Anmerk. Es ist eine Einfalt, wenn man die Gewerke oder die Fabriquen alsdenn als Beschäf- tigungen ansiehet, die dem Staate unnüzlich sind, wenn sie nicht dem Staate unmittelbar einige Ein- künfte würken. Es ist sehr leicht durch die Rech- nung zu beweisen, daß sie auch dem Staate als- denn merklich nüzlich seyn können, wenn sie weiter nichts unmittelbar abwerfen, als daß sie die Arbei- ter ernähren. Wir wollen annehmen, es könten sich unter der angenommenen Bestimmung 50 Men- schen ernähren, so erfordert ihre Unterhaltung, Brod, Bier, Fleisch, Holz, Licht, Kleidung, Woh- nung, und so ferner. Sind dieß nicht Dinge deren Verkauf und Verarbeitung die Nahrung im Lande befördern, und die Einkünfte des Staats würken? wir wollen dieses an seinem Orte weitläuftiger un- tersuchen.
§. 308.
Der andere Grund bestimmet den Nutzen desJn Anse- hung des Wirths Wirths, der sich mit den Gewerken und Fabriquen beschäftiget. Dieser kann in verschiedene Classen ver- theilet werden. Diese Beschäftigungen sind entweder Mittel den Wirth zu ernähren, oder sie sind zugleich ein Mittel, wodurch der Wirth dasjenige zu Gelde machen kann, was ihm die Landwirthschaft hervorge- bracht hat. Wir wollen den lezten Punkt zuerst ge- nauer beschreiben.
§. 309.
Läst der Wirth das, was ihm die Landwirth-wenn er hie- durch die Würkungen seiner Land- wirthschaft verarbeiten läst, weil er sie nicht ver- kauffen kön- nen. schaft hervorgebracht hat, verarbeiten, und dieß soll ihm nüzlich seyn, so hat er entweder die Werke der Natur nicht verkauffen können, oder der Nutzen, den er durch die Verarbeitung dieser Werke gewinnet, ist grösser, als der, welchen der unmittelbare Verkauf
wür-
von der Stadt-Wirthſchaft uͤberhaupt.
Anmerk. Es iſt eine Einfalt, wenn man die Gewerke oder die Fabriquen alsdenn als Beſchaͤf- tigungen anſiehet, die dem Staate unnuͤzlich ſind, wenn ſie nicht dem Staate unmittelbar einige Ein- kuͤnfte wuͤrken. Es iſt ſehr leicht durch die Rech- nung zu beweiſen, daß ſie auch dem Staate als- denn merklich nuͤzlich ſeyn koͤnnen, wenn ſie weiter nichts unmittelbar abwerfen, als daß ſie die Arbei- ter ernaͤhren. Wir wollen annehmen, es koͤnten ſich unter der angenommenen Beſtimmung 50 Men- ſchen ernaͤhren, ſo erfordert ihre Unterhaltung, Brod, Bier, Fleiſch, Holz, Licht, Kleidung, Woh- nung, und ſo ferner. Sind dieß nicht Dinge deren Verkauf und Verarbeitung die Nahrung im Lande befoͤrdern, und die Einkuͤnfte des Staats wuͤrken? wir wollen dieſes an ſeinem Orte weitlaͤuftiger un- terſuchen.
§. 308.
Der andere Grund beſtimmet den Nutzen desJn Anſe- hung des Wirths Wirths, der ſich mit den Gewerken und Fabriquen beſchaͤftiget. Dieſer kann in verſchiedene Claſſen ver- theilet werden. Dieſe Beſchaͤftigungen ſind entweder Mittel den Wirth zu ernaͤhren, oder ſie ſind zugleich ein Mittel, wodurch der Wirth dasjenige zu Gelde machen kann, was ihm die Landwirthſchaft hervorge- bracht hat. Wir wollen den lezten Punkt zuerſt ge- nauer beſchreiben.
§. 309.
Laͤſt der Wirth das, was ihm die Landwirth-wenn er hie- durch die Wuͤrkungen ſeiner Land- wirthſchaft verarbeiten laͤſt, weil er ſie nicht ver- kauffen koͤn- nen. ſchaft hervorgebracht hat, verarbeiten, und dieß ſoll ihm nuͤzlich ſeyn, ſo hat er entweder die Werke der Natur nicht verkauffen koͤnnen, oder der Nutzen, den er durch die Verarbeitung dieſer Werke gewinnet, iſt groͤſſer, als der, welchen der unmittelbare Verkauf
wuͤr-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0243"n="223"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Stadt-Wirthſchaft uͤberhaupt.</hi></fw><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Es iſt eine Einfalt, wenn man die<lb/>
Gewerke oder die Fabriquen alsdenn als Beſchaͤf-<lb/>
tigungen anſiehet, die dem Staate unnuͤzlich ſind,<lb/>
wenn ſie nicht dem Staate unmittelbar einige Ein-<lb/>
kuͤnfte wuͤrken. Es iſt ſehr leicht durch die Rech-<lb/>
nung zu beweiſen, daß ſie auch dem Staate als-<lb/>
denn merklich nuͤzlich ſeyn koͤnnen, wenn ſie weiter<lb/>
nichts unmittelbar abwerfen, als daß ſie die Arbei-<lb/>
ter ernaͤhren. Wir wollen annehmen, es koͤnten<lb/>ſich unter der angenommenen Beſtimmung 50 Men-<lb/>ſchen ernaͤhren, ſo erfordert ihre Unterhaltung,<lb/>
Brod, Bier, Fleiſch, Holz, Licht, Kleidung, Woh-<lb/>
nung, und ſo ferner. Sind dieß nicht Dinge deren<lb/>
Verkauf und Verarbeitung die Nahrung im Lande<lb/>
befoͤrdern, und die Einkuͤnfte des Staats wuͤrken?<lb/>
wir wollen dieſes an ſeinem Orte weitlaͤuftiger un-<lb/>
terſuchen.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 308.</head><lb/><p>Der andere Grund beſtimmet den Nutzen des<noteplace="right">Jn Anſe-<lb/>
hung des<lb/>
Wirths</note><lb/>
Wirths, der ſich mit den Gewerken und Fabriquen<lb/>
beſchaͤftiget. Dieſer kann in verſchiedene Claſſen ver-<lb/>
theilet werden. Dieſe Beſchaͤftigungen ſind entweder<lb/>
Mittel den Wirth zu ernaͤhren, oder ſie ſind zugleich<lb/>
ein Mittel, wodurch der Wirth dasjenige zu Gelde<lb/>
machen kann, was ihm die Landwirthſchaft hervorge-<lb/>
bracht hat. Wir wollen den lezten Punkt zuerſt ge-<lb/>
nauer beſchreiben.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 309.</head><lb/><p>Laͤſt der Wirth das, was ihm die Landwirth-<noteplace="right">wenn er hie-<lb/>
durch die<lb/>
Wuͤrkungen<lb/>ſeiner Land-<lb/>
wirthſchaft<lb/>
verarbeiten<lb/>
laͤſt, weil er<lb/>ſie nicht ver-<lb/>
kauffen koͤn-<lb/>
nen.</note><lb/>ſchaft hervorgebracht hat, verarbeiten, und dieß ſoll<lb/>
ihm nuͤzlich ſeyn, ſo hat er entweder die Werke der<lb/>
Natur nicht verkauffen koͤnnen, oder der Nutzen, den<lb/>
er durch die Verarbeitung dieſer Werke gewinnet,<lb/>
iſt groͤſſer, als der, welchen der unmittelbare Verkauf<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wuͤr-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[223/0243]
von der Stadt-Wirthſchaft uͤberhaupt.
Anmerk. Es iſt eine Einfalt, wenn man die
Gewerke oder die Fabriquen alsdenn als Beſchaͤf-
tigungen anſiehet, die dem Staate unnuͤzlich ſind,
wenn ſie nicht dem Staate unmittelbar einige Ein-
kuͤnfte wuͤrken. Es iſt ſehr leicht durch die Rech-
nung zu beweiſen, daß ſie auch dem Staate als-
denn merklich nuͤzlich ſeyn koͤnnen, wenn ſie weiter
nichts unmittelbar abwerfen, als daß ſie die Arbei-
ter ernaͤhren. Wir wollen annehmen, es koͤnten
ſich unter der angenommenen Beſtimmung 50 Men-
ſchen ernaͤhren, ſo erfordert ihre Unterhaltung,
Brod, Bier, Fleiſch, Holz, Licht, Kleidung, Woh-
nung, und ſo ferner. Sind dieß nicht Dinge deren
Verkauf und Verarbeitung die Nahrung im Lande
befoͤrdern, und die Einkuͤnfte des Staats wuͤrken?
wir wollen dieſes an ſeinem Orte weitlaͤuftiger un-
terſuchen.
§. 308.
Der andere Grund beſtimmet den Nutzen des
Wirths, der ſich mit den Gewerken und Fabriquen
beſchaͤftiget. Dieſer kann in verſchiedene Claſſen ver-
theilet werden. Dieſe Beſchaͤftigungen ſind entweder
Mittel den Wirth zu ernaͤhren, oder ſie ſind zugleich
ein Mittel, wodurch der Wirth dasjenige zu Gelde
machen kann, was ihm die Landwirthſchaft hervorge-
bracht hat. Wir wollen den lezten Punkt zuerſt ge-
nauer beſchreiben.
Jn Anſe-
hung des
Wirths
§. 309.
Laͤſt der Wirth das, was ihm die Landwirth-
ſchaft hervorgebracht hat, verarbeiten, und dieß ſoll
ihm nuͤzlich ſeyn, ſo hat er entweder die Werke der
Natur nicht verkauffen koͤnnen, oder der Nutzen, den
er durch die Verarbeitung dieſer Werke gewinnet,
iſt groͤſſer, als der, welchen der unmittelbare Verkauf
wuͤr-
wenn er hie-
durch die
Wuͤrkungen
ſeiner Land-
wirthſchaft
verarbeiten
laͤſt, weil er
ſie nicht ver-
kauffen koͤn-
nen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/243>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.