eine unmittelbare Folge. Die Mittel zu jenen sind bereits beschrieben worden, und was noch fehlet, das wird in der Folge erfüllet werden. Das andere ist ein Erfolg einer regelmäßigen Erziehung, wovon bey der Einrichtung der Schulen ist geredet worden. Da- her von diesem genug.
§. 171.
2) in An- sehung der Geschicklich- keiten,
Die Geschicklichkeiten sind wiederum in zwey Classen zu vertheilen. Man unterscheidet die Geschicklichkeit in dem äußerlichen Bezeugen, von der Geschicklichkeit in dem, was man nach seinem Stande wissen muß. a) in der Art zu leben.Die Schönheit bey jener bestehet in der Kunst zu le- ben. Diese ist §. 465. und folg. der Sitten-Lehre beschrieben worden. Aus diesem folget, daß ein Land in Ansehung dieses Stükkes schön sey, wenn die Jnn- wohner eine Fertigkeit haben, sich nach Erforderung der Umstände demüthig, bescheiden und dienstfertig zu bezeugen. Auch dieß sind Würkungen der Erziehung, worauf bey der Einrichtung der Schulen zu sehen ist. Diese Art zu leben würket bey Fremden einen vorzüglichen Begriff von der Vollkommenheit des Staats. Darum ist sie eine Schönheit, die dem Staate nüzlich.
§. 172.
b) in dem, was nach eines jeden Stand er- fodert wird.
Sehen wir auf die andere Art der Geschicklichkeit, so bestehet diese in einer Fertigkeit, wodurch ein jeder das vorzüglich würken kann, was nach seinem Stande von ihm gefodert wird. Daher ist ein Staat in die- ser Beziehung schön, wenn er in allen Ständen vor- zügliche Meister hat. Dieß ist genug zu begreifen, daß der Flor der Wissenschaften und Künste eine vorzügliche Schönheit im Staate sey. Sind in ei- nem Staate die Real-Schulen, die gelehrten Schulen
und
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
eine unmittelbare Folge. Die Mittel zu jenen ſind bereits beſchrieben worden, und was noch fehlet, das wird in der Folge erfuͤllet werden. Das andere iſt ein Erfolg einer regelmaͤßigen Erziehung, wovon bey der Einrichtung der Schulen iſt geredet worden. Da- her von dieſem genug.
§. 171.
2) in An- ſehung der Geſchicklich- keiten,
Die Geſchicklichkeiten ſind wiederum in zwey Claſſen zu vertheilen. Man unterſcheidet die Geſchicklichkeit in dem aͤußerlichen Bezeugen, von der Geſchicklichkeit in dem, was man nach ſeinem Stande wiſſen muß. a) in der Art zu leben.Die Schoͤnheit bey jener beſtehet in der Kunſt zu le- ben. Dieſe iſt §. 465. und folg. der Sitten-Lehre beſchrieben worden. Aus dieſem folget, daß ein Land in Anſehung dieſes Stuͤkkes ſchoͤn ſey, wenn die Jnn- wohner eine Fertigkeit haben, ſich nach Erforderung der Umſtaͤnde demuͤthig, beſcheiden und dienſtfertig zu bezeugen. Auch dieß ſind Wuͤrkungen der Erziehung, worauf bey der Einrichtung der Schulen zu ſehen iſt. Dieſe Art zu leben wuͤrket bey Fremden einen vorzuͤglichen Begriff von der Vollkommenheit des Staats. Darum iſt ſie eine Schoͤnheit, die dem Staate nuͤzlich.
§. 172.
b) in dem, was nach eines jeden Stand er- fodert wird.
Sehen wir auf die andere Art der Geſchicklichkeit, ſo beſtehet dieſe in einer Fertigkeit, wodurch ein jeder das vorzuͤglich wuͤrken kann, was nach ſeinem Stande von ihm gefodert wird. Daher iſt ein Staat in die- ſer Beziehung ſchoͤn, wenn er in allen Staͤnden vor- zuͤgliche Meiſter hat. Dieß iſt genug zu begreifen, daß der Flor der Wiſſenſchaften und Kuͤnſte eine vorzuͤgliche Schoͤnheit im Staate ſey. Sind in ei- nem Staate die Real-Schulen, die gelehrten Schulen
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
eine unmittelbare Folge. Die Mittel zu jenen ſind
bereits beſchrieben worden, und was noch fehlet, das
wird in der Folge erfuͤllet werden. Das andere iſt
ein Erfolg einer regelmaͤßigen Erziehung, wovon bey
der Einrichtung der Schulen iſt geredet worden. Da-
her von dieſem genug.
§. 171.
Die Geſchicklichkeiten ſind wiederum in zwey Claſſen
zu vertheilen. Man unterſcheidet die Geſchicklichkeit
in dem aͤußerlichen Bezeugen, von der Geſchicklichkeit
in dem, was man nach ſeinem Stande wiſſen muß.
Die Schoͤnheit bey jener beſtehet in der Kunſt zu le-
ben. Dieſe iſt §. 465. und folg. der Sitten-Lehre
beſchrieben worden. Aus dieſem folget, daß ein Land
in Anſehung dieſes Stuͤkkes ſchoͤn ſey, wenn die Jnn-
wohner eine Fertigkeit haben, ſich nach Erforderung
der Umſtaͤnde demuͤthig, beſcheiden und dienſtfertig zu
bezeugen. Auch dieß ſind Wuͤrkungen der Erziehung,
worauf bey der Einrichtung der Schulen zu ſehen
iſt. Dieſe Art zu leben wuͤrket bey Fremden einen
vorzuͤglichen Begriff von der Vollkommenheit des
Staats. Darum iſt ſie eine Schoͤnheit, die dem
Staate nuͤzlich.
a) in der Art
zu leben.
§. 172.
Sehen wir auf die andere Art der Geſchicklichkeit,
ſo beſtehet dieſe in einer Fertigkeit, wodurch ein jeder
das vorzuͤglich wuͤrken kann, was nach ſeinem Stande
von ihm gefodert wird. Daher iſt ein Staat in die-
ſer Beziehung ſchoͤn, wenn er in allen Staͤnden vor-
zuͤgliche Meiſter hat. Dieß iſt genug zu begreifen,
daß der Flor der Wiſſenſchaften und Kuͤnſte eine
vorzuͤgliche Schoͤnheit im Staate ſey. Sind in ei-
nem Staate die Real-Schulen, die gelehrten Schulen
und
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/506>, abgerufen am 21.11.2024.
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