Mittel werden, diese Verbitterung zu vergrößern. Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas Böses zugefüget, weil es mit dem Mitgliede einer an- dern Kirche zürnet, so kann dieß sehr leicht ein Oel werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die Klugheit der Priester diese Verbitterung verhindern? Gehen diese mit einander liebreich um; beweisen sie es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der Lehre die Freundschaft nicht aufheben müsse; wi- derlegen sie mit Liebe, und zeigen sie es durch diese Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht zum Zorn, sondern vielmehr zum Mitleiden treiben müsse, so wird dieses Bezeugen ein bequemes Mittel seyn, jene Verbitterungen zu verhindern.
Das vierte Capitel, Von der Aufmunterung der Unterthanen zur Arbeit.
§. 111.
Absicht.
Die Jnnwohner des Staats sind Policey-gemäß unterwiesen worden. (Siehe das erste Capitel.) Die Kirche ist zur Absicht der Policey eingerichtet, und daher ermuntert diese die Jnnwohner zur Arbeit. (Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die Policey wachsam seyn, durch ihre Maximen diese Ab- sicht zu erreichen.
§. 112.
Der Müßig- gang wider- spricht der Absicht der Policey.
Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde setze, ist dieser. Die Policey muß schlechterdings keine Müßiggänger dulden. Diesen Satz unterstütze ich mit folgendem Beweise. Wer im Staate müßig ge- het, der hat entweder so vieles Vermögen, daß er sich
von
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Mittel werden, dieſe Verbitterung zu vergroͤßern. Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas Boͤſes zugefuͤget, weil es mit dem Mitgliede einer an- dern Kirche zuͤrnet, ſo kann dieß ſehr leicht ein Oel werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die Klugheit der Prieſter dieſe Verbitterung verhindern? Gehen dieſe mit einander liebreich um; beweiſen ſie es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der Lehre die Freundſchaft nicht aufheben muͤſſe; wi- derlegen ſie mit Liebe, und zeigen ſie es durch dieſe Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht zum Zorn, ſondern vielmehr zum Mitleiden treiben muͤſſe, ſo wird dieſes Bezeugen ein bequemes Mittel ſeyn, jene Verbitterungen zu verhindern.
Das vierte Capitel, Von der Aufmunterung der Unterthanen zur Arbeit.
§. 111.
Abſicht.
Die Jnnwohner des Staats ſind Policey-gemaͤß unterwieſen worden. (Siehe das erſte Capitel.) Die Kirche iſt zur Abſicht der Policey eingerichtet, und daher ermuntert dieſe die Jnnwohner zur Arbeit. (Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die Policey wachſam ſeyn, durch ihre Maximen dieſe Ab- ſicht zu erreichen.
§. 112.
Der Muͤßig- gang wider- ſpricht der Abſicht der Policey.
Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde ſetze, iſt dieſer. Die Policey muß ſchlechterdings keine Muͤßiggaͤnger dulden. Dieſen Satz unterſtuͤtze ich mit folgendem Beweiſe. Wer im Staate muͤßig ge- het, der hat entweder ſo vieles Vermoͤgen, daß er ſich
von
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0474"n="454"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,</hi></fw><lb/>
Mittel werden, dieſe Verbitterung zu vergroͤßern.<lb/>
Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas<lb/>
Boͤſes zugefuͤget, weil es mit dem Mitgliede einer an-<lb/>
dern Kirche zuͤrnet, ſo kann dieß ſehr leicht ein Oel<lb/>
werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die<lb/>
Klugheit der Prieſter dieſe Verbitterung verhindern?<lb/>
Gehen dieſe mit einander liebreich um; beweiſen ſie<lb/>
es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der<lb/>
Lehre die Freundſchaft nicht aufheben muͤſſe; wi-<lb/>
derlegen ſie mit Liebe, und zeigen ſie es durch dieſe<lb/>
Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht<lb/>
zum Zorn, ſondern vielmehr zum Mitleiden treiben<lb/>
muͤſſe, ſo wird dieſes Bezeugen ein bequemes Mittel<lb/>ſeyn, jene Verbitterungen zu verhindern.</p></div></div><lb/><divn="3"><head>Das vierte Capitel,<lb/><hirendition="#b">Von der Aufmunterung der Unterthanen</hi><lb/>
zur Arbeit.</head><lb/><divn="4"><head>§. 111.</head><lb/><noteplace="left">Abſicht.</note><p><hirendition="#in">D</hi>ie Jnnwohner des Staats ſind Policey-gemaͤß<lb/>
unterwieſen worden. (Siehe das erſte Capitel.)<lb/>
Die Kirche iſt zur Abſicht der Policey eingerichtet,<lb/>
und daher ermuntert dieſe die Jnnwohner zur Arbeit.<lb/>
(Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die<lb/>
Policey wachſam ſeyn, durch ihre Maximen dieſe Ab-<lb/>ſicht zu erreichen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 112.</head><lb/><noteplace="left">Der Muͤßig-<lb/>
gang wider-<lb/>ſpricht der<lb/>
Abſicht der<lb/>
Policey.</note><p>Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde ſetze, iſt<lb/>
dieſer. <hirendition="#fr">Die Policey muß ſchlechterdings keine<lb/>
Muͤßiggaͤnger dulden.</hi> Dieſen Satz unterſtuͤtze ich<lb/>
mit folgendem Beweiſe. Wer im Staate muͤßig ge-<lb/>
het, der hat entweder ſo vieles Vermoͤgen, daß er ſich<lb/><fwplace="bottom"type="catch">von</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[454/0474]
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Mittel werden, dieſe Verbitterung zu vergroͤßern.
Wird dem Mitgliede der einen Kirche darum etwas
Boͤſes zugefuͤget, weil es mit dem Mitgliede einer an-
dern Kirche zuͤrnet, ſo kann dieß ſehr leicht ein Oel
werden, das man zum Feuer gießet. Wie kann die
Klugheit der Prieſter dieſe Verbitterung verhindern?
Gehen dieſe mit einander liebreich um; beweiſen ſie
es durch ihren Umgang, daß die Uneinigkeit in der
Lehre die Freundſchaft nicht aufheben muͤſſe; wi-
derlegen ſie mit Liebe, und zeigen ſie es durch dieſe
Widerlegung, daß das Jrren eines andern uns nicht
zum Zorn, ſondern vielmehr zum Mitleiden treiben
muͤſſe, ſo wird dieſes Bezeugen ein bequemes Mittel
ſeyn, jene Verbitterungen zu verhindern.
Das vierte Capitel,
Von der Aufmunterung der Unterthanen
zur Arbeit.
§. 111.
Die Jnnwohner des Staats ſind Policey-gemaͤß
unterwieſen worden. (Siehe das erſte Capitel.)
Die Kirche iſt zur Abſicht der Policey eingerichtet,
und daher ermuntert dieſe die Jnnwohner zur Arbeit.
(Siehe das andere Capitel.) Nun muß auch die
Policey wachſam ſeyn, durch ihre Maximen dieſe Ab-
ſicht zu erreichen.
§. 112.
Der Haupt-Satz, den ich hier zum Grunde ſetze, iſt
dieſer. Die Policey muß ſchlechterdings keine
Muͤßiggaͤnger dulden. Dieſen Satz unterſtuͤtze ich
mit folgendem Beweiſe. Wer im Staate muͤßig ge-
het, der hat entweder ſo vieles Vermoͤgen, daß er ſich
von
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/474>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.