sind. Es würde viel zu weitläuftig, und auch nach der Absicht, die ich mir gesezt habe, überflüßig seyn, wenn ich alle Arten von Manufacturen und Fabriquen beschreiben, und bey einer jeden Art dieje- nigen Stükke aus ihren Gründen erklären solte, wor- in ihre Vollkommenheit bestehet, und ihre Verbesse- rung möglich ist. Jch will vielmehr nur einige all- gemeine Gründe vestsetzen, wodurch man die Manu- facturen und Fabriquen in verschiedene Classen ver- theilen, woraus man überhaupt ihre Güthe und Voll- kommenheit beurtheilen, und woraus man ihre Ver- besserungen und Veränderungen erfinden könne, nach- dem ich bereits oben §. 314. und folgenden die all- gemeinen Regeln vestgesetzet habe, auf welche man nothwendig bey der Anlage der Manufacturen und Fabriquen sehen muß. Alsdenn will ich die wichtig- sten von denen insbesondere beschreiben, wozu die Materialien aus den Würkungen der Landwirthschaft genommen werden.
§. 519.
Der Unter- schied dieser Werke hat einen gedop- pelten Grund.
Will man |die Manufacturen und Fabriquen in verschiedene Classen vertheilen, so wird es nicht ohne Nutzen seyn, wenn man die Gründe zu dieser Ver- theilung einmahl aus den Materialien nimmt, aus welchen die Werke der Kunst sollen verfertiget wer- den, fürs andere aus der Absicht, wozu diese Wer- ke der Kunst können gebraucht werden.
§. 520.
Erstlich, die Materialien aus dem mi- neralischen
Jn Ansehung der Materialien können diese Werke nach den Reichen, in welche man die Natur zerle- get, wiederum in drey Classen vertheilet werden. Jn der ersten Classe stehen diejenigen, wozu die Materialien aus dem mineralischen Reiche genommen werden, diese Materialien sind vornehmlich die Erze,
Metal-
Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
ſind. Es wuͤrde viel zu weitlaͤuftig, und auch nach der Abſicht, die ich mir geſezt habe, uͤberfluͤßig ſeyn, wenn ich alle Arten von Manufacturen und Fabriquen beſchreiben, und bey einer jeden Art dieje- nigen Stuͤkke aus ihren Gruͤnden erklaͤren ſolte, wor- in ihre Vollkommenheit beſtehet, und ihre Verbeſſe- rung moͤglich iſt. Jch will vielmehr nur einige all- gemeine Gruͤnde veſtſetzen, wodurch man die Manu- facturen und Fabriquen in verſchiedene Claſſen ver- theilen, woraus man uͤberhaupt ihre Guͤthe und Voll- kommenheit beurtheilen, und woraus man ihre Ver- beſſerungen und Veraͤnderungen erfinden koͤnne, nach- dem ich bereits oben §. 314. und folgenden die all- gemeinen Regeln veſtgeſetzet habe, auf welche man nothwendig bey der Anlage der Manufacturen und Fabriquen ſehen muß. Alsdenn will ich die wichtig- ſten von denen insbeſondere beſchreiben, wozu die Materialien aus den Wuͤrkungen der Landwirthſchaft genommen werden.
§. 519.
Der Unter- ſchied dieſer Werke hat einen gedop- pelten Grund.
Will man |die Manufacturen und Fabriquen in verſchiedene Claſſen vertheilen, ſo wird es nicht ohne Nutzen ſeyn, wenn man die Gruͤnde zu dieſer Ver- theilung einmahl aus den Materialien nimmt, aus welchen die Werke der Kunſt ſollen verfertiget wer- den, fuͤrs andere aus der Abſicht, wozu dieſe Wer- ke der Kunſt koͤnnen gebraucht werden.
§. 520.
Erſtlich, die Materialien aus dem mi- neraliſchen
Jn Anſehung der Materialien koͤnnen dieſe Werke nach den Reichen, in welche man die Natur zerle- get, wiederum in drey Claſſen vertheilet werden. Jn der erſten Claſſe ſtehen diejenigen, wozu die Materialien aus dem mineraliſchen Reiche genommen werden, dieſe Materialien ſind vornehmlich die Erze,
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Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
ſind. Es wuͤrde viel zu weitlaͤuftig, und auch
nach der Abſicht, die ich mir geſezt habe, uͤberfluͤßig
ſeyn, wenn ich alle Arten von Manufacturen und
Fabriquen beſchreiben, und bey einer jeden Art dieje-
nigen Stuͤkke aus ihren Gruͤnden erklaͤren ſolte, wor-
in ihre Vollkommenheit beſtehet, und ihre Verbeſſe-
rung moͤglich iſt. Jch will vielmehr nur einige all-
gemeine Gruͤnde veſtſetzen, wodurch man die Manu-
facturen und Fabriquen in verſchiedene Claſſen ver-
theilen, woraus man uͤberhaupt ihre Guͤthe und Voll-
kommenheit beurtheilen, und woraus man ihre Ver-
beſſerungen und Veraͤnderungen erfinden koͤnne, nach-
dem ich bereits oben §. 314. und folgenden die all-
gemeinen Regeln veſtgeſetzet habe, auf welche man
nothwendig bey der Anlage der Manufacturen und
Fabriquen ſehen muß. Alsdenn will ich die wichtig-
ſten von denen insbeſondere beſchreiben, wozu die
Materialien aus den Wuͤrkungen der Landwirthſchaft
genommen werden.
§. 519.
Will man |die Manufacturen und Fabriquen in
verſchiedene Claſſen vertheilen, ſo wird es nicht ohne
Nutzen ſeyn, wenn man die Gruͤnde zu dieſer Ver-
theilung einmahl aus den Materialien nimmt, aus
welchen die Werke der Kunſt ſollen verfertiget wer-
den, fuͤrs andere aus der Abſicht, wozu dieſe Wer-
ke der Kunſt koͤnnen gebraucht werden.
§. 520.
Jn Anſehung der Materialien koͤnnen dieſe Werke
nach den Reichen, in welche man die Natur zerle-
get, wiederum in drey Claſſen vertheilet werden.
Jn der erſten Claſſe ſtehen diejenigen, wozu die
Materialien aus dem mineraliſchen Reiche genommen
werden, dieſe Materialien ſind vornehmlich die Erze,
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/352>, abgerufen am 28.02.2025.
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