Satz läugnen. Je größer die Anzahl des Volks in einem Staate, in welchem Ordnung, desto leich- ter kann die Sicherheit des Staats vertheidiget werden. Und wer wird in Ansehung des andern Punkts diesen Satz läugnen, daß ein jeder, der sich in einem Staate, in dem Ordnung ist, be- findet, der Cammer jährlich etwas einbringe. Ja, man kann unter dieser Bedingung hievon nicht ein- mahl einen Bettker ausschließen. Jch will es be- weisen, daß ein Bettler der Cammer jährlich zwey Thal. einbringen könne. Er muß doch wenigstens täglich 2 Pfund Brod haben. Dieß wird doch wohl der Cammer durch die Mühle, durch das Bak- ken u. s. f. in dem ganzen Zusammenhange einen Pfenning tragen. Dieß ist im Jahr 1 Thal. 6 gr. 5 pf. Er trinkt doch wenigstens in einem Jahr eine Tonne Bier, und dieß wird doch wohl durch obige Gründe der Cammer 4 gr. tragen. Soll- ten wohl nicht die übrigen Dinge, die er am Fleische genießet, und von Kleidungen nöthig hat, der Cammer im Jahre 13 gr. 9 pf. tragen. Hier ist die Rechnung.
§. 31.
Es ist demnach dieß eine Lehre, der man mit Grun-Es entstehen zwey Haupt- Aufgaben in der Poli- cey. de nicht widersprechen kann, daß der Reichthum eines Staats einen volkreichen Staat erfodere. Und da- her wird man es uns leicht verwilligen, daß in der ganzen Policey-Wissenschaft zwey Haupt-Aufgaben aufzulösen sind. Einmahl, wie findet man Mittel, die den Haupt Regeln der Policey gemäß sind, einen Staat zu bevölkern? Fürs andere, wie ist die inne- re Verfassung des Staats einzurichten, wenn bey die- ser Bevölkerung die Jnnwohner des Staats und der Staat reich werden soll? Man wird es in der Fol- ge bald merken, daß die Auflösung der letzten Aufgabe von der Auflösung der ersten abhänget.
§. 32.
von der Bevoͤlkerung eines Staats.
Satz laͤugnen. Je groͤßer die Anzahl des Volks in einem Staate, in welchem Ordnung, deſto leich- ter kann die Sicherheit des Staats vertheidiget werden. Und wer wird in Anſehung des andern Punkts dieſen Satz laͤugnen, daß ein jeder, der ſich in einem Staate, in dem Ordnung iſt, be- findet, der Cammer jaͤhrlich etwas einbringe. Ja, man kann unter dieſer Bedingung hievon nicht ein- mahl einen Bettker ausſchließen. Jch will es be- weiſen, daß ein Bettler der Cammer jaͤhrlich zwey Thal. einbringen koͤnne. Er muß doch wenigſtens taͤglich 2 Pfund Brod haben. Dieß wird doch wohl der Cammer durch die Muͤhle, durch das Bak- ken u. ſ. f. in dem ganzen Zuſammenhange einen Pfenning tragen. Dieß iſt im Jahr 1 Thal. 6 gr. 5 pf. Er trinkt doch wenigſtens in einem Jahr eine Tonne Bier, und dieß wird doch wohl durch obige Gruͤnde der Cammer 4 gr. tragen. Soll- ten wohl nicht die uͤbrigen Dinge, die er am Fleiſche genießet, und von Kleidungen noͤthig hat, der Cammer im Jahre 13 gr. 9 pf. tragen. Hier iſt die Rechnung.
§. 31.
Es iſt demnach dieß eine Lehre, der man mit Grun-Es entſtehen zwey Haupt- Aufgaben in der Poli- cey. de nicht widerſprechen kann, daß der Reichthum eines Staats einen volkreichen Staat erfodere. Und da- her wird man es uns leicht verwilligen, daß in der ganzen Policey-Wiſſenſchaft zwey Haupt-Aufgaben aufzuloͤſen ſind. Einmahl, wie findet man Mittel, die den Haupt Regeln der Policey gemaͤß ſind, einen Staat zu bevoͤlkern? Fuͤrs andere, wie iſt die inne- re Verfaſſung des Staats einzurichten, wenn bey die- ſer Bevoͤlkerung die Jnnwohner des Staats und der Staat reich werden ſoll? Man wird es in der Fol- ge bald merken, daß die Aufloͤſung der letzten Aufgabe von der Aufloͤſung der erſten abhaͤnget.
§. 32.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><hirendition="#et"><pbfacs="#f0431"n="411"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Bevoͤlkerung eines Staats.</hi></fw><lb/>
Satz laͤugnen. Je groͤßer die Anzahl des Volks<lb/>
in einem Staate, in welchem Ordnung, deſto leich-<lb/>
ter kann die Sicherheit des Staats vertheidiget<lb/>
werden. Und wer wird in Anſehung des andern<lb/>
Punkts dieſen Satz laͤugnen, daß ein jeder, der<lb/>ſich in einem Staate, in dem Ordnung iſt, be-<lb/>
findet, der Cammer jaͤhrlich etwas einbringe. Ja,<lb/>
man kann unter dieſer Bedingung hievon nicht ein-<lb/>
mahl einen Bettker ausſchließen. Jch will es be-<lb/>
weiſen, daß ein Bettler der Cammer jaͤhrlich zwey<lb/>
Thal. einbringen koͤnne. Er muß doch wenigſtens<lb/>
taͤglich 2 Pfund Brod haben. Dieß wird doch<lb/>
wohl der Cammer durch die Muͤhle, durch das Bak-<lb/>
ken u. ſ. f. in dem ganzen Zuſammenhange einen<lb/>
Pfenning tragen. Dieß iſt im Jahr 1 Thal. 6 gr.<lb/>
5 pf. Er trinkt doch wenigſtens in einem Jahr<lb/>
eine Tonne Bier, und dieß wird doch wohl durch<lb/>
obige Gruͤnde der Cammer 4 gr. tragen. Soll-<lb/>
ten wohl nicht die uͤbrigen Dinge, die er am Fleiſche<lb/>
genießet, und von Kleidungen noͤthig hat, der<lb/>
Cammer im Jahre 13 gr. 9 pf. tragen. Hier iſt<lb/>
die Rechnung.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 31.</head><lb/><p>Es iſt demnach dieß eine Lehre, der man mit Grun-<noteplace="right">Es entſtehen<lb/>
zwey Haupt-<lb/>
Aufgaben<lb/>
in der Poli-<lb/>
cey.</note><lb/>
de nicht widerſprechen kann, daß der Reichthum eines<lb/>
Staats einen volkreichen Staat erfodere. Und da-<lb/>
her wird man es uns leicht verwilligen, daß in der<lb/>
ganzen Policey-Wiſſenſchaft zwey Haupt-Aufgaben<lb/>
aufzuloͤſen ſind. <hirendition="#fr">Einmahl,</hi> wie findet man Mittel,<lb/>
die den Haupt Regeln der Policey gemaͤß ſind, einen<lb/>
Staat zu bevoͤlkern? <hirendition="#fr">Fuͤrs andere,</hi> wie iſt die inne-<lb/>
re Verfaſſung des Staats einzurichten, wenn bey die-<lb/>ſer Bevoͤlkerung die Jnnwohner des Staats und der<lb/>
Staat reich werden ſoll? Man wird es in der Fol-<lb/>
ge bald merken, daß die Aufloͤſung der letzten Aufgabe<lb/>
von der Aufloͤſung der erſten abhaͤnget.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 32.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[411/0431]
von der Bevoͤlkerung eines Staats.
Satz laͤugnen. Je groͤßer die Anzahl des Volks
in einem Staate, in welchem Ordnung, deſto leich-
ter kann die Sicherheit des Staats vertheidiget
werden. Und wer wird in Anſehung des andern
Punkts dieſen Satz laͤugnen, daß ein jeder, der
ſich in einem Staate, in dem Ordnung iſt, be-
findet, der Cammer jaͤhrlich etwas einbringe. Ja,
man kann unter dieſer Bedingung hievon nicht ein-
mahl einen Bettker ausſchließen. Jch will es be-
weiſen, daß ein Bettler der Cammer jaͤhrlich zwey
Thal. einbringen koͤnne. Er muß doch wenigſtens
taͤglich 2 Pfund Brod haben. Dieß wird doch
wohl der Cammer durch die Muͤhle, durch das Bak-
ken u. ſ. f. in dem ganzen Zuſammenhange einen
Pfenning tragen. Dieß iſt im Jahr 1 Thal. 6 gr.
5 pf. Er trinkt doch wenigſtens in einem Jahr
eine Tonne Bier, und dieß wird doch wohl durch
obige Gruͤnde der Cammer 4 gr. tragen. Soll-
ten wohl nicht die uͤbrigen Dinge, die er am Fleiſche
genießet, und von Kleidungen noͤthig hat, der
Cammer im Jahre 13 gr. 9 pf. tragen. Hier iſt
die Rechnung.
§. 31.
Es iſt demnach dieß eine Lehre, der man mit Grun-
de nicht widerſprechen kann, daß der Reichthum eines
Staats einen volkreichen Staat erfodere. Und da-
her wird man es uns leicht verwilligen, daß in der
ganzen Policey-Wiſſenſchaft zwey Haupt-Aufgaben
aufzuloͤſen ſind. Einmahl, wie findet man Mittel,
die den Haupt Regeln der Policey gemaͤß ſind, einen
Staat zu bevoͤlkern? Fuͤrs andere, wie iſt die inne-
re Verfaſſung des Staats einzurichten, wenn bey die-
ſer Bevoͤlkerung die Jnnwohner des Staats und der
Staat reich werden ſoll? Man wird es in der Fol-
ge bald merken, daß die Aufloͤſung der letzten Aufgabe
von der Aufloͤſung der erſten abhaͤnget.
Es entſtehen
zwey Haupt-
Aufgaben
in der Poli-
cey.
§. 32.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/431>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.