anstaltungen können ge- macht wer- den.regelmäßig gemacht werden? Es wird nicht ohne Nutzen seyn, wenn wir die einheimischen Armen, von den durchreisenden unterscheiden. Zuerst von den Einmahl in Ansehung der einhei- mischen Ar- men.Veranstaltungen, die einheimischen Armen zu verpfle- gen. Die zuvor angegebenen Regeln lehren es uns, daß wir bey diesem Stükke auf zwey Punkte zu sehen haben.
Der erste. Die Armen sollen bey dieser Verpfle- gung keine Müßiggänger werden. Dieß zu bewerk- stelligen, so ist es nöthig
Fürs erste, daß die Policey alle Arbeiten, die zum Nutzen des Staats und der Jnnwohner können unternommen werden, in ordentliche Classen ver- theile.
Fürs andere, daß die Policey genau untersuche, welche von diesen Arbeiten ein jeder nach seinem Stande und nach Beschaffenheit seiner Kräfte übernehmen könne.
Fürs dritte. Daß die Policey ein ordentliches Verzeichniß führe von allen einheimischen Ar- men, von ihrem Stande und Kräften. Wer- den diese Regeln genau beobachtet, so wird es nicht schwer fallen, dasjenige zu bewerkstelligen, wozu sie sind vorgeschrieben worden.
Anmerk. Jch würde nach der Absicht, die ich mir vorgesetzet habe, zu weitläuftig werden, wenn ich diese allgemeine Auflösung der vorgeschriebenen Aufgabe durch alle besondere Fälle ausarbeiten woll- te. Jch will nur einige, um diese allgemeine Auf- lösung verständlicher zu machen, beschreiben. Der gröste Haufe der einheimischen Armen hat doch zum wenigsten so viele Kräfte, als zur Wartung der Garten-Früchte, zum Spinnen und so ferner erfor-
derlich
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
anſtaltungen koͤnnen ge- macht wer- den.regelmaͤßig gemacht werden? Es wird nicht ohne Nutzen ſeyn, wenn wir die einheimiſchen Armen, von den durchreiſenden unterſcheiden. Zuerſt von den Einmahl in Anſehung der einhei- miſchen Ar- men.Veranſtaltungen, die einheimiſchen Armen zu verpfle- gen. Die zuvor angegebenen Regeln lehren es uns, daß wir bey dieſem Stuͤkke auf zwey Punkte zu ſehen haben.
Der erſte. Die Armen ſollen bey dieſer Verpfle- gung keine Muͤßiggaͤnger werden. Dieß zu bewerk- ſtelligen, ſo iſt es noͤthig
Fuͤrs erſte, daß die Policey alle Arbeiten, die zum Nutzen des Staats und der Jnnwohner koͤnnen unternommen werden, in ordentliche Claſſen ver- theile.
Fuͤrs andere, daß die Policey genau unterſuche, welche von dieſen Arbeiten ein jeder nach ſeinem Stande und nach Beſchaffenheit ſeiner Kraͤfte uͤbernehmen koͤnne.
Fuͤrs dritte. Daß die Policey ein ordentliches Verzeichniß fuͤhre von allen einheimiſchen Ar- men, von ihrem Stande und Kraͤften. Wer- den dieſe Regeln genau beobachtet, ſo wird es nicht ſchwer fallen, dasjenige zu bewerkſtelligen, wozu ſie ſind vorgeſchrieben worden.
Anmerk. Jch wuͤrde nach der Abſicht, die ich mir vorgeſetzet habe, zu weitlaͤuftig werden, wenn ich dieſe allgemeine Aufloͤſung der vorgeſchriebenen Aufgabe durch alle beſondere Faͤlle ausarbeiten woll- te. Jch will nur einige, um dieſe allgemeine Auf- loͤſung verſtaͤndlicher zu machen, beſchreiben. Der groͤſte Haufe der einheimiſchen Armen hat doch zum wenigſten ſo viele Kraͤfte, als zur Wartung der Garten-Fruͤchte, zum Spinnen und ſo ferner erfor-
derlich
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
regelmaͤßig gemacht werden? Es wird nicht ohne
Nutzen ſeyn, wenn wir die einheimiſchen Armen, von
den durchreiſenden unterſcheiden. Zuerſt von den
Veranſtaltungen, die einheimiſchen Armen zu verpfle-
gen. Die zuvor angegebenen Regeln lehren es uns,
daß wir bey dieſem Stuͤkke auf zwey Punkte zu ſehen
haben.
anſtaltungen
koͤnnen ge-
macht wer-
den.
Einmahl in
Anſehung
der einhei-
miſchen Ar-
men.
Der erſte. Die Armen ſollen bey dieſer Verpfle-
gung keine Muͤßiggaͤnger werden. Dieß zu bewerk-
ſtelligen, ſo iſt es noͤthig
Fuͤrs erſte, daß die Policey alle Arbeiten, die zum
Nutzen des Staats und der Jnnwohner koͤnnen
unternommen werden, in ordentliche Claſſen ver-
theile.
Fuͤrs andere, daß die Policey genau unterſuche,
welche von dieſen Arbeiten ein jeder nach ſeinem
Stande und nach Beſchaffenheit ſeiner Kraͤfte
uͤbernehmen koͤnne.
Fuͤrs dritte. Daß die Policey ein ordentliches
Verzeichniß fuͤhre von allen einheimiſchen Ar-
men, von ihrem Stande und Kraͤften. Wer-
den dieſe Regeln genau beobachtet, ſo wird es
nicht ſchwer fallen, dasjenige zu bewerkſtelligen,
wozu ſie ſind vorgeſchrieben worden.
Anmerk. Jch wuͤrde nach der Abſicht, die ich
mir vorgeſetzet habe, zu weitlaͤuftig werden, wenn
ich dieſe allgemeine Aufloͤſung der vorgeſchriebenen
Aufgabe durch alle beſondere Faͤlle ausarbeiten woll-
te. Jch will nur einige, um dieſe allgemeine Auf-
loͤſung verſtaͤndlicher zu machen, beſchreiben. Der
groͤſte Haufe der einheimiſchen Armen hat doch zum
wenigſten ſo viele Kraͤfte, als zur Wartung der
Garten-Fruͤchte, zum Spinnen und ſo ferner erfor-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/540>, abgerufen am 22.07.2024.
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