Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

Bild:
<< vorherige Seite

Oberaufsichtsrecht, welches dem einen der Vertreter des
Volks gebührt, ihm nicht abgehe, ihm nicht entrissen
werde gerade bei den wichtigsten Thätigkeiten der Staats-
kunst, meine Gegner aber wollen daß der eine dieser Ver-
treter ausschließlich das Recht des Krieges besitze, gleich
als ob, selbst angenommen daß die ausübende Gewalt
der Bildung des allgemeinen Willens fremd bliebe, wir
allein über die Kriegserklärung zu berathen hätten, als
ob nicht die Ausübung dieses Rechtes eine Reihenfolge
von gemischten Thätigkeiten mit sich führte, bei welchen
That und Wille sich drängen und durchdringen."

"Sehet da die Linie, die uns trennt. Irre ich mich,
dann noch einmal, laßt meinen Gegner mich zurechtwei-
sen, oder vielmehr laßt ihn in seinem Gesetzentwurfe die
Worte: gesetzgebender Körper in gesetzgebende Gewalt
verändern, und wir sind vollkommen einig, wenn nicht
in der Praxis, so doch mindestens in der Theorie, und
wir wollen dann sehen, ob nicht mein Gesetzentwurf bes-
ser als jeder andere diese Theorie verwirklicht."

"Man hat Euch vorgeschlagen, über diese Frage durch
die Vergleichung der Männer zu entscheiden, welche sie
bejahen und verneinen; man hat Euch gesagt, Ihr würdet
an der einen Seite Männer sehen, welche auf Beförde-
rung in der Armee hoffen, oder die auswärtigen Angele-
genheiten verwalten wollen, Männer die mit den Mini-
stern und ihren Agenten verbunden sind; auf der andern
Seite den friedlichen, tugendhaften, unbekannten, von

Oberaufſichtsrecht, welches dem einen der Vertreter des
Volks gebührt, ihm nicht abgehe, ihm nicht entriſſen
werde gerade bei den wichtigſten Thätigkeiten der Staats-
kunſt, meine Gegner aber wollen daß der eine dieſer Ver-
treter ausſchließlich das Recht des Krieges beſitze, gleich
als ob, ſelbſt angenommen daß die ausübende Gewalt
der Bildung des allgemeinen Willens fremd bliebe, wir
allein über die Kriegserklärung zu berathen hätten, als
ob nicht die Ausübung dieſes Rechtes eine Reihenfolge
von gemiſchten Thätigkeiten mit ſich führte, bei welchen
That und Wille ſich drängen und durchdringen.“

„Sehet da die Linie, die uns trennt. Irre ich mich,
dann noch einmal, laßt meinen Gegner mich zurechtwei-
ſen, oder vielmehr laßt ihn in ſeinem Geſetzentwurfe die
Worte: geſetzgebender Körper in geſetzgebende Gewalt
verändern, und wir ſind vollkommen einig, wenn nicht
in der Praxis, ſo doch mindeſtens in der Theorie, und
wir wollen dann ſehen, ob nicht mein Geſetzentwurf beſ-
ſer als jeder andere dieſe Theorie verwirklicht.“

„Man hat Euch vorgeſchlagen, über dieſe Frage durch
die Vergleichung der Männer zu entſcheiden, welche ſie
bejahen und verneinen; man hat Euch geſagt, Ihr würdet
an der einen Seite Männer ſehen, welche auf Beförde-
rung in der Armee hoffen, oder die auswärtigen Angele-
genheiten verwalten wollen, Männer die mit den Mini-
ſtern und ihren Agenten verbunden ſind; auf der andern
Seite den friedlichen, tugendhaften, unbekannten, von

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0329" n="319"/>
Oberauf&#x017F;ichtsrecht, welches dem einen der Vertreter des<lb/>
Volks gebührt, ihm nicht abgehe, ihm nicht entri&#x017F;&#x017F;en<lb/>
werde gerade bei den wichtig&#x017F;ten Thätigkeiten der Staats-<lb/>
kun&#x017F;t, meine Gegner aber wollen daß der eine die&#x017F;er Ver-<lb/>
treter aus&#x017F;chließlich das Recht des Krieges be&#x017F;itze, gleich<lb/>
als ob, &#x017F;elb&#x017F;t angenommen daß die ausübende Gewalt<lb/>
der Bildung des allgemeinen Willens fremd bliebe, wir<lb/>
allein über die Kriegserklärung zu berathen hätten, als<lb/>
ob nicht die Ausübung die&#x017F;es Rechtes eine Reihenfolge<lb/>
von gemi&#x017F;chten Thätigkeiten mit &#x017F;ich führte, bei welchen<lb/>
That und Wille &#x017F;ich drängen und durchdringen.&#x201C;</p><lb/>
          <p>&#x201E;Sehet da die Linie, die uns trennt. Irre ich mich,<lb/>
dann noch einmal, laßt meinen Gegner mich zurechtwei-<lb/>
&#x017F;en, oder vielmehr laßt ihn in &#x017F;einem Ge&#x017F;etzentwurfe die<lb/>
Worte: ge&#x017F;etzgebender <hi rendition="#g">Körper</hi> in ge&#x017F;etzgebende <hi rendition="#g">Gewalt</hi><lb/>
verändern, und wir &#x017F;ind vollkommen einig, wenn nicht<lb/>
in der Praxis, &#x017F;o doch minde&#x017F;tens in der Theorie, und<lb/>
wir wollen dann &#x017F;ehen, ob nicht mein Ge&#x017F;etzentwurf be&#x017F;-<lb/>
&#x017F;er als jeder andere die&#x017F;e Theorie verwirklicht.&#x201C;</p><lb/>
          <p>&#x201E;Man hat Euch vorge&#x017F;chlagen, über die&#x017F;e Frage durch<lb/>
die Vergleichung der Männer zu ent&#x017F;cheiden, welche &#x017F;ie<lb/>
bejahen und verneinen; man hat Euch ge&#x017F;agt, Ihr würdet<lb/>
an der einen Seite Männer &#x017F;ehen, welche auf Beförde-<lb/>
rung in der Armee hoffen, oder die auswärtigen Angele-<lb/>
genheiten verwalten wollen, Männer die mit den Mini-<lb/>
&#x017F;tern und ihren Agenten verbunden &#x017F;ind; auf der andern<lb/>
Seite den friedlichen, tugendhaften, unbekannten, von<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[319/0329] Oberaufſichtsrecht, welches dem einen der Vertreter des Volks gebührt, ihm nicht abgehe, ihm nicht entriſſen werde gerade bei den wichtigſten Thätigkeiten der Staats- kunſt, meine Gegner aber wollen daß der eine dieſer Ver- treter ausſchließlich das Recht des Krieges beſitze, gleich als ob, ſelbſt angenommen daß die ausübende Gewalt der Bildung des allgemeinen Willens fremd bliebe, wir allein über die Kriegserklärung zu berathen hätten, als ob nicht die Ausübung dieſes Rechtes eine Reihenfolge von gemiſchten Thätigkeiten mit ſich führte, bei welchen That und Wille ſich drängen und durchdringen.“ „Sehet da die Linie, die uns trennt. Irre ich mich, dann noch einmal, laßt meinen Gegner mich zurechtwei- ſen, oder vielmehr laßt ihn in ſeinem Geſetzentwurfe die Worte: geſetzgebender Körper in geſetzgebende Gewalt verändern, und wir ſind vollkommen einig, wenn nicht in der Praxis, ſo doch mindeſtens in der Theorie, und wir wollen dann ſehen, ob nicht mein Geſetzentwurf beſ- ſer als jeder andere dieſe Theorie verwirklicht.“ „Man hat Euch vorgeſchlagen, über dieſe Frage durch die Vergleichung der Männer zu entſcheiden, welche ſie bejahen und verneinen; man hat Euch geſagt, Ihr würdet an der einen Seite Männer ſehen, welche auf Beförde- rung in der Armee hoffen, oder die auswärtigen Angele- genheiten verwalten wollen, Männer die mit den Mini- ſtern und ihren Agenten verbunden ſind; auf der andern Seite den friedlichen, tugendhaften, unbekannten, von

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/329
Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/329>, abgerufen am 30.11.2024.