Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt, §. 105. Diese wirdvollständiger gemacht. Die Absicht, welche dieser reichliche Unterhalt wür- Die erste. Wird dasjenige genau beobachtet, was §. 92. ist vestgesetzet worden, so kann es sich vielleicht auch in diesem Falle würksam beweisen. Die andere wird uns von dem Herrn von Biech- lings Excellenz gezeiget *. Sie verdienet Auf- merksamkeit: Das beste Mittel hiezu, heist es, möchte wohl seyn, wenn die in noch guten Zustande sich befindende Gottes- Kästen und andere milde Stiftungen wohl verwaltet, und der mit der Zeit alsdenn sich ergebende Uiberschuß denen schlecht verse- henen Kirchen samt deren Dienern zum besten angewendet würden. Die Sache ist möglich, und in ihrer Ausführung ist keine Unbil- ligkeit. Denn die Kirchen, die in einem Lande sind, und einerley Religion ausüben, die sind eine Gesellschaft, die an einem gemeinschaftlichen Endzweck arbeitet. Jst dieses, so ist ja ein Theil verbunden dem andern in der Beförderung der gemeinschaftlichen Absicht Hülfe zu leisten. Die dritte. Werden unsere Ausgaben vermindert, so ist es in der That so gut, als wenn unsere Einnahme vermehret worden. Es ist demnach auch hier nüzlich, wenn man bey den Priestern für die Verminderung der Ausgaben sorget. z. B. Man
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, §. 105. Dieſe wirdvollſtaͤndiger gemacht. Die Abſicht, welche dieſer reichliche Unterhalt wuͤr- Die erſte. Wird dasjenige genau beobachtet, was §. 92. iſt veſtgeſetzet worden, ſo kann es ſich vielleicht auch in dieſem Falle wuͤrkſam beweiſen. Die andere wird uns von dem Herrn von Biech- lings Excellenz gezeiget *. Sie verdienet Auf- merkſamkeit: Das beſte Mittel hiezu, heiſt es, moͤchte wohl ſeyn, wenn die in noch guten Zuſtande ſich befindende Gottes- Kaͤſten und andere milde Stiftungen wohl verwaltet, und der mit der Zeit alsdenn ſich ergebende Uiberſchuß denen ſchlecht verſe- henen Kirchen ſamt deren Dienern zum beſten angewendet wuͤrden. Die Sache iſt moͤglich, und in ihrer Ausfuͤhrung iſt keine Unbil- ligkeit. Denn die Kirchen, die in einem Lande ſind, und einerley Religion ausuͤben, die ſind eine Geſellſchaft, die an einem gemeinſchaftlichen Endzweck arbeitet. Jſt dieſes, ſo iſt ja ein Theil verbunden dem andern in der Befoͤrderung der gemeinſchaftlichen Abſicht Huͤlfe zu leiſten. Die dritte. Werden unſere Ausgaben vermindert, ſo iſt es in der That ſo gut, als wenn unſere Einnahme vermehret worden. Es iſt demnach auch hier nuͤzlich, wenn man bey den Prieſtern fuͤr die Verminderung der Ausgaben ſorget. z. B. Man
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
§. 105.
Die Abſicht, welche dieſer reichliche Unterhalt wuͤr-
ken ſoll, iſt wichtig (§. 101. 94. 95.), und daher ver-
dienet es die Sache mit Nachdruck daran zu denken.
Wo finden wir eine Quelle hiezu, die ergiebig iſt? Wir
haben bereits oben einige angegeben, die ſich auch hier
wuͤrkſam beweiſen koͤnnen. Wir wollen noch einige
beſondere hinzufuͤgen.
Die erſte. Wird dasjenige genau beobachtet, was
§. 92. iſt veſtgeſetzet worden, ſo kann es ſich
vielleicht auch in dieſem Falle wuͤrkſam beweiſen.
Die andere wird uns von dem Herrn von Biech-
lings Excellenz gezeiget
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merkſamkeit: Das beſte Mittel hiezu, heiſt
es, moͤchte wohl ſeyn, wenn die in noch
guten Zuſtande ſich befindende Gottes-
Kaͤſten und andere milde Stiftungen wohl
verwaltet, und der mit der Zeit alsdenn ſich
ergebende Uiberſchuß denen ſchlecht verſe-
henen Kirchen ſamt deren Dienern zum
beſten angewendet wuͤrden. Die Sache iſt
moͤglich, und in ihrer Ausfuͤhrung iſt keine Unbil-
ligkeit. Denn die Kirchen, die in einem Lande
ſind, und einerley Religion ausuͤben, die ſind
eine Geſellſchaft, die an einem gemeinſchaftlichen
Endzweck arbeitet. Jſt dieſes, ſo iſt ja ein
Theil verbunden dem andern in der Befoͤrderung
der gemeinſchaftlichen Abſicht Huͤlfe zu leiſten.
Die dritte. Werden unſere Ausgaben vermindert,
ſo iſt es in der That ſo gut, als wenn unſere
Einnahme vermehret worden. Es iſt demnach
auch hier nuͤzlich, wenn man bey den Prieſtern
fuͤr die Verminderung der Ausgaben ſorget. z. B.
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