Aus diesem folgere ich diese Policey-Regel: Es ist nüzlich, wenn man in den Schulen dahin die Veranstaltungen macht, daß die Lehrer so wohl in der äusserlichen Ehre, als auch in der Besoldung nach und nach anwachsen können.
§. 90.
Allgemeine Folge aus dem erklär- ten.
Jst dieses, was wir bis hieher von der Einrichtung der Schulen abgehandelt haben, gegründet, so wird man uns auch folgenden Satz verwilligen müssen: Alle Lehr-Aemter in den Schulen müssen, so viel es immer möglich ist, mit Gelehrten bese- tzet werden. Solte aber das nicht möglich seyn, so müssen doch wenigstens Gelehrte die Aussicht haben. Denn ist die von uns beschriebene Einrichtung gegründet, so ist es auch gewiß, daß bey dem Schul-Wesen unendlich viele Hindernisse kommen können, welche die Erreichung ihrer Absicht unmög- lich machen. (§. 75 und folg). Je wichtiger eine Sache ist, und je mehrere Hindernisse vorkommen können, desto mehrere Mühe muß man anwenden, die Hindernisse zu entdekken, und ihre Würksamkeit zu entkraften. Man verbinde dieses mit dem Begriffe von einem Gelehrten (§. 66.) und man wird uns leicht den von uns angenommenen Satz verwilligen.
§. 91.
Besondere Vorsicht der Policey in Absehen auf die Schulen.
Dieß giebt der Policey Bewegungs-Gründe: Einmahl, bey der Besetzung der Priester-Dienste auf dem Lande, auf einen besondern Punkt zu sehen. Dieser ist beynahe der einzige Gelehrte auf dem Lande. Hier ist eine Schule, die oft sehr fehlerhaft (§. 76.). Wer soll die Aufsicht haben. Einen besonderen
Auf-
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
§. 89.
Belonderer Vorſchlag zu dieſem.
Aus dieſem folgere ich dieſe Policey-Regel: Es iſt nuͤzlich, wenn man in den Schulen dahin die Veranſtaltungen macht, daß die Lehrer ſo wohl in der aͤuſſerlichen Ehre, als auch in der Beſoldung nach und nach anwachſen koͤnnen.
§. 90.
Allgemeine Folge aus dem erklaͤr- ten.
Jſt dieſes, was wir bis hieher von der Einrichtung der Schulen abgehandelt haben, gegruͤndet, ſo wird man uns auch folgenden Satz verwilligen muͤſſen: Alle Lehr-Aemter in den Schulen muͤſſen, ſo viel es immer moͤglich iſt, mit Gelehrten beſe- tzet werden. Solte aber das nicht moͤglich ſeyn, ſo muͤſſen doch wenigſtens Gelehrte die Auſſicht haben. Denn iſt die von uns beſchriebene Einrichtung gegruͤndet, ſo iſt es auch gewiß, daß bey dem Schul-Weſen unendlich viele Hinderniſſe kommen koͤnnen, welche die Erreichung ihrer Abſicht unmoͤg- lich machen. (§. 75 und folg). Je wichtiger eine Sache iſt, und je mehrere Hinderniſſe vorkommen koͤnnen, deſto mehrere Muͤhe muß man anwenden, die Hinderniſſe zu entdekken, und ihre Wuͤrkſamkeit zu entkraften. Man verbinde dieſes mit dem Begriffe von einem Gelehrten (§. 66.) und man wird uns leicht den von uns angenommenen Satz verwilligen.
§. 91.
Beſondere Vorſicht der Policey in Abſehen auf die Schulen.
Dieß giebt der Policey Bewegungs-Gruͤnde: Einmahl, bey der Beſetzung der Prieſter-Dienſte auf dem Lande, auf einen beſondern Punkt zu ſehen. Dieſer iſt beynahe der einzige Gelehrte auf dem Lande. Hier iſt eine Schule, die oft ſehr fehlerhaft (§. 76.). Wer ſoll die Aufſicht haben. Einen beſonderen
Auf-
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
§. 89.
Aus dieſem folgere ich dieſe Policey-Regel: Es
iſt nuͤzlich, wenn man in den Schulen dahin
die Veranſtaltungen macht, daß die Lehrer ſo
wohl in der aͤuſſerlichen Ehre, als auch in der
Beſoldung nach und nach anwachſen koͤnnen.
§. 90.
Jſt dieſes, was wir bis hieher von der Einrichtung
der Schulen abgehandelt haben, gegruͤndet, ſo wird
man uns auch folgenden Satz verwilligen muͤſſen:
Alle Lehr-Aemter in den Schulen muͤſſen, ſo
viel es immer moͤglich iſt, mit Gelehrten beſe-
tzet werden. Solte aber das nicht moͤglich
ſeyn, ſo muͤſſen doch wenigſtens Gelehrte die
Auſſicht haben. Denn iſt die von uns beſchriebene
Einrichtung gegruͤndet, ſo iſt es auch gewiß, daß bey
dem Schul-Weſen unendlich viele Hinderniſſe kommen
koͤnnen, welche die Erreichung ihrer Abſicht unmoͤg-
lich machen. (§. 75 und folg). Je wichtiger eine
Sache iſt, und je mehrere Hinderniſſe vorkommen
koͤnnen, deſto mehrere Muͤhe muß man anwenden, die
Hinderniſſe zu entdekken, und ihre Wuͤrkſamkeit zu
entkraften. Man verbinde dieſes mit dem Begriffe
von einem Gelehrten (§. 66.) und man wird uns
leicht den von uns angenommenen Satz verwilligen.
§. 91.
Dieß giebt der Policey Bewegungs-Gruͤnde:
Einmahl, bey der Beſetzung der Prieſter-Dienſte
auf dem Lande, auf einen beſondern Punkt zu ſehen.
Dieſer iſt beynahe der einzige Gelehrte auf dem Lande.
Hier iſt eine Schule, die oft ſehr fehlerhaft (§. 76.).
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/462>, abgerufen am 13.11.2024.
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