der in Sparta durch Sitte und Verfassung gebändigten Beredsamkeit, welche einer Volksversammlung stets Gefahr bringt.
Der Vollendung der Demokratie wirkte die Bei- behaltung einiger alten Satzungen:
Bedingung des dreißigjährigen Alters für Senatoren und Geschworene,
die Staats-Prüfung der Senatoren, Beamten und Richter,
die gesetzgebende Macht der Nomotheten,
zwar entgegen, aber mit ungleichen Kräften, weil die Ge- walten, welche beaufsichtigen sollten, aus völlig gleicharti- gen Elementen mit den zu beaufsichtigenden bestanden.
45. Die Folge war: die Archonten sanken von Rich- tern erster Instanz zu bloßen Vorsitzern und Untersuchungs- richtern bei den Volksgerichtshöfen herab. Die Richter auf Lebenslang, Epheten und Areopag, mußten, sobald es den Herrschern gefiel, von ihrem Gebiete peinlicher Ge- richtsbarkeit an die jährlich wechselnden Volksgerichtshöfe abtreten, für deren stets wachsenden Bedarf, um Millionen zinsbarer Unterthanen, die man Bundesgenossen nannte, in letzter Instanz Recht zu sprechen, jetzt die ungeheure Liste der Geschworenen von 6000 Bürgern, jährlich erloost, zu Gebote stand. Der Rath der Fünfhundert konnte bei seinem jährlichen Wechsel neben dem steten Kreislauf auch seiner Vorsitzer kein großes Übergewicht über eine Volks- versammlung behaupten, von welcher er lediglich ein Aus- schuß war. Und was half es, daß für die Gesetzgebung Nomotheten nöthig blieben, wenn man anfing, Alles auf dem Wege der Verordnungen durch transitorische Volks- schlüsse (Psephismen) abzuthun?
Staatsverfaſſung der Alten. Athen.
der in Sparta durch Sitte und Verfaſſung gebaͤndigten Beredſamkeit, welche einer Volksverſammlung ſtets Gefahr bringt.
Der Vollendung der Demokratie wirkte die Bei- behaltung einiger alten Satzungen:
Bedingung des dreißigjaͤhrigen Alters fuͤr Senatoren und Geſchworene,
die Staats-Pruͤfung der Senatoren, Beamten und Richter,
die geſetzgebende Macht der Nomotheten,
zwar entgegen, aber mit ungleichen Kraͤften, weil die Ge- walten, welche beaufſichtigen ſollten, aus voͤllig gleicharti- gen Elementen mit den zu beaufſichtigenden beſtanden.
45. Die Folge war: die Archonten ſanken von Rich- tern erſter Inſtanz zu bloßen Vorſitzern und Unterſuchungs- richtern bei den Volksgerichtshoͤfen herab. Die Richter auf Lebenslang, Epheten und Areopag, mußten, ſobald es den Herrſchern gefiel, von ihrem Gebiete peinlicher Ge- richtsbarkeit an die jaͤhrlich wechſelnden Volksgerichtshoͤfe abtreten, fuͤr deren ſtets wachſenden Bedarf, um Millionen zinsbarer Unterthanen, die man Bundesgenoſſen nannte, in letzter Inſtanz Recht zu ſprechen, jetzt die ungeheure Liſte der Geſchworenen von 6000 Buͤrgern, jaͤhrlich erloost, zu Gebote ſtand. Der Rath der Fuͤnfhundert konnte bei ſeinem jaͤhrlichen Wechſel neben dem ſteten Kreislauf auch ſeiner Vorſitzer kein großes Übergewicht uͤber eine Volks- verſammlung behaupten, von welcher er lediglich ein Aus- ſchuß war. Und was half es, daß fuͤr die Geſetzgebung Nomotheten noͤthig blieben, wenn man anfing, Alles auf dem Wege der Verordnungen durch transitoriſche Volks- ſchluͤſſe (Pſephismen) abzuthun?
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Staatsverfaſſung der Alten. Athen.
der in Sparta durch Sitte und Verfaſſung gebaͤndigten
Beredſamkeit, welche einer Volksverſammlung ſtets
Gefahr bringt.
Der Vollendung der Demokratie wirkte die Bei-
behaltung einiger alten Satzungen:
Bedingung des dreißigjaͤhrigen Alters fuͤr Senatoren
und Geſchworene,
die Staats-Pruͤfung der Senatoren, Beamten und
Richter,
die geſetzgebende Macht der Nomotheten,
zwar entgegen, aber mit ungleichen Kraͤften, weil die Ge-
walten, welche beaufſichtigen ſollten, aus voͤllig gleicharti-
gen Elementen mit den zu beaufſichtigenden beſtanden.
45. Die Folge war: die Archonten ſanken von Rich-
tern erſter Inſtanz zu bloßen Vorſitzern und Unterſuchungs-
richtern bei den Volksgerichtshoͤfen herab. Die Richter
auf Lebenslang, Epheten und Areopag, mußten, ſobald es
den Herrſchern gefiel, von ihrem Gebiete peinlicher Ge-
richtsbarkeit an die jaͤhrlich wechſelnden Volksgerichtshoͤfe
abtreten, fuͤr deren ſtets wachſenden Bedarf, um Millionen
zinsbarer Unterthanen, die man Bundesgenoſſen nannte,
in letzter Inſtanz Recht zu ſprechen, jetzt die ungeheure
Liſte der Geſchworenen von 6000 Buͤrgern, jaͤhrlich erloost,
zu Gebote ſtand. Der Rath der Fuͤnfhundert konnte bei
ſeinem jaͤhrlichen Wechſel neben dem ſteten Kreislauf auch
ſeiner Vorſitzer kein großes Übergewicht uͤber eine Volks-
verſammlung behaupten, von welcher er lediglich ein Aus-
ſchuß war. Und was half es, daß fuͤr die Geſetzgebung
Nomotheten noͤthig blieben, wenn man anfing, Alles auf
dem Wege der Verordnungen durch transitoriſche Volks-
ſchluͤſſe (Pſephismen) abzuthun?
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/43>, abgerufen am 16.07.2024.
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