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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Besitz setzte, sie auf eine Pension beschränkt. Das ist die
Strafe, das ist das Urtheil. Wie kann man nun eine
neue Strafe über einen schon abgeurtheilten Gegenstand
aussprechen, solange kein neues Vergehn des Indivi-
duums den Stand der Frage verändert?

"Die unbeeidigten Priester sind entsetzt, und nun will
die Nationalversammlung sie noch für verdächtig der Em-
pörung gegen das Gesetz erklären, wenn sie sich weigern
einen Eid zu leisten, der von keinem Bürger sonst, wel-
cher nicht in Amtspflicht steht, gefordert wird. Kann denn
das Gesetz überhaupt Menschen für verdächtig der Empö-
rung gegen das Gesetz erklären? Hat man das Recht der-
gestalt ein Verbrechen zu präsumiren?

"Das Decret der Nationalversammlung will daß die
Geistlichen, welche den Eid noch nicht geleistet oder ihn
zurückgenommen haben, bei allen Unruhen wegen Reli-
gionssachen sollen provisorisch entfernt werden dürfen, und
man soll sie gefangen nehmen, sobald sie dem Befehle sich
zu entfernen nicht gehorchen. Heißt das aber nicht das
System der Befehle nach Willkür zurückrufen, wenn einer,
der sich nicht bewußt ist gegen ein Gesetz angestoßen zu ha-
ben, verbannt oder gefangen gesetzt werden kann?

"Das Decret befiehlt, die Departements-Directorien
sollen Verzeichnisse der unbeeidigten Priester anfertigen und
diese dem gesetzgebenden Körper einreichen, mit Bemer-
kungen dabei über die persönliche Aufführung eines jeden,
als ob es in der Macht der Directorien stände Menschen

Beſitz ſetzte, ſie auf eine Penſion beſchränkt. Das iſt die
Strafe, das iſt das Urtheil. Wie kann man nun eine
neue Strafe über einen ſchon abgeurtheilten Gegenſtand
ausſprechen, ſolange kein neues Vergehn des Indivi-
duums den Stand der Frage verändert?

„Die unbeeidigten Prieſter ſind entſetzt, und nun will
die Nationalverſammlung ſie noch für verdächtig der Em-
pörung gegen das Geſetz erklären, wenn ſie ſich weigern
einen Eid zu leiſten, der von keinem Bürger ſonſt, wel-
cher nicht in Amtspflicht ſteht, gefordert wird. Kann denn
das Geſetz überhaupt Menſchen für verdächtig der Empö-
rung gegen das Geſetz erklären? Hat man das Recht der-
geſtalt ein Verbrechen zu präſumiren?

„Das Decret der Nationalverſammlung will daß die
Geiſtlichen, welche den Eid noch nicht geleiſtet oder ihn
zurückgenommen haben, bei allen Unruhen wegen Reli-
gionsſachen ſollen proviſoriſch entfernt werden dürfen, und
man ſoll ſie gefangen nehmen, ſobald ſie dem Befehle ſich
zu entfernen nicht gehorchen. Heißt das aber nicht das
Syſtem der Befehle nach Willkür zurückrufen, wenn einer,
der ſich nicht bewußt iſt gegen ein Geſetz angeſtoßen zu ha-
ben, verbannt oder gefangen geſetzt werden kann?

„Das Decret befiehlt, die Departements-Directorien
ſollen Verzeichniſſe der unbeeidigten Prieſter anfertigen und
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[409/0419] Beſitz ſetzte, ſie auf eine Penſion beſchränkt. Das iſt die Strafe, das iſt das Urtheil. Wie kann man nun eine neue Strafe über einen ſchon abgeurtheilten Gegenſtand ausſprechen, ſolange kein neues Vergehn des Indivi- duums den Stand der Frage verändert? „Die unbeeidigten Prieſter ſind entſetzt, und nun will die Nationalverſammlung ſie noch für verdächtig der Em- pörung gegen das Geſetz erklären, wenn ſie ſich weigern einen Eid zu leiſten, der von keinem Bürger ſonſt, wel- cher nicht in Amtspflicht ſteht, gefordert wird. Kann denn das Geſetz überhaupt Menſchen für verdächtig der Empö- rung gegen das Geſetz erklären? Hat man das Recht der- geſtalt ein Verbrechen zu präſumiren? „Das Decret der Nationalverſammlung will daß die Geiſtlichen, welche den Eid noch nicht geleiſtet oder ihn zurückgenommen haben, bei allen Unruhen wegen Reli- gionsſachen ſollen proviſoriſch entfernt werden dürfen, und man ſoll ſie gefangen nehmen, ſobald ſie dem Befehle ſich zu entfernen nicht gehorchen. Heißt das aber nicht das Syſtem der Befehle nach Willkür zurückrufen, wenn einer, der ſich nicht bewußt iſt gegen ein Geſetz angeſtoßen zu ha- ben, verbannt oder gefangen geſetzt werden kann? „Das Decret befiehlt, die Departements-Directorien ſollen Verzeichniſſe der unbeeidigten Prieſter anfertigen und dieſe dem geſetzgebenden Körper einreichen, mit Bemer- kungen dabei über die perſönliche Aufführung eines jeden, als ob es in der Macht der Directorien ſtände Menſchen

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/419>, abgerufen am 23.12.2024.