die an dieſen Gewerken arbeiten, im Staate zu ernaͤh- ren, und dieß befoͤrdert den Reichthum der Un- terthanen und des Staats. (§. 28. und folg. der Pol.) Fuͤrs andere, da dieſe Gewerke Gold und Sil- ber ohne Handel bringen, ſo koͤnnen ſie die Hand- lung im Staate nicht ſchwaͤchen, folglich auch nicht die Nahrungs-Geſchaͤfte der Unterthanen. Fuͤrs dritte. Dieſe Gewerke bringen Gold und Silber, folglich Geld. Daher ſind ſie Mittel, Capitalien ins Land zu bringen, und darum auch Mittel, das Nahrungs-Geſchaͤfte der Untertha- nen zu erhalten und zu erweitern (§. 125. Pol.) Die dritte Eigenſchaft daß die Wuͤrkungen die- ſer Gewerke nicht nothwendig unter die fuͤrſtli- chen Einkuͤnfte zu zehlen, iſt aus dem klar, was wir §. 15. Vorb. von dem Fond der fuͤrſtlichen Einkuͤnfte veſtgeſetzet haben. Da
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Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den
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zu erhalten und zu erweitern, und deſſen Wuͤrkungen
nicht nothwendig unter die fuͤrſtlichen Einkuͤnfte zu
zehlen ſind, das muß auch ein bequemes Mittel ſeyn,
zur Erlangung und Erweiterung der Chatoul-Guͤter.
(§. 2. und folg.). Gewerke, welche Gold und Sil-
ber ohne Handlung bringen, koͤnnen dieſe Eigenſchaf-
ten haben.
Die erſte, daß ſie Mittel ſeyn koͤnnen, einen Fuͤr-
ſten Geld zu erwerben, iſt klar aus dem Begrif
des Geldes.
Die andere, daß hiedurch die Nahrungs-Geſchaͤf-
te der Unterthanen nicht geſchwaͤcht, ſondern
vielmehr erhalten und erweitert werden, iſt aus
folgenden Stuͤkken klar.
Einmahl koͤnnen ſie Mittel werden, einige, die an
dieſen Gewerken arbeiten, im Staate zu ernaͤh-
ren, und dieß befoͤrdert den Reichthum der Un-
terthanen und des Staats. (§. 28. und folg.
der Pol.)
Fuͤrs andere, da dieſe Gewerke Gold und Sil-
ber ohne Handel bringen, ſo koͤnnen ſie die Hand-
lung im Staate nicht ſchwaͤchen, folglich auch
nicht die Nahrungs-Geſchaͤfte der Unterthanen.
Fuͤrs dritte. Dieſe Gewerke bringen Gold und
Silber, folglich Geld. Daher ſind ſie Mittel,
Capitalien ins Land zu bringen, und darum auch
Mittel, das Nahrungs-Geſchaͤfte der Untertha-
nen zu erhalten und zu erweitern (§. 125. Pol.)
Die dritte Eigenſchaft daß die Wuͤrkungen die-
ſer Gewerke nicht nothwendig unter die fuͤrſtli-
chen Einkuͤnfte zu zehlen, iſt aus dem klar, was
wir §. 15. Vorb. von dem Fond der fuͤrſtlichen
Einkuͤnfte veſtgeſetzet haben.
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