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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt,
Mittel werden, diese Verbitterung zu vergrößern.
Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas
Böses zugefüget, weil es mit dem Mitgliede einer an-
dern Kirche zürnet, so kann dieß sehr leicht ein Oel
werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die
Klugheit der Priester diese Verbitterung verhindern?
Gehen diese mit einander liebreich um; beweisen sie
es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der
Lehre die Freundschaft nicht aufheben müsse; wi-
derlegen sie mit Liebe, und zeigen sie es durch diese
Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht
zum Zorn, sondern vielmehr zum Mitleiden treiben
müsse, so wird dieses Bezeugen ein bequemes Mittel
seyn, jene Verbitterungen zu verhindern.

Das vierte Capitel,
Von der Aufmunterung der Unterthanen
zur Arbeit.
§. 111.
Absicht.

Die Jnnwohner des Staats sind Policey-gemäß
unterwiesen worden. (Siehe das erste Capitel.)
Die Kirche ist zur Absicht der Policey eingerichtet,
und daher ermuntert diese die Jnnwohner zur Arbeit.
(Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die
Policey wachsam seyn, durch ihre Maximen diese Ab-
sicht zu erreichen.

§. 112.
Der Müßig-
gang wider-
spricht der
Absicht der
Policey.

Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde setze, ist
dieser. Die Policey muß schlechterdings keine
Müßiggänger dulden.
Diesen Satz unterstütze ich
mit folgendem Beweise. Wer im Staate müßig ge-
het, der hat entweder so vieles Vermögen, daß er sich

von

Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Mittel werden, dieſe Verbitterung zu vergroͤßern.
Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas
Boͤſes zugefuͤget, weil es mit dem Mitgliede einer an-
dern Kirche zuͤrnet, ſo kann dieß ſehr leicht ein Oel
werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die
Klugheit der Prieſter dieſe Verbitterung verhindern?
Gehen dieſe mit einander liebreich um; beweiſen ſie
es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der
Lehre die Freundſchaft nicht aufheben muͤſſe; wi-
derlegen ſie mit Liebe, und zeigen ſie es durch dieſe
Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht
zum Zorn, ſondern vielmehr zum Mitleiden treiben
muͤſſe, ſo wird dieſes Bezeugen ein bequemes Mittel
ſeyn, jene Verbitterungen zu verhindern.

Das vierte Capitel,
Von der Aufmunterung der Unterthanen
zur Arbeit.
§. 111.
Abſicht.

Die Jnnwohner des Staats ſind Policey-gemaͤß
unterwieſen worden. (Siehe das erſte Capitel.)
Die Kirche iſt zur Abſicht der Policey eingerichtet,
und daher ermuntert dieſe die Jnnwohner zur Arbeit.
(Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die
Policey wachſam ſeyn, durch ihre Maximen dieſe Ab-
ſicht zu erreichen.

§. 112.
Der Muͤßig-
gang wider-
ſpricht der
Abſicht der
Policey.

Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde ſetze, iſt
dieſer. Die Policey muß ſchlechterdings keine
Muͤßiggaͤnger dulden.
Dieſen Satz unterſtuͤtze ich
mit folgendem Beweiſe. Wer im Staate muͤßig ge-
het, der hat entweder ſo vieles Vermoͤgen, daß er ſich

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[454/0474] Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, Mittel werden, dieſe Verbitterung zu vergroͤßern. Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas Boͤſes zugefuͤget, weil es mit dem Mitgliede einer an- dern Kirche zuͤrnet, ſo kann dieß ſehr leicht ein Oel werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die Klugheit der Prieſter dieſe Verbitterung verhindern? Gehen dieſe mit einander liebreich um; beweiſen ſie es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der Lehre die Freundſchaft nicht aufheben muͤſſe; wi- derlegen ſie mit Liebe, und zeigen ſie es durch dieſe Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht zum Zorn, ſondern vielmehr zum Mitleiden treiben muͤſſe, ſo wird dieſes Bezeugen ein bequemes Mittel ſeyn, jene Verbitterungen zu verhindern. Das vierte Capitel, Von der Aufmunterung der Unterthanen zur Arbeit. §. 111. Die Jnnwohner des Staats ſind Policey-gemaͤß unterwieſen worden. (Siehe das erſte Capitel.) Die Kirche iſt zur Abſicht der Policey eingerichtet, und daher ermuntert dieſe die Jnnwohner zur Arbeit. (Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die Policey wachſam ſeyn, durch ihre Maximen dieſe Ab- ſicht zu erreichen. §. 112. Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde ſetze, iſt dieſer. Die Policey muß ſchlechterdings keine Muͤßiggaͤnger dulden. Dieſen Satz unterſtuͤtze ich mit folgendem Beweiſe. Wer im Staate muͤßig ge- het, der hat entweder ſo vieles Vermoͤgen, daß er ſich von

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/474>, abgerufen am 03.12.2024.