solche durch die Kunst mit andern Körpern ver- binden.
Anmerk. 1. Man gieße z. B. auf die Späne von Brasilien-Holze Wasser. Dieß ziehet die Farbe aus. Man lege diese Späne einige Tage an die Sonne und freyen Luft, und die Farbe wird sich merklich verändern. Man nehme von diesem Holze die Farbe, und wende es bey an- dern Dingen zum Färben an. Man lege das ge- färbte Zeug an die freye Luft, oder ins Wasser, und die Erfahrung wird unsern Satz bald beve- stigen.
Anmerk. 2. Ob Farben, die für sich nicht be- ständig sind, durch die Vermischung mit andern Dingen beständig können gemacht werden, dieß müssen Versuche beantworten.
§. 621.
Anwendung dieser Regel.
Dieß, was wir zuvor bewiesen haben, giebt uns einen Grund, zu muthmaßen, ob aus diesem oder jenem Körper eine beständige Farbe könne gemacht werden. Man bereitet die Farben insgemein aus Blüten, Saamen, Rinden, Wurzeln, Erden und Me- tallen. Diese Bereitungen sind in der angeführten arte tinctoria beschrieben. Man mache mit diesen nach der zuvor angegebenen Regel Versuche, so wird man es bald finden, aus welchen Dingen von dieser Art eine beständige Farbe könne bereitet werden.
§. 622.
Die andere Regel.
Die andere Regel: Alle Farben, welche seifar- tig, sind unbeständig. Denn sind sie seifartig, so werden sie im Wasser aufgelöset. Folglich können sie von keiner Dauer seyn. (§. 620.)
§. 623.
Die dritte.
Die dritte Regel: Das Mittel, wodurch eine vor sich beständige Farbe zum Gebrauch auf- gelöset wird, muß Luftbeständig seyn, und von
keinem
Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
ſolche durch die Kunſt mit andern Koͤrpern ver- binden.
Anmerk. 1. Man gieße z. B. auf die Spaͤne von Braſilien-Holze Waſſer. Dieß ziehet die Farbe aus. Man lege dieſe Spaͤne einige Tage an die Sonne und freyen Luft, und die Farbe wird ſich merklich veraͤndern. Man nehme von dieſem Holze die Farbe, und wende es bey an- dern Dingen zum Faͤrben an. Man lege das ge- faͤrbte Zeug an die freye Luft, oder ins Waſſer, und die Erfahrung wird unſern Satz bald beve- ſtigen.
Anmerk. 2. Ob Farben, die fuͤr ſich nicht be- ſtaͤndig ſind, durch die Vermiſchung mit andern Dingen beſtaͤndig koͤnnen gemacht werden, dieß muͤſſen Verſuche beantworten.
§. 621.
Anwendung dieſer Regel.
Dieß, was wir zuvor bewieſen haben, giebt uns einen Grund, zu muthmaßen, ob aus dieſem oder jenem Koͤrper eine beſtaͤndige Farbe koͤnne gemacht werden. Man bereitet die Farben insgemein aus Bluͤten, Saamen, Rinden, Wurzeln, Erden und Me- tallen. Dieſe Bereitungen ſind in der angefuͤhrten arte tinctoria beſchrieben. Man mache mit dieſen nach der zuvor angegebenen Regel Verſuche, ſo wird man es bald finden, aus welchen Dingen von dieſer Art eine beſtaͤndige Farbe koͤnne bereitet werden.
§. 622.
Die andere Regel.
Die andere Regel: Alle Farben, welche ſeifar- tig, ſind unbeſtaͤndig. Denn ſind ſie ſeifartig, ſo werden ſie im Waſſer aufgeloͤſet. Folglich koͤnnen ſie von keiner Dauer ſeyn. (§. 620.)
§. 623.
Die dritte.
Die dritte Regel: Das Mittel, wodurch eine vor ſich beſtaͤndige Farbe zum Gebrauch auf- geloͤſet wird, muß Luftbeſtaͤndig ſeyn, und von
keinem
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Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
ſolche durch die Kunſt mit andern Koͤrpern ver-
binden.
Anmerk. 1. Man gieße z. B. auf die Spaͤne
von Braſilien-Holze Waſſer. Dieß ziehet die
Farbe aus. Man lege dieſe Spaͤne einige Tage
an die Sonne und freyen Luft, und die Farbe
wird ſich merklich veraͤndern. Man nehme von
dieſem Holze die Farbe, und wende es bey an-
dern Dingen zum Faͤrben an. Man lege das ge-
faͤrbte Zeug an die freye Luft, oder ins Waſſer,
und die Erfahrung wird unſern Satz bald beve-
ſtigen.
Anmerk. 2. Ob Farben, die fuͤr ſich nicht be-
ſtaͤndig ſind, durch die Vermiſchung mit andern
Dingen beſtaͤndig koͤnnen gemacht werden, dieß
muͤſſen Verſuche beantworten.
§. 621.
Dieß, was wir zuvor bewieſen haben, giebt uns
einen Grund, zu muthmaßen, ob aus dieſem oder
jenem Koͤrper eine beſtaͤndige Farbe koͤnne gemacht
werden. Man bereitet die Farben insgemein aus
Bluͤten, Saamen, Rinden, Wurzeln, Erden und Me-
tallen. Dieſe Bereitungen ſind in der angefuͤhrten
arte tinctoria beſchrieben. Man mache mit dieſen
nach der zuvor angegebenen Regel Verſuche, ſo wird
man es bald finden, aus welchen Dingen von dieſer
Art eine beſtaͤndige Farbe koͤnne bereitet werden.
§. 622.
Die andere Regel: Alle Farben, welche ſeifar-
tig, ſind unbeſtaͤndig. Denn ſind ſie ſeifartig, ſo
werden ſie im Waſſer aufgeloͤſet. Folglich koͤnnen ſie
von keiner Dauer ſeyn. (§. 620.)
§. 623.
Die dritte Regel: Das Mittel, wodurch eine
vor ſich beſtaͤndige Farbe zum Gebrauch auf-
geloͤſet wird, muß Luftbeſtaͤndig ſeyn, und von
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/406>, abgerufen am 23.11.2024.
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