worden, daß eine Verhältniß- mäßige Absetzung der Kälber nützlicher werden könne, als wenn man dieß Futter auf melkendes Vieh verwendet hätte. Soll- te man genöthiget werden, in dieser Berechnung eini- ge Stükke zu verändern, so wird doch gewiß dieß die Folge werden, daß es nicht weniger nützlich sey. Die Gründe zu dieser Rechnung sind folgende:
1. Vier abgesetzte Kälber sind in der Fütterung einer Kuh gleichgültig.
2. Zwey Kalben-Dinge, dieß ist der Nahme der ab- gesetzten Kälber in dem andern Jahr, sind in der Fütterung einer Kuh gleich zu schätzen.
3. Zwey Erstlinge, dieß ist der Name in dem drit- ten Jahre, in welchem sie zuerst kalben, sind in Ansehung der Milch-Nutzung einer Kuh gleich- gültig.
4. Jn der folgenden Zeit, da sie insbesondere Kühe genennet werden, geben sie sechs Jahr bey gutem Futter völlige Nutzung. Wenn man diese als- denn zur Mastung aufstellt, so sind sie noch nicht zu alt, und können mit Nutzen verkauft werden.
Diese Sätze bekräftiget die Erfahrung. Wenn man nun den Gewinnst von den ausgehobenen Kühen mit dem dreyjährigen Nutzen vergleichet, den das melkende Vieh würde getragen haben, was man mit dem Futter hätte erhalten können, das die abgesetzten Stükke gefres- sen haben, und von diesem den Nutzen der Erstlinge ab- ziehet, so wird die Rechnung diese Wahrheit bevestigen: Es sey einem Wirthe nützlich, wenn er auf 12. mel- kende Stükke jährlich 2. Kälber absetzet.
Erste Anmerk. Diese Rechnung ist gegründet, und daher kann man sich einen regelmäßigen Viehe- Stand in Absehen auf die Milch-Nutzung in folgender Verhältniß vorstellen.
Anlage
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
worden, daß eine Verhaͤltniß- maͤßige Abſetzung der Kaͤlber nuͤtzlicher werden koͤnne, als wenn man dieß Futter auf melkendes Vieh verwendet haͤtte. Soll- te man genoͤthiget werden, in dieſer Berechnung eini- ge Stuͤkke zu veraͤndern, ſo wird doch gewiß dieß die Folge werden, daß es nicht weniger nuͤtzlich ſey. Die Gruͤnde zu dieſer Rechnung ſind folgende:
1. Vier abgeſetzte Kaͤlber ſind in der Fuͤtterung einer Kuh gleichguͤltig.
2. Zwey Kalben-Dinge, dieß iſt der Nahme der ab- geſetzten Kaͤlber in dem andern Jahr, ſind in der Fuͤtterung einer Kuh gleich zu ſchaͤtzen.
3. Zwey Erſtlinge, dieß iſt der Name in dem drit- ten Jahre, in welchem ſie zuerſt kalben, ſind in Anſehung der Milch-Nutzung einer Kuh gleich- guͤltig.
4. Jn der folgenden Zeit, da ſie insbeſondere Kuͤhe genennet werden, geben ſie ſechs Jahr bey gutem Futter voͤllige Nutzung. Wenn man dieſe als- denn zur Maſtung aufſtellt, ſo ſind ſie noch nicht zu alt, und koͤnnen mit Nutzen verkauft werden.
Dieſe Saͤtze bekraͤftiget die Erfahrung. Wenn man nun den Gewinnſt von den ausgehobenen Kuͤhen mit dem dreyjaͤhrigen Nutzen vergleichet, den das melkende Vieh wuͤrde getragen haben, was man mit dem Futter haͤtte erhalten koͤnnen, das die abgeſetzten Stuͤkke gefreſ- ſen haben, und von dieſem den Nutzen der Erſtlinge ab- ziehet, ſo wird die Rechnung dieſe Wahrheit beveſtigen: Es ſey einem Wirthe nuͤtzlich, wenn er auf 12. mel- kende Stuͤkke jaͤhrlich 2. Kaͤlber abſetzet.
Erſte Anmerk. Dieſe Rechnung iſt gegruͤndet, und daher kann man ſich einen regelmaͤßigen Viehe- Stand in Abſehen auf die Milch-Nutzung in folgender Verhaͤltniß vorſtellen.
Anlage
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0210"n="190"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt</hi></fw><lb/>
worden, daß eine Verhaͤltniß- maͤßige Abſetzung der<lb/>
Kaͤlber nuͤtzlicher werden koͤnne, als wenn man dieß<lb/>
Futter auf melkendes Vieh verwendet haͤtte. Soll-<lb/>
te man genoͤthiget werden, in dieſer Berechnung eini-<lb/>
ge Stuͤkke zu veraͤndern, ſo wird doch gewiß dieß die<lb/>
Folge werden, daß es nicht weniger nuͤtzlich ſey. Die<lb/>
Gruͤnde zu dieſer Rechnung ſind folgende:</p><lb/><list><item>1. Vier abgeſetzte Kaͤlber ſind in der Fuͤtterung einer<lb/>
Kuh gleichguͤltig.</item><lb/><item>2. Zwey Kalben-Dinge, dieß iſt der Nahme der ab-<lb/>
geſetzten Kaͤlber in dem andern Jahr, ſind in<lb/>
der Fuͤtterung einer Kuh gleich zu ſchaͤtzen.</item><lb/><item>3. Zwey Erſtlinge, dieß iſt der Name in dem drit-<lb/>
ten Jahre, in welchem ſie zuerſt kalben, ſind in<lb/>
Anſehung der Milch-Nutzung einer Kuh gleich-<lb/>
guͤltig.</item><lb/><item>4. Jn der folgenden Zeit, da ſie insbeſondere Kuͤhe<lb/>
genennet werden, geben ſie ſechs Jahr bey gutem<lb/>
Futter voͤllige Nutzung. Wenn man dieſe als-<lb/>
denn zur Maſtung aufſtellt, ſo ſind ſie noch nicht<lb/>
zu alt, und koͤnnen mit Nutzen verkauft werden.</item></list><lb/><p>Dieſe Saͤtze bekraͤftiget die Erfahrung. Wenn man<lb/>
nun den Gewinnſt von den ausgehobenen Kuͤhen mit<lb/>
dem dreyjaͤhrigen Nutzen vergleichet, den das melkende<lb/>
Vieh wuͤrde getragen haben, was man mit dem Futter<lb/>
haͤtte erhalten koͤnnen, das die abgeſetzten Stuͤkke gefreſ-<lb/>ſen haben, und von dieſem den Nutzen der Erſtlinge ab-<lb/>
ziehet, ſo wird die Rechnung dieſe Wahrheit beveſtigen:<lb/>
Es ſey einem Wirthe nuͤtzlich, wenn er auf 12. mel-<lb/>
kende Stuͤkke jaͤhrlich 2. Kaͤlber abſetzet.</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Erſte Anmerk.</hi> Dieſe Rechnung iſt gegruͤndet, und<lb/>
daher kann man ſich einen regelmaͤßigen Viehe-<lb/>
Stand in Abſehen auf die Milch-Nutzung in<lb/>
folgender Verhaͤltniß vorſtellen.</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Anlage</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[190/0210]
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
worden, daß eine Verhaͤltniß- maͤßige Abſetzung der
Kaͤlber nuͤtzlicher werden koͤnne, als wenn man dieß
Futter auf melkendes Vieh verwendet haͤtte. Soll-
te man genoͤthiget werden, in dieſer Berechnung eini-
ge Stuͤkke zu veraͤndern, ſo wird doch gewiß dieß die
Folge werden, daß es nicht weniger nuͤtzlich ſey. Die
Gruͤnde zu dieſer Rechnung ſind folgende:
1. Vier abgeſetzte Kaͤlber ſind in der Fuͤtterung einer
Kuh gleichguͤltig.
2. Zwey Kalben-Dinge, dieß iſt der Nahme der ab-
geſetzten Kaͤlber in dem andern Jahr, ſind in
der Fuͤtterung einer Kuh gleich zu ſchaͤtzen.
3. Zwey Erſtlinge, dieß iſt der Name in dem drit-
ten Jahre, in welchem ſie zuerſt kalben, ſind in
Anſehung der Milch-Nutzung einer Kuh gleich-
guͤltig.
4. Jn der folgenden Zeit, da ſie insbeſondere Kuͤhe
genennet werden, geben ſie ſechs Jahr bey gutem
Futter voͤllige Nutzung. Wenn man dieſe als-
denn zur Maſtung aufſtellt, ſo ſind ſie noch nicht
zu alt, und koͤnnen mit Nutzen verkauft werden.
Dieſe Saͤtze bekraͤftiget die Erfahrung. Wenn man
nun den Gewinnſt von den ausgehobenen Kuͤhen mit
dem dreyjaͤhrigen Nutzen vergleichet, den das melkende
Vieh wuͤrde getragen haben, was man mit dem Futter
haͤtte erhalten koͤnnen, das die abgeſetzten Stuͤkke gefreſ-
ſen haben, und von dieſem den Nutzen der Erſtlinge ab-
ziehet, ſo wird die Rechnung dieſe Wahrheit beveſtigen:
Es ſey einem Wirthe nuͤtzlich, wenn er auf 12. mel-
kende Stuͤkke jaͤhrlich 2. Kaͤlber abſetzet.
Erſte Anmerk. Dieſe Rechnung iſt gegruͤndet, und
daher kann man ſich einen regelmaͤßigen Viehe-
Stand in Abſehen auf die Milch-Nutzung in
folgender Verhaͤltniß vorſtellen.
Anlage
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/210>, abgerufen am 27.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.