muß man dahin sehen, daß sie alsdenn da sind, wenn sie in der Nachbarschaft den grösten Werth haben. Will man die jungen anzie- hen, so müssen sie zu einer solchen Zeit da seyn, in welcher sie ohne viele Kosten kön- nen gefüttert und ohne Gefahr gewarthet werden.
Anmerk. Die Zeit, in welcher diese Thiere den grösten Werth haben, ist theils aus ihrer Selten- heit, theils aus der Nothwendigkeit ihres Ge- brauchs zu beurtheilen, der von den Meynungen der Menschen bestimmet wird. Die Bestimmung der letztern Zeit gründet sich theils in dem zur Er- ziehung dieser Thiere erforderlichen Futter, theils in der zu dieser Erziehung erforderlichen Witterung.
§. 278.
Wie diese anzuwenden.
Diese Regel gebiethet einem Wirthe, dahin zu se- hen, daß er die jungen zu einer bequemen Zeit er- halte. Sollte dieß in der Gewalt eines Wirthes ste- hen? Es ist wahr, daß wir die Thiere nicht zwingen können, daß sie sich nach unserm Willen vermehren. Dennoch aber stehet bey verschiedenen Thieren die Be- stimmung dieser Zeit in unserer Gewalt. Die Erfahrung lehret es uns, daß beynahe alle Arten von Thieren, welche die jungen tragen, alle Monathe, woferne sie nicht zugekommen, brünstig sind. Jst nun die- ses, so darf man nur die Zeit merken, wie lange sie tragen, so kann man nach den angegebenen Absich- ten den Monath bestimmen, in welchem sie müssen zugelassen werden. Das brütende Vieh muß man in diesem Stükke, wenn wir die Truthüner ausneh- men, dem Laufe der Natur überlassen. Bey diesen können wir das Brüten auf einige Wochen verhindern.
Sie
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
muß man dahin ſehen, daß ſie alsdenn da ſind, wenn ſie in der Nachbarſchaft den groͤſten Werth haben. Will man die jungen anzie- hen, ſo muͤſſen ſie zu einer ſolchen Zeit da ſeyn, in welcher ſie ohne viele Koſten koͤn- nen gefuͤttert und ohne Gefahr gewarthet werden.
Anmerk. Die Zeit, in welcher dieſe Thiere den groͤſten Werth haben, iſt theils aus ihrer Selten- heit, theils aus der Nothwendigkeit ihres Ge- brauchs zu beurtheilen, der von den Meynungen der Menſchen beſtimmet wird. Die Beſtimmung der letztern Zeit gruͤndet ſich theils in dem zur Er- ziehung dieſer Thiere erforderlichen Futter, theils in der zu dieſer Erziehung erforderlichen Witterung.
§. 278.
Wie dieſe anzuwenden.
Dieſe Regel gebiethet einem Wirthe, dahin zu ſe- hen, daß er die jungen zu einer bequemen Zeit er- halte. Sollte dieß in der Gewalt eines Wirthes ſte- hen? Es iſt wahr, daß wir die Thiere nicht zwingen koͤnnen, daß ſie ſich nach unſerm Willen vermehren. Dennoch aber ſtehet bey verſchiedenen Thieren die Be- ſtimmung dieſer Zeit in unſerer Gewalt. Die Erfahrung lehret es uns, daß beynahe alle Arten von Thieren, welche die jungen tragen, alle Monathe, woferne ſie nicht zugekommen, bruͤnſtig ſind. Jſt nun die- ſes, ſo darf man nur die Zeit merken, wie lange ſie tragen, ſo kann man nach den angegebenen Abſich- ten den Monath beſtimmen, in welchem ſie muͤſſen zugelaſſen werden. Das bruͤtende Vieh muß man in dieſem Stuͤkke, wenn wir die Truthuͤner ausneh- men, dem Laufe der Natur uͤberlaſſen. Bey dieſen koͤnnen wir das Bruͤten auf einige Wochen verhindern.
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Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
muß man dahin ſehen, daß ſie alsdenn da ſind,
wenn ſie in der Nachbarſchaft den groͤſten
Werth haben. Will man die jungen anzie-
hen, ſo muͤſſen ſie zu einer ſolchen Zeit da
ſeyn, in welcher ſie ohne viele Koſten koͤn-
nen gefuͤttert und ohne Gefahr gewarthet
werden.
Anmerk. Die Zeit, in welcher dieſe Thiere den
groͤſten Werth haben, iſt theils aus ihrer Selten-
heit, theils aus der Nothwendigkeit ihres Ge-
brauchs zu beurtheilen, der von den Meynungen
der Menſchen beſtimmet wird. Die Beſtimmung
der letztern Zeit gruͤndet ſich theils in dem zur Er-
ziehung dieſer Thiere erforderlichen Futter, theils
in der zu dieſer Erziehung erforderlichen Witterung.
§. 278.
Dieſe Regel gebiethet einem Wirthe, dahin zu ſe-
hen, daß er die jungen zu einer bequemen Zeit er-
halte. Sollte dieß in der Gewalt eines Wirthes ſte-
hen? Es iſt wahr, daß wir die Thiere nicht zwingen
koͤnnen, daß ſie ſich nach unſerm Willen vermehren.
Dennoch aber ſtehet bey verſchiedenen Thieren die Be-
ſtimmung dieſer Zeit in unſerer Gewalt. Die Erfahrung
lehret es uns, daß beynahe alle Arten von Thieren,
welche die jungen tragen, alle Monathe, woferne
ſie nicht zugekommen, bruͤnſtig ſind. Jſt nun die-
ſes, ſo darf man nur die Zeit merken, wie lange ſie
tragen, ſo kann man nach den angegebenen Abſich-
ten den Monath beſtimmen, in welchem ſie muͤſſen
zugelaſſen werden. Das bruͤtende Vieh muß man
in dieſem Stuͤkke, wenn wir die Truthuͤner ausneh-
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koͤnnen wir das Bruͤten auf einige Wochen verhindern.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/222>, abgerufen am 28.11.2024.
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