Aufseher zu setzen, ist zu kostbar. Der Priester kann es besorgen. Daher frägt die Policey, ob der anzu- nehmende Priester auch Geschicklichkeit genug besitzet, dieß Geschäfte nach der §. 76. angegebenen Absicht zu besorgen?
§. 92.
Fürs andere: Auf die Universitäten ein wachsa-Fernere Vorsicht. mes Auge zu haben, daß hier die Studirende auch in diesem unterwiesen werden, was zu einer solchen Schul-Aufsicht, als welche von uns ist angenommen worden, nothwendig erfodert wird (§. 70.). Diefe Aufsicht ist um desto nöthiger, je mehr dergleichen Dinge zum Schaden des Staats verabsäumet werden.
Das dritte Capitel. Von der Einrichtung des Kirchen-Wesens zur Absicht der Policey.
§. 93.
Was wir thun können, das wird von uns alsdennAbsicht. erst gewürket, wenn wir es thun wollen. Jn den Schulen, wenn diese regelmäßig sind eingerichtet wor- den, werden die Menschen in dem unterwiesen, wo- durch sie sich dem Staate nüzlich beweisen können. Daher ist es auch nöthig, diese aufzumuntern, daß sie ihre Fähigkeiten zum Nutzen des Staats anwenden. Die Policey beweget nicht gerne durch Strafen, sie lokket, wenn es möglich ist (§. 18. und folg.). Da- her bemühet sie sich, alles, was im Staate vorkommt, und was zu dieser Lokkung vorzüglich kann angewen- det werden, also einzurichten, daß es ein Mittel wer- den könne, diese ihre Absicht auszuführen. Diese
Bemü-
von der Einrichtung der Schulen.
Aufſeher zu ſetzen, iſt zu koſtbar. Der Prieſter kann es beſorgen. Daher fraͤgt die Policey, ob der anzu- nehmende Prieſter auch Geſchicklichkeit genug beſitzet, dieß Geſchaͤfte nach der §. 76. angegebenen Abſicht zu beſorgen?
§. 92.
Fuͤrs andere: Auf die Univerſitaͤten ein wachſa-Fernere Vorſicht. mes Auge zu haben, daß hier die Studirende auch in dieſem unterwieſen werden, was zu einer ſolchen Schul-Aufſicht, als welche von uns iſt angenommen worden, nothwendig erfodert wird (§. 70.). Diefe Aufſicht iſt um deſto noͤthiger, je mehr dergleichen Dinge zum Schaden des Staats verabſaͤumet werden.
Das dritte Capitel. Von der Einrichtung des Kirchen-Weſens zur Abſicht der Policey.
§. 93.
Was wir thun koͤnnen, das wird von uns alsdennAbſicht. erſt gewuͤrket, wenn wir es thun wollen. Jn den Schulen, wenn dieſe regelmaͤßig ſind eingerichtet wor- den, werden die Menſchen in dem unterwieſen, wo- durch ſie ſich dem Staate nuͤzlich beweiſen koͤnnen. Daher iſt es auch noͤthig, dieſe aufzumuntern, daß ſie ihre Faͤhigkeiten zum Nutzen des Staats anwenden. Die Policey beweget nicht gerne durch Strafen, ſie lokket, wenn es moͤglich iſt (§. 18. und folg.). Da- her bemuͤhet ſie ſich, alles, was im Staate vorkommt, und was zu dieſer Lokkung vorzuͤglich kann angewen- det werden, alſo einzurichten, daß es ein Mittel wer- den koͤnne, dieſe ihre Abſicht auszufuͤhren. Dieſe
Bemuͤ-
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von der Einrichtung der Schulen.
Aufſeher zu ſetzen, iſt zu koſtbar. Der Prieſter kann
es beſorgen. Daher fraͤgt die Policey, ob der anzu-
nehmende Prieſter auch Geſchicklichkeit genug beſitzet,
dieß Geſchaͤfte nach der §. 76. angegebenen Abſicht
zu beſorgen?
§. 92.
Fuͤrs andere: Auf die Univerſitaͤten ein wachſa-
mes Auge zu haben, daß hier die Studirende auch
in dieſem unterwieſen werden, was zu einer ſolchen
Schul-Aufſicht, als welche von uns iſt angenommen
worden, nothwendig erfodert wird (§. 70.). Diefe
Aufſicht iſt um deſto noͤthiger, je mehr dergleichen
Dinge zum Schaden des Staats verabſaͤumet werden.
Fernere
Vorſicht.
Das dritte Capitel.
Von der Einrichtung des Kirchen-Weſens
zur Abſicht der Policey.
§. 93.
Was wir thun koͤnnen, das wird von uns alsdenn
erſt gewuͤrket, wenn wir es thun wollen. Jn den
Schulen, wenn dieſe regelmaͤßig ſind eingerichtet wor-
den, werden die Menſchen in dem unterwieſen, wo-
durch ſie ſich dem Staate nuͤzlich beweiſen koͤnnen.
Daher iſt es auch noͤthig, dieſe aufzumuntern, daß ſie
ihre Faͤhigkeiten zum Nutzen des Staats anwenden.
Die Policey beweget nicht gerne durch Strafen, ſie
lokket, wenn es moͤglich iſt (§. 18. und folg.). Da-
her bemuͤhet ſie ſich, alles, was im Staate vorkommt,
und was zu dieſer Lokkung vorzuͤglich kann angewen-
det werden, alſo einzurichten, daß es ein Mittel wer-
den koͤnne, dieſe ihre Abſicht auszufuͤhren. Dieſe
Bemuͤ-
Abſicht.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/463>, abgerufen am 23.11.2024.
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