schwer werden, diese Fertigkeit zu erlangen. Es feh- let ihm Gelegenheit, behutsam zu werden, und den Zu- sammenhang seiner Handlungen selbst einzurichten. Diese Gedanken, welche aus dem Begriff der Fertig- keit folgen, wenn er auf die gegenwärtige Absicht an- gewendet wird, unterstützen auch die Erfahrung. Und darum gebiethet es die Klugheit, einem Menschen, der gelehrt werden soll, in einem gewissen Theil seines Le- bens die völlige Freyheit zu lassen, doch mit der von uns angenommenen Einschränkung. Jn den niedri- gen Schulen ist dieß nicht möglich (§. 68.). Folg- lich muß es ein Haupt-Stück der Universität seyn (§. 69.).
§. 71.
Will man einwenden, diese Freyheit sey die Ursache,Besondere Folgen, warum wenige gerathen, so antworte ich: Einmahl, ist es nicht besser, daß man einige Gelehrte bekommt, die wahrhaftig brauchbar sind, als wenn man keine hat. Vieles Wissen, macht keinen brauchbaren Ge- lehrten. Fürs andere: Die, welche nicht als Gelehrte gerathen, die können im Staate zu andern Absichten angewendet werden, und es ist dem Staate nüzlich, daß man diejenigen kennen lernt, die sich selbst nicht regieren können, ehe man ihnen ein Amt anvertrauet, das diese Kunst nothwendig erfodert.
§. 72.
Aus diesem folgen einige besondere Regeln, die wich-die erste. tig sind. Die erste Regel: Es ist rathsam, daß man keinem eine gelehrte Bedienung gebe, der nicht durch glaubwürdige Zeugnisse sein auf Universitäten geführtes Leben darstellen kann.
§. 73.
von der Einrichtung der Schulen.
ſchwer werden, dieſe Fertigkeit zu erlangen. Es feh- let ihm Gelegenheit, behutſam zu werden, und den Zu- ſammenhang ſeiner Handlungen ſelbſt einzurichten. Dieſe Gedanken, welche aus dem Begriff der Fertig- keit folgen, wenn er auf die gegenwaͤrtige Abſicht an- gewendet wird, unterſtuͤtzen auch die Erfahrung. Und darum gebiethet es die Klugheit, einem Menſchen, der gelehrt werden ſoll, in einem gewiſſen Theil ſeines Le- bens die voͤllige Freyheit zu laſſen, doch mit der von uns angenommenen Einſchraͤnkung. Jn den niedri- gen Schulen iſt dieß nicht moͤglich (§. 68.). Folg- lich muß es ein Haupt-Stuͤck der Univerſitaͤt ſeyn (§. 69.).
§. 71.
Will man einwenden, dieſe Freyheit ſey die Urſache,Beſondere Folgen, warum wenige gerathen, ſo antworte ich: Einmahl, iſt es nicht beſſer, daß man einige Gelehrte bekommt, die wahrhaftig brauchbar ſind, als wenn man keine hat. Vieles Wiſſen, macht keinen brauchbaren Ge- lehrten. Fuͤrs andere: Die, welche nicht als Gelehrte gerathen, die koͤnnen im Staate zu andern Abſichten angewendet werden, und es iſt dem Staate nuͤzlich, daß man diejenigen kennen lernt, die ſich ſelbſt nicht regieren koͤnnen, ehe man ihnen ein Amt anvertrauet, das dieſe Kunſt nothwendig erfodert.
§. 72.
Aus dieſem folgen einige beſondere Regeln, die wich-die erſte. tig ſind. Die erſte Regel: Es iſt rathſam, daß man keinem eine gelehrte Bedienung gebe, der nicht durch glaubwuͤrdige Zeugniſſe ſein auf Univerſitaͤten gefuͤhrtes Leben darſtellen kann.
§. 73.
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ſchwer werden, dieſe Fertigkeit zu erlangen. Es feh-
let ihm Gelegenheit, behutſam zu werden, und den Zu-
ſammenhang ſeiner Handlungen ſelbſt einzurichten.
Dieſe Gedanken, welche aus dem Begriff der Fertig-
keit folgen, wenn er auf die gegenwaͤrtige Abſicht an-
gewendet wird, unterſtuͤtzen auch die Erfahrung. Und
darum gebiethet es die Klugheit, einem Menſchen, der
gelehrt werden ſoll, in einem gewiſſen Theil ſeines Le-
bens die voͤllige Freyheit zu laſſen, doch mit der von
uns angenommenen Einſchraͤnkung. Jn den niedri-
gen Schulen iſt dieß nicht moͤglich (§. 68.). Folg-
lich muß es ein Haupt-Stuͤck der Univerſitaͤt
ſeyn (§. 69.).
§. 71.
Will man einwenden, dieſe Freyheit ſey die Urſache,
warum wenige gerathen, ſo antworte ich: Einmahl,
iſt es nicht beſſer, daß man einige Gelehrte bekommt,
die wahrhaftig brauchbar ſind, als wenn man keine
hat. Vieles Wiſſen, macht keinen brauchbaren Ge-
lehrten. Fuͤrs andere: Die, welche nicht als Gelehrte
gerathen, die koͤnnen im Staate zu andern Abſichten
angewendet werden, und es iſt dem Staate nuͤzlich,
daß man diejenigen kennen lernt, die ſich ſelbſt nicht
regieren koͤnnen, ehe man ihnen ein Amt anvertrauet,
das dieſe Kunſt nothwendig erfodert.
Beſondere
Folgen,
§. 72.
Aus dieſem folgen einige beſondere Regeln, die wich-
tig ſind. Die erſte Regel: Es iſt rathſam, daß
man keinem eine gelehrte Bedienung gebe, der
nicht durch glaubwuͤrdige Zeugniſſe ſein auf
Univerſitaͤten gefuͤhrtes Leben darſtellen kann.
die erſte.
§. 73.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/451>, abgerufen am 24.11.2024.
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