Fürs andere. Ein Wirth muß bey der Ernd- te darauf sehen, daß er allen nur möglichen Nutzen gewinnen könne.
Die Wahrheit dieser Regel fließet aus dem Begriff der Wirthschaft. Es bleibt demnach nur die Frage übrig: wie die Anwendung dieser Regel möglich sey. Wenn wir dem nachdenken, was wir in dem §. 452. folg. der Sitten-Lehre abgehandelt haben, so giebt uns dieß einen Grund, folgende Regeln zu bilden:
Einmahl: alles, was bey dem Gewächse, so uns die Natur als eine Belohnung unsers Fleißes geschenket, zu unterscheiden, muß in besondere Classen vertheilet werden.
Fürs andere: von einer jeden Classe müssen wir uns, so weit als es uns möglich ist, einen deut- lichen und vollständigen Begriff machen.
Fürs dritte: aus diesen Begriffen müssen wir in der Beziehung auf unsre Wirthschaft diejeni- gen Vortheile ziehen, die wir hiedurch gewin- nen können.
Fürs vierte: müssen wir alle Umstände untersu- chen, diejenigen Ursachen zu entdekken, welche die Gewinnung dieser Vortheile verhindern kön- nen.
Fürs fünfte: müssen wir aus der Beschaffenheit dieser Umstände diejenigen Mittel folgern, die stark genug sind, diese Hindernisse zu entkräften.
§. 198.
Die Zeit, wenn die Körner ab- zusondern.
Jn Ansehung des dritten Punkts, der sich mit der Absonderung des Saamens beschäftiget, müssen wir
wie-
Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
§. 197.
Andere Re- gel.
Fuͤrs andere. Ein Wirth muß bey der Ernd- te darauf ſehen, daß er allen nur moͤglichen Nutzen gewinnen koͤnne.
Die Wahrheit dieſer Regel fließet aus dem Begriff der Wirthſchaft. Es bleibt demnach nur die Frage uͤbrig: wie die Anwendung dieſer Regel moͤglich ſey. Wenn wir dem nachdenken, was wir in dem §. 452. folg. der Sitten-Lehre abgehandelt haben, ſo giebt uns dieß einen Grund, folgende Regeln zu bilden:
Einmahl: alles, was bey dem Gewaͤchſe, ſo uns die Natur als eine Belohnung unſers Fleißes geſchenket, zu unterſcheiden, muß in beſondere Claſſen vertheilet werden.
Fuͤrs andere: von einer jeden Claſſe muͤſſen wir uns, ſo weit als es uns moͤglich iſt, einen deut- lichen und vollſtaͤndigen Begriff machen.
Fuͤrs dritte: aus dieſen Begriffen muͤſſen wir in der Beziehung auf unſre Wirthſchaft diejeni- gen Vortheile ziehen, die wir hiedurch gewin- nen koͤnnen.
Fuͤrs vierte: muͤſſen wir alle Umſtaͤnde unterſu- chen, diejenigen Urſachen zu entdekken, welche die Gewinnung dieſer Vortheile verhindern koͤn- nen.
Fuͤrs fuͤnfte: muͤſſen wir aus der Beſchaffenheit dieſer Umſtaͤnde diejenigen Mittel folgern, die ſtark genug ſind, dieſe Hinderniſſe zu entkraͤften.
§. 198.
Die Zeit, wenn die Koͤrner ab- zuſondern.
Jn Anſehung des dritten Punkts, der ſich mit der Abſonderung des Saamens beſchaͤftiget, muͤſſen wir
wie-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0166"n="146"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 197.</head><lb/><noteplace="left">Andere Re-<lb/>
gel.</note><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Fuͤrs andere. Ein Wirth muß bey der Ernd-<lb/>
te darauf ſehen, daß er allen nur moͤglichen<lb/>
Nutzen gewinnen koͤnne.</hi></hi></p><lb/><p>Die Wahrheit dieſer Regel fließet aus dem Begriff<lb/>
der Wirthſchaft. Es bleibt demnach nur die Frage<lb/>
uͤbrig: wie die Anwendung dieſer Regel moͤglich ſey.<lb/>
Wenn wir dem nachdenken, was wir in dem §. 452. folg.<lb/>
der <hirendition="#fr">Sitten-Lehre</hi> abgehandelt haben, ſo giebt uns<lb/>
dieß einen Grund, folgende Regeln zu bilden:</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl:</hi> alles, was bey dem Gewaͤchſe, ſo uns<lb/>
die Natur als eine Belohnung unſers Fleißes<lb/>
geſchenket, zu unterſcheiden, muß in beſondere<lb/>
Claſſen vertheilet werden.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere:</hi> von einer jeden Claſſe muͤſſen wir<lb/>
uns, ſo weit als es uns moͤglich iſt, einen deut-<lb/>
lichen und vollſtaͤndigen Begriff machen.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs dritte:</hi> aus dieſen Begriffen muͤſſen wir in<lb/>
der Beziehung auf unſre Wirthſchaft diejeni-<lb/>
gen Vortheile ziehen, die wir hiedurch gewin-<lb/>
nen koͤnnen.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs vierte:</hi> muͤſſen wir alle Umſtaͤnde unterſu-<lb/>
chen, diejenigen Urſachen zu entdekken, welche<lb/>
die Gewinnung dieſer Vortheile verhindern koͤn-<lb/>
nen.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs fuͤnfte:</hi> muͤſſen wir aus der Beſchaffenheit<lb/>
dieſer Umſtaͤnde diejenigen Mittel folgern, die<lb/>ſtark genug ſind, dieſe Hinderniſſe zu entkraͤften.</item></list></div><lb/><divn="4"><head>§. 198.</head><lb/><noteplace="left">Die Zeit,<lb/>
wenn die<lb/>
Koͤrner ab-<lb/>
zuſondern.</note><p>Jn Anſehung des dritten Punkts, der ſich mit der<lb/>
Abſonderung des Saamens beſchaͤftiget, muͤſſen wir<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wie-</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[146/0166]
Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
§. 197.
Fuͤrs andere. Ein Wirth muß bey der Ernd-
te darauf ſehen, daß er allen nur moͤglichen
Nutzen gewinnen koͤnne.
Die Wahrheit dieſer Regel fließet aus dem Begriff
der Wirthſchaft. Es bleibt demnach nur die Frage
uͤbrig: wie die Anwendung dieſer Regel moͤglich ſey.
Wenn wir dem nachdenken, was wir in dem §. 452. folg.
der Sitten-Lehre abgehandelt haben, ſo giebt uns
dieß einen Grund, folgende Regeln zu bilden:
Einmahl: alles, was bey dem Gewaͤchſe, ſo uns
die Natur als eine Belohnung unſers Fleißes
geſchenket, zu unterſcheiden, muß in beſondere
Claſſen vertheilet werden.
Fuͤrs andere: von einer jeden Claſſe muͤſſen wir
uns, ſo weit als es uns moͤglich iſt, einen deut-
lichen und vollſtaͤndigen Begriff machen.
Fuͤrs dritte: aus dieſen Begriffen muͤſſen wir in
der Beziehung auf unſre Wirthſchaft diejeni-
gen Vortheile ziehen, die wir hiedurch gewin-
nen koͤnnen.
Fuͤrs vierte: muͤſſen wir alle Umſtaͤnde unterſu-
chen, diejenigen Urſachen zu entdekken, welche
die Gewinnung dieſer Vortheile verhindern koͤn-
nen.
Fuͤrs fuͤnfte: muͤſſen wir aus der Beſchaffenheit
dieſer Umſtaͤnde diejenigen Mittel folgern, die
ſtark genug ſind, dieſe Hinderniſſe zu entkraͤften.
§. 198.
Jn Anſehung des dritten Punkts, der ſich mit der
Abſonderung des Saamens beſchaͤftiget, muͤſſen wir
wie-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/166>, abgerufen am 13.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.