Die erste. Die Jnnwohner des Orts werden in so viel Classen vertheilet, als Feuer-Sprützen in dem Orte vorhanden sind.
Die andere Regel. Jn einer jeden Classe wird einem jeden das Amt angewiesen, was er bey Löschung des Feuers beobachten soll. Einigen wird die Regierung der Sprützen, andern die Herbeyschaffung des Wassers, wiederum andern der Gebrauch der Leitern und Haaken, andern die Bereithaltung der Eymer, wiederum andern die Besetzung der Strassen für den Anlauf des Pöbels, anbefohlen. Ein Amt muß vielen auf- getragen werden, damit im Fall der Noth kein Mangel vorhanden.
Dieß macht dem Staate keine Last, und die Ord- nung wird gewiß erhalten.
§. 336.
und viertes Haupt- Stück.
Jch muß hiebey noch eins erinnern, das zwar insgemein verachtet wird, aber doch, wie ich es glaube, von Wichtigkeit ist. Die Feuer- Sprützen werden sehr oft zum Schaden der Häu- ser gebraucht. Das ausgesprüzte Wasser soll das Feuer löschen, und das Feuer ist nicht allemal von der Beschaffenheit, daß es mit Wasser kann gelöschet werden. Es kann auch öfters bequemer gelöscht werden, als mit der Gewalt dieses Wassers, was nur die Häuser einweicht, die Theile der Häuser niederwirft, und hiedurch einen grösseren Schaden verursachet, als der von dem Feuer gedrohet wird. Eine genaue Betrachtung von den brennenden Schorsteinen giebt Gründe genug, dieß zu beweisen. Aus diesem schließe ich folgende Regel: Es wird ein Aufseher erfodert, der Geschicklichkeit ge-
nug
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Die erſte. Die Jnnwohner des Orts werden in ſo viel Claſſen vertheilet, als Feuer-Spruͤtzen in dem Orte vorhanden ſind.
Die andere Regel. Jn einer jeden Claſſe wird einem jeden das Amt angewieſen, was er bey Loͤſchung des Feuers beobachten ſoll. Einigen wird die Regierung der Spruͤtzen, andern die Herbeyſchaffung des Waſſers, wiederum andern der Gebrauch der Leitern und Haaken, andern die Bereithaltung der Eymer, wiederum andern die Beſetzung der Straſſen fuͤr den Anlauf des Poͤbels, anbefohlen. Ein Amt muß vielen auf- getragen werden, damit im Fall der Noth kein Mangel vorhanden.
Dieß macht dem Staate keine Laſt, und die Ord- nung wird gewiß erhalten.
§. 336.
und viertes Haupt- Stuͤck.
Jch muß hiebey noch eins erinnern, das zwar insgemein verachtet wird, aber doch, wie ich es glaube, von Wichtigkeit iſt. Die Feuer- Spruͤtzen werden ſehr oft zum Schaden der Haͤu- ſer gebraucht. Das ausgeſpruͤzte Waſſer ſoll das Feuer loͤſchen, und das Feuer iſt nicht allemal von der Beſchaffenheit, daß es mit Waſſer kann geloͤſchet werden. Es kann auch oͤfters bequemer geloͤſcht werden, als mit der Gewalt dieſes Waſſers, was nur die Haͤuſer einweicht, die Theile der Haͤuſer niederwirft, und hiedurch einen groͤſſeren Schaden verurſachet, als der von dem Feuer gedrohet wird. Eine genaue Betrachtung von den brennenden Schorſteinen giebt Gruͤnde genug, dieß zu beweiſen. Aus dieſem ſchließe ich folgende Regel: Es wird ein Aufſeher erfodert, der Geſchicklichkeit ge-
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Die erſte. Die Jnnwohner des Orts werden in
ſo viel Claſſen vertheilet, als Feuer-Spruͤtzen
in dem Orte vorhanden ſind.
Die andere Regel. Jn einer jeden Claſſe wird
einem jeden das Amt angewieſen, was er bey
Loͤſchung des Feuers beobachten ſoll. Einigen
wird die Regierung der Spruͤtzen, andern die
Herbeyſchaffung des Waſſers, wiederum andern
der Gebrauch der Leitern und Haaken, andern
die Bereithaltung der Eymer, wiederum andern
die Beſetzung der Straſſen fuͤr den Anlauf des
Poͤbels, anbefohlen. Ein Amt muß vielen auf-
getragen werden, damit im Fall der Noth kein
Mangel vorhanden.
Dieß macht dem Staate keine Laſt, und die Ord-
nung wird gewiß erhalten.
§. 336.
Jch muß hiebey noch eins erinnern, das
zwar insgemein verachtet wird, aber doch, wie
ich es glaube, von Wichtigkeit iſt. Die Feuer-
Spruͤtzen werden ſehr oft zum Schaden der Haͤu-
ſer gebraucht. Das ausgeſpruͤzte Waſſer ſoll das
Feuer loͤſchen, und das Feuer iſt nicht allemal von
der Beſchaffenheit, daß es mit Waſſer kann geloͤſchet
werden. Es kann auch oͤfters bequemer geloͤſcht
werden, als mit der Gewalt dieſes Waſſers, was
nur die Haͤuſer einweicht, die Theile der Haͤuſer
niederwirft, und hiedurch einen groͤſſeren Schaden
verurſachet, als der von dem Feuer gedrohet wird.
Eine genaue Betrachtung von den brennenden
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Aus dieſem ſchließe ich folgende Regel: Es wird
ein Aufſeher erfodert, der Geſchicklichkeit ge-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/536>, abgerufen am 13.11.2024.
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