Jch will diesen Satz auch durch Schlüsse beweisen. Eine Sache, welche die Nahrung und den Handel im Staate vermehret, deren Mangel im Gegentheil bey- des vermindert, diese kann unmöglich der Policey zu- wider seyn, sie wird vielmehr von ihr schlechterdings erfodert, (§. 1. 2). Je volkreicher ein Staat, desto stärker kann die Nahrung und der Handel im Staate vermehret werden, und je größer der Mangel der Jnn- wohner, desto mehr wird die Nahrung und der Han- del vermindert. Folglich ist der gröste Theil von dem Reichthum des Staats mit in dem gegründet, wenn der Staat volkreich ist.
§. 30.
die weiter unterstützet werden.
Vielleicht zweifelt man an der Wahrheit des mitt- lern Satzes. Man zergliedere die Gründe seines Zweifels, und man wird es bald merken, daß diese nicht aus der Menge des Volks, sondern aus dem Mangel der Ordnung genommen worden. Man nehme zwey Menschen, die gleichviel verzehren, und auch gleichviel an Kleidungen gebrauchen. Man setze von diesen tausend an dem einem, und hundert an ei- nem andern Orte. So muß ja nothwendig jener Ort mehrere Nahrung und einen stärkern Handel haben, als dieser. Man hat demnach keine Ursache, über die Menge der Menschen zu seufzen, man mache nur Ordnung, und zwar diese nach den Regeln einer wah- ren Policey.
Anmerk. Wollte ich, diesen Satz zu bekräfti- gen, fremde Gründe nehmen, die sich nicht mehr auf die Policey, sondern auf die Sicherheit des Staats und auf das Cammer-Wesen beziehen, so würde ich ihn noch weit mehr unterstützen können. Wer kann in Ansehung des ersten Stükkes diesen
Satz
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
§. 29.
und durch Schluͤſſe be- weiſen,
Jch will dieſen Satz auch durch Schluͤſſe beweiſen. Eine Sache, welche die Nahrung und den Handel im Staate vermehret, deren Mangel im Gegentheil bey- des vermindert, dieſe kann unmoͤglich der Policey zu- wider ſeyn, ſie wird vielmehr von ihr ſchlechterdings erfodert, (§. 1. 2). Je volkreicher ein Staat, deſto ſtaͤrker kann die Nahrung und der Handel im Staate vermehret werden, und je groͤßer der Mangel der Jnn- wohner, deſto mehr wird die Nahrung und der Han- del vermindert. Folglich iſt der groͤſte Theil von dem Reichthum des Staats mit in dem gegruͤndet, wenn der Staat volkreich iſt.
§. 30.
die weiter unterſtuͤtzet werden.
Vielleicht zweifelt man an der Wahrheit des mitt- lern Satzes. Man zergliedere die Gruͤnde ſeines Zweifels, und man wird es bald merken, daß dieſe nicht aus der Menge des Volks, ſondern aus dem Mangel der Ordnung genommen worden. Man nehme zwey Menſchen, die gleichviel verzehren, und auch gleichviel an Kleidungen gebrauchen. Man ſetze von dieſen tauſend an dem einem, und hundert an ei- nem andern Orte. So muß ja nothwendig jener Ort mehrere Nahrung und einen ſtaͤrkern Handel haben, als dieſer. Man hat demnach keine Urſache, uͤber die Menge der Menſchen zu ſeufzen, man mache nur Ordnung, und zwar dieſe nach den Regeln einer wah- ren Policey.
Anmerk. Wollte ich, dieſen Satz zu bekraͤfti- gen, fremde Gruͤnde nehmen, die ſich nicht mehr auf die Policey, ſondern auf die Sicherheit des Staats und auf das Cammer-Weſen beziehen, ſo wuͤrde ich ihn noch weit mehr unterſtuͤtzen koͤnnen. Wer kann in Anſehung des erſten Stuͤkkes dieſen
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
§. 29.
Jch will dieſen Satz auch durch Schluͤſſe beweiſen.
Eine Sache, welche die Nahrung und den Handel im
Staate vermehret, deren Mangel im Gegentheil bey-
des vermindert, dieſe kann unmoͤglich der Policey zu-
wider ſeyn, ſie wird vielmehr von ihr ſchlechterdings
erfodert, (§. 1. 2). Je volkreicher ein Staat, deſto
ſtaͤrker kann die Nahrung und der Handel im Staate
vermehret werden, und je groͤßer der Mangel der Jnn-
wohner, deſto mehr wird die Nahrung und der Han-
del vermindert. Folglich iſt der groͤſte Theil von dem
Reichthum des Staats mit in dem gegruͤndet, wenn
der Staat volkreich iſt.
§. 30.
Vielleicht zweifelt man an der Wahrheit des mitt-
lern Satzes. Man zergliedere die Gruͤnde ſeines
Zweifels, und man wird es bald merken, daß dieſe
nicht aus der Menge des Volks, ſondern aus dem
Mangel der Ordnung genommen worden. Man
nehme zwey Menſchen, die gleichviel verzehren, und
auch gleichviel an Kleidungen gebrauchen. Man ſetze
von dieſen tauſend an dem einem, und hundert an ei-
nem andern Orte. So muß ja nothwendig jener Ort
mehrere Nahrung und einen ſtaͤrkern Handel haben,
als dieſer. Man hat demnach keine Urſache, uͤber die
Menge der Menſchen zu ſeufzen, man mache nur
Ordnung, und zwar dieſe nach den Regeln einer wah-
ren Policey.
Anmerk. Wollte ich, dieſen Satz zu bekraͤfti-
gen, fremde Gruͤnde nehmen, die ſich nicht mehr
auf die Policey, ſondern auf die Sicherheit des
Staats und auf das Cammer-Weſen beziehen, ſo
wuͤrde ich ihn noch weit mehr unterſtuͤtzen koͤnnen.
Wer kann in Anſehung des erſten Stuͤkkes dieſen
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/430>, abgerufen am 13.11.2024.
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