in welcher eine jede Art von den erforderlichen Ar- beiten geendiget wird. s. §. 464. u. f. so folget, daß allemahl alsdenn die erste Mesche zum Abtrocknen bereit ist, wenn die Zeit, die andere abzusüßen, die dritte zu treten, und zum niedersinken anzusetzen, her- bey kommt. Sollte nun nicht ein jeder Buttich sein eigenes Geschirr haben, so würde es bald hier, bald dort am Geschirr fehlen. Dieß würde bald die Ar- beit verzögern, bald das Werk verderben. Beydes widerspricht den Regeln der Wirthschaft. Fehlet das andere Stück, das wir in der Regel angenommen haben, so wird die Folge des hin- und hertragens nicht nur jener gleichgültig werden, sondern auch die Ver- schwendung der Zeit wird es lehren, daß das Gewer- ke nicht regelmäßig eingerichtet sey.
Anmerk. Diese Regel bestimmt zugleich die Größe des Raums, in welchem ein solches Gewer- ke kann angelegt werden.
§. 475.
Die dritte Regel:
Die dritte Regel.
Dieß ganze Werk muß also eingerichtet wer- den, daß die Arbeiter bey dem einen Theil des Werkes dasjenige vornehmen können, was Jhre Hülfe erfodert, wenn bey den an- dern Theilen des Werkes die Natur das ih- re zu verrichten hat.
Dieß erfodert die Haupt-Regel, die wir schon mehr als einmahl vestgesetzet haben, daß bey den Gewerken, wenn Vortheil daraus entstehen soll, keine Zeit müs- se verschwendet werden.
Anmerk. Die Arbeiten des Künstlers sind §. 460. 462. 464. 466. 467. und 468. und die Ar- beiten der Natur sind §. 463. 465. und 467. vest-
gesetzet
Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt,
in welcher eine jede Art von den erforderlichen Ar- beiten geendiget wird. ſ. §. 464. u. f. ſo folget, daß allemahl alsdenn die erſte Meſche zum Abtrocknen bereit iſt, wenn die Zeit, die andere abzuſuͤßen, die dritte zu treten, und zum niederſinken anzuſetzen, her- bey kommt. Sollte nun nicht ein jeder Buttich ſein eigenes Geſchirr haben, ſo wuͤrde es bald hier, bald dort am Geſchirr fehlen. Dieß wuͤrde bald die Ar- beit verzoͤgern, bald das Werk verderben. Beydes widerſpricht den Regeln der Wirthſchaft. Fehlet das andere Stuͤck, das wir in der Regel angenommen haben, ſo wird die Folge des hin- und hertragens nicht nur jener gleichguͤltig werden, ſondern auch die Ver- ſchwendung der Zeit wird es lehren, daß das Gewer- ke nicht regelmaͤßig eingerichtet ſey.
Anmerk. Dieſe Regel beſtimmt zugleich die Groͤße des Raums, in welchem ein ſolches Gewer- ke kann angelegt werden.
§. 475.
Die dritte Regel:
Die dritte Regel.
Dieß ganze Werk muß alſo eingerichtet wer- den, daß die Arbeiter bey dem einen Theil des Werkes dasjenige vornehmen koͤnnen, was Jhre Huͤlfe erfodert, wenn bey den an- dern Theilen des Werkes die Natur das ih- re zu verrichten hat.
Dieß erfodert die Haupt-Regel, die wir ſchon mehr als einmahl veſtgeſetzet haben, daß bey den Gewerken, wenn Vortheil daraus entſtehen ſoll, keine Zeit muͤſ- ſe verſchwendet werden.
Anmerk. Die Arbeiten des Kuͤnſtlers ſind §. 460. 462. 464. 466. 467. und 468. und die Ar- beiten der Natur ſind §. 463. 465. und 467. veſt-
geſetzet
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Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt,
in welcher eine jede Art von den erforderlichen Ar-
beiten geendiget wird. ſ. §. 464. u. f. ſo folget, daß
allemahl alsdenn die erſte Meſche zum Abtrocknen
bereit iſt, wenn die Zeit, die andere abzuſuͤßen, die
dritte zu treten, und zum niederſinken anzuſetzen, her-
bey kommt. Sollte nun nicht ein jeder Buttich ſein
eigenes Geſchirr haben, ſo wuͤrde es bald hier, bald
dort am Geſchirr fehlen. Dieß wuͤrde bald die Ar-
beit verzoͤgern, bald das Werk verderben. Beydes
widerſpricht den Regeln der Wirthſchaft. Fehlet das
andere Stuͤck, das wir in der Regel angenommen
haben, ſo wird die Folge des hin- und hertragens
nicht nur jener gleichguͤltig werden, ſondern auch die Ver-
ſchwendung der Zeit wird es lehren, daß das Gewer-
ke nicht regelmaͤßig eingerichtet ſey.
Anmerk. Dieſe Regel beſtimmt zugleich die
Groͤße des Raums, in welchem ein ſolches Gewer-
ke kann angelegt werden.
§. 475.
Die dritte Regel:
Dieß ganze Werk muß alſo eingerichtet wer-
den, daß die Arbeiter bey dem einen Theil
des Werkes dasjenige vornehmen koͤnnen,
was Jhre Huͤlfe erfodert, wenn bey den an-
dern Theilen des Werkes die Natur das ih-
re zu verrichten hat.
Dieß erfodert die Haupt-Regel, die wir ſchon mehr
als einmahl veſtgeſetzet haben, daß bey den Gewerken,
wenn Vortheil daraus entſtehen ſoll, keine Zeit muͤſ-
ſe verſchwendet werden.
Anmerk. Die Arbeiten des Kuͤnſtlers ſind §.
460. 462. 464. 466. 467. und 468. und die Ar-
beiten der Natur ſind §. 463. 465. und 467. veſt-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/334>, abgerufen am 21.11.2024.
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