dung, der Speise und des Tranks gehalten werden. Auch durch diese Stükke werden die Kinder öfters zu ihrem Schaden verzärtelt. Bald werden sie zu warm gehalten, alsdenn ist eine jede Kälte ihnen nach- theilig. Bald werden sie zu weich gebettet, und hier- durch werden sie ungeschickt, in ihrem Alter dasjenige auszuhalten, was mit einer Unbequemlichkeit des Lei- bes verknüpft ist. Bald werden sie zu zarten Spei- sen und hitzigem Tranke gewöhnet, und hiedurch wer- den sie unvermögend, sich in alle Umstände zu schikken. Daher sollte sich auch billig die Policey bey diesen Stükken wachsam beweisen.
§. 142.
Die allgemeinen Umstände, welche der GesundheitDas andere ist allgemein. Verschiedene Stükke, wor- auf man hier zu seben hat. der Jnnwohner nachtheilig, und die sich auf alle bezie- hen, sind ungesunde Luft, Wasser, Speise und Geträn- ke. Wir müssen jeden Punkt besonders untersuchen, um diejenigen Veranstaltungen vestzusetzen, die von der Policey, das schädliche zu verhindern, gemacht werden.
§. 143.
Die Luft wird ungesund, wenn sie mit stinkenden1) Auf die Beschaffen- heit der Lust. Ausdünstungen angefüllet; und der Ort nicht frey genug ist, daß sich diese in der Luft verdünnen und ausbreiten, und daher verfliegen können.
§. 144.
Dieß giebt der Policey einen sichern Grund, auf dieDiese gesund zu halten werden ver- schiedene Regeln ge- setzet. Beobachtung folgender Regeln zu denken.
Die erste Regel: Städte und Dörfer müssen an solchen Oertern angeleget werden, dieDie erste nicht sumpfigt sind.
Die
G g 5
von der Erhaltung der Geſundheit.
dung, der Speiſe und des Tranks gehalten werden. Auch durch dieſe Stuͤkke werden die Kinder oͤfters zu ihrem Schaden verzaͤrtelt. Bald werden ſie zu warm gehalten, alsdenn iſt eine jede Kaͤlte ihnen nach- theilig. Bald werden ſie zu weich gebettet, und hier- durch werden ſie ungeſchickt, in ihrem Alter dasjenige auszuhalten, was mit einer Unbequemlichkeit des Lei- bes verknuͤpft iſt. Bald werden ſie zu zarten Spei- ſen und hitzigem Tranke gewoͤhnet, und hiedurch wer- den ſie unvermoͤgend, ſich in alle Umſtaͤnde zu ſchikken. Daher ſollte ſich auch billig die Policey bey dieſen Stuͤkken wachſam beweiſen.
§. 142.
Die allgemeinen Umſtaͤnde, welche der GeſundheitDas andere iſt allgemein. Verſchiedene Stuͤkke, wor- auf man hier zu ſeben hat. der Jnnwohner nachtheilig, und die ſich auf alle bezie- hen, ſind ungeſunde Luft, Waſſer, Speiſe und Getraͤn- ke. Wir muͤſſen jeden Punkt beſonders unterſuchen, um diejenigen Veranſtaltungen veſtzuſetzen, die von der Policey, das ſchaͤdliche zu verhindern, gemacht werden.
§. 143.
Die Luft wird ungeſund, wenn ſie mit ſtinkenden1) Auf die Beſchaffen- heit der Luſt. Ausduͤnſtungen angefuͤllet; und der Ort nicht frey genug iſt, daß ſich dieſe in der Luft verduͤnnen und ausbreiten, und daher verfliegen koͤnnen.
§. 144.
Dieß giebt der Policey einen ſichern Grund, auf dieDieſe geſund zu halten werden ver- ſchiedene Regeln ge- ſetzet. Beobachtung folgender Regeln zu denken.
Die erſte Regel: Staͤdte und Doͤrfer muͤſſen an ſolchen Oertern angeleget werden, dieDie erſte nicht ſumpfigt ſind.
Die
G g 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0493"n="473"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Erhaltung der Geſundheit.</hi></fw><lb/>
dung, der Speiſe und des Tranks gehalten werden.<lb/>
Auch durch dieſe Stuͤkke werden die Kinder oͤfters<lb/>
zu ihrem Schaden verzaͤrtelt. Bald werden ſie zu<lb/>
warm gehalten, alsdenn iſt eine jede Kaͤlte ihnen nach-<lb/>
theilig. Bald werden ſie zu weich gebettet, und hier-<lb/>
durch werden ſie ungeſchickt, in ihrem Alter dasjenige<lb/>
auszuhalten, was mit einer Unbequemlichkeit des Lei-<lb/>
bes verknuͤpft iſt. Bald werden ſie zu zarten Spei-<lb/>ſen und hitzigem Tranke gewoͤhnet, und hiedurch wer-<lb/>
den ſie unvermoͤgend, ſich in alle Umſtaͤnde zu ſchikken.<lb/>
Daher ſollte ſich auch billig die Policey bey dieſen<lb/>
Stuͤkken wachſam beweiſen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 142.</head><lb/><p>Die allgemeinen Umſtaͤnde, welche der Geſundheit<noteplace="right">Das andere<lb/>
iſt allgemein.<lb/>
Verſchiedene<lb/>
Stuͤkke, wor-<lb/>
auf man hier<lb/>
zu ſeben hat.</note><lb/>
der Jnnwohner nachtheilig, und die ſich auf alle bezie-<lb/>
hen, ſind ungeſunde Luft, Waſſer, Speiſe und Getraͤn-<lb/>
ke. Wir muͤſſen jeden Punkt beſonders unterſuchen,<lb/>
um diejenigen Veranſtaltungen veſtzuſetzen, die von<lb/>
der Policey, das ſchaͤdliche zu verhindern, gemacht<lb/>
werden.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 143.</head><lb/><p>Die Luft wird ungeſund, wenn ſie mit ſtinkenden<noteplace="right">1) Auf die<lb/>
Beſchaffen-<lb/>
heit der Luſt.</note><lb/>
Ausduͤnſtungen angefuͤllet; und der Ort nicht frey<lb/>
genug iſt, daß ſich dieſe in der Luft verduͤnnen und<lb/>
ausbreiten, und daher verfliegen koͤnnen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 144.</head><lb/><p>Dieß giebt der Policey einen ſichern Grund, auf die<noteplace="right">Dieſe geſund<lb/>
zu halten<lb/>
werden ver-<lb/>ſchiedene<lb/>
Regeln ge-<lb/>ſetzet.</note><lb/>
Beobachtung folgender Regeln zu denken.</p><lb/><list><item>Die erſte Regel: <hirendition="#fr">Staͤdte und Doͤrfer muͤſſen<lb/>
an ſolchen Oertern angeleget werden, die</hi><noteplace="right">Die erſte</note><lb/><hirendition="#fr">nicht ſumpfigt ſind.</hi></item></list><lb/><fwplace="bottom"type="sig">G g 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">Die</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[473/0493]
von der Erhaltung der Geſundheit.
dung, der Speiſe und des Tranks gehalten werden.
Auch durch dieſe Stuͤkke werden die Kinder oͤfters
zu ihrem Schaden verzaͤrtelt. Bald werden ſie zu
warm gehalten, alsdenn iſt eine jede Kaͤlte ihnen nach-
theilig. Bald werden ſie zu weich gebettet, und hier-
durch werden ſie ungeſchickt, in ihrem Alter dasjenige
auszuhalten, was mit einer Unbequemlichkeit des Lei-
bes verknuͤpft iſt. Bald werden ſie zu zarten Spei-
ſen und hitzigem Tranke gewoͤhnet, und hiedurch wer-
den ſie unvermoͤgend, ſich in alle Umſtaͤnde zu ſchikken.
Daher ſollte ſich auch billig die Policey bey dieſen
Stuͤkken wachſam beweiſen.
§. 142.
Die allgemeinen Umſtaͤnde, welche der Geſundheit
der Jnnwohner nachtheilig, und die ſich auf alle bezie-
hen, ſind ungeſunde Luft, Waſſer, Speiſe und Getraͤn-
ke. Wir muͤſſen jeden Punkt beſonders unterſuchen,
um diejenigen Veranſtaltungen veſtzuſetzen, die von
der Policey, das ſchaͤdliche zu verhindern, gemacht
werden.
Das andere
iſt allgemein.
Verſchiedene
Stuͤkke, wor-
auf man hier
zu ſeben hat.
§. 143.
Die Luft wird ungeſund, wenn ſie mit ſtinkenden
Ausduͤnſtungen angefuͤllet; und der Ort nicht frey
genug iſt, daß ſich dieſe in der Luft verduͤnnen und
ausbreiten, und daher verfliegen koͤnnen.
1) Auf die
Beſchaffen-
heit der Luſt.
§. 144.
Dieß giebt der Policey einen ſichern Grund, auf die
Beobachtung folgender Regeln zu denken.
Dieſe geſund
zu halten
werden ver-
ſchiedene
Regeln ge-
ſetzet.
Die erſte Regel: Staͤdte und Doͤrfer muͤſſen
an ſolchen Oertern angeleget werden, die
nicht ſumpfigt ſind.
Die
G g 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/493>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.