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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Haupt-Regeln der Landes-Oeconomie.
§. 374.

Die neunte Haupt-Regel: Es iſt, wenn es nicht
erhebliche Urſachen erfodern, nicht zugeſtatten,
daß Guͤter, von welchen das Land einen Ueber-
fluß hat, von außen hineingebracht werden,
wenn es gleich moͤglich waͤre die fremden um
einen geringeren Werth als die einheimiſchen zu
erhandeln.
Denn dieſer Handel wuͤrde fremde er-
naͤhren und die Jnwohner an der Nahrung ſchwaͤchen.

§. 375.

Jch muß auch bey dieſer Regel etwas erinnern.
Mir ſcheinet es, einmahl, daß aller Zwang im Han-
del dem Staate nachtheilig ſey (§. 45.). Siehe
§. 320 und folg. des andern Theils. Fuͤrs andere,
daß ein ſolcher Zwang dem widerſpreche, was wir
§. 17. und folg. bewieſen haben. Fuͤrs dritte:
Sollte es nicht dem Staate nuͤzlicher ſeyn, wenn man
in dem Falle, der in der Regel angenommen wird, auf
Mittel denket, wie in die Stelle dieſer Guͤter andere
in dem Staate anzubauen, oder durch Geſchiklichkeiten
hervorzubringen, die den Fremden angenehmer, und
gegen welche wir jene Guͤter eintauſchen koͤnnen. Soll-
te dieß nicht ein Weg ſeyn, die Theurung im Staate
zu verhindern, und den Flor des Handels vollkomme
ner zu machen?

§. 376.

Man wird es nunmehro leicht verſtehen, wie ich
mir die wahre Beſchaffenheit der Landes-Oeconomie
bilde. Jch ſetze den Grund von dem Reichthume
des Staats in der Freyheit, doch bitte von dieſer
den Mißbrauch der Freyheit zu unterſcheiden. Habe
ich in meinen Erinnerungen gefehlet, ſo werde ich es
ſogleich geſtehen, ſobald ich von meinen Fehlern bin

uͤber-
L l 5

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/557>, abgerufen am 28.02.2025.