Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Staatsverfassung der Alten. Rom. sein Misbrauch erleichtert durch die Verbreitung der neuenBürger durch alle Tribus, bald nach dem Bundesge- nossen-Kriege. Dazu die Bewaffnung des städtischen Pöbels durch C. Marius; Verderb der niedern Classe durch Austheilung von wohlfeilem Getreide, das bald umsonst gegeben werden muß, zur großen Belastung der Finanzen zu einer Zeit, da in Folge des Systems der Verpachtung der Provinzial-Einkünfte die Steuer- kräfte bereits im Sinken sind. 60. Die Entscheidung über den Freistaat gab Sulla, 61. Aus Julius Cäsar's lichtem Haupte entsprang Staatsverfaſſung der Alten. Rom. ſein Misbrauch erleichtert durch die Verbreitung der neuenBuͤrger durch alle Tribus, bald nach dem Bundesge- noſſen-Kriege. Dazu die Bewaffnung des ſtaͤdtiſchen Poͤbels durch C. Marius; Verderb der niedern Claſſe durch Austheilung von wohlfeilem Getreide, das bald umſonſt gegeben werden muß, zur großen Belaſtung der Finanzen zu einer Zeit, da in Folge des Syſtems der Verpachtung der Provinzial-Einkuͤnfte die Steuer- kraͤfte bereits im Sinken ſind. 60. Die Entſcheidung uͤber den Freiſtaat gab Sulla, 61. Aus Julius Caͤſar’s lichtem Haupte entſprang <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <list> <item><pb facs="#f0057" n="45"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Staatsverfaſſung der Alten. Rom</hi>.</fw><lb/> ſein Misbrauch erleichtert durch die Verbreitung der neuen<lb/> Buͤrger durch alle Tribus, bald nach dem Bundesge-<lb/> noſſen-Kriege. Dazu die Bewaffnung des ſtaͤdtiſchen<lb/> Poͤbels durch C. Marius; Verderb der niedern Claſſe<lb/> durch Austheilung von wohlfeilem Getreide, das bald<lb/> umſonſt gegeben werden muß, zur großen Belaſtung<lb/> der Finanzen zu einer Zeit, da in Folge des Syſtems<lb/> der Verpachtung der Provinzial-Einkuͤnfte die Steuer-<lb/> kraͤfte bereits im Sinken ſind.</item> </list><lb/> <p>60. Die Entſcheidung uͤber den Freiſtaat gab Sulla,<lb/> als er durch die bewaffnete Macht die Staatsverfaſſung<lb/> aͤnderte, wenn auch fuͤr das Mahl zu Gunſten der alten<lb/> Ordnung, und dieſe Änderung durch Militaͤr-Colonieen<lb/> bewachen ließ. Seit die Heere uͤber die Verfaſſung gebo-<lb/> ten, durfte Pompejus eigenmaͤchtig das Morgenland bis<lb/> zum Euphrat erobern, in Provinzen und abhaͤngige Fuͤrſten-<lb/> thuͤmer zerfaͤllen und ſich der Verdoppelung der Staats-<lb/> Einkuͤnfte ruͤhmen, Caͤſar das Galliſche Abendland bezwin-<lb/> gen, einrichten, den Staat, der nie auswachſen ſollte,<lb/> noch auf Britannien und Deutſchland anweiſen; die Ver-<lb/> mehrung der Staats-Einkuͤnfte um ein Drittheil war ſeine<lb/> Rechenſchaft. Neben Maͤnnern mit koͤniglichen Einkuͤnften,<lb/> denen jeder ihrer Kriegsleute ein Vermoͤgen dankte, dazu<lb/> oft Italiſchen Grundbeſitz auf Koſten der rechtmaͤßigen<lb/> Innhaber, galt Buͤrgerfreiheit nichts, die hauptſtaͤdtiſche<lb/> Volksverſammlung, ſchmachtend nach Brod und Luſtbar-<lb/> keiten, lediglich als Werkzeug. Ein Cicero ließ es ſich<lb/> gefallen, den Zweck des Roͤmiſchen Staats in der Erhal-<lb/> tung der großen Familien zu erkennen.</p><lb/> <p>61. Aus Julius Caͤſar’s lichtem Haupte entſprang<lb/> der Gedanke, durch Wiederherſtellung eines rechtmaͤßigen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [45/0057]
Staatsverfaſſung der Alten. Rom.
ſein Misbrauch erleichtert durch die Verbreitung der neuen
Buͤrger durch alle Tribus, bald nach dem Bundesge-
noſſen-Kriege. Dazu die Bewaffnung des ſtaͤdtiſchen
Poͤbels durch C. Marius; Verderb der niedern Claſſe
durch Austheilung von wohlfeilem Getreide, das bald
umſonſt gegeben werden muß, zur großen Belaſtung
der Finanzen zu einer Zeit, da in Folge des Syſtems
der Verpachtung der Provinzial-Einkuͤnfte die Steuer-
kraͤfte bereits im Sinken ſind.
60. Die Entſcheidung uͤber den Freiſtaat gab Sulla,
als er durch die bewaffnete Macht die Staatsverfaſſung
aͤnderte, wenn auch fuͤr das Mahl zu Gunſten der alten
Ordnung, und dieſe Änderung durch Militaͤr-Colonieen
bewachen ließ. Seit die Heere uͤber die Verfaſſung gebo-
ten, durfte Pompejus eigenmaͤchtig das Morgenland bis
zum Euphrat erobern, in Provinzen und abhaͤngige Fuͤrſten-
thuͤmer zerfaͤllen und ſich der Verdoppelung der Staats-
Einkuͤnfte ruͤhmen, Caͤſar das Galliſche Abendland bezwin-
gen, einrichten, den Staat, der nie auswachſen ſollte,
noch auf Britannien und Deutſchland anweiſen; die Ver-
mehrung der Staats-Einkuͤnfte um ein Drittheil war ſeine
Rechenſchaft. Neben Maͤnnern mit koͤniglichen Einkuͤnften,
denen jeder ihrer Kriegsleute ein Vermoͤgen dankte, dazu
oft Italiſchen Grundbeſitz auf Koſten der rechtmaͤßigen
Innhaber, galt Buͤrgerfreiheit nichts, die hauptſtaͤdtiſche
Volksverſammlung, ſchmachtend nach Brod und Luſtbar-
keiten, lediglich als Werkzeug. Ein Cicero ließ es ſich
gefallen, den Zweck des Roͤmiſchen Staats in der Erhal-
tung der großen Familien zu erkennen.
61. Aus Julius Caͤſar’s lichtem Haupte entſprang
der Gedanke, durch Wiederherſtellung eines rechtmaͤßigen
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