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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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von Mounier geleitet, alle drei Stände einstimmig dar-
in zusammen daß der dritte Stand die doppelte Reprä-
sentation erhalte und die Durchstimmung nach Köpfen
stattfinde; man wird vor Anerkennung dieser Grundsätze
an keinem Beschlusse der Reichsstände Antheil nehmen.
Charakteristisch steht das Elsaß da; es will fortfahren
als auswärtige Provinz außerhalb der Zolllinie zu stehen,
damit sein Verkehr mit Deutschland nicht leide; doch
wäre es ihm ganz recht, wenn zugleich der Absatz sei-
ner Erzeugnisse nach Frankreich hin begünstigt würde.
Die elsasser Lutheraner waren durch Staatsverträge von
Alters her vor der Verfolgungssucht geschützt.

Das Weichbild von Paris ward ausnahmsweise von
der Stadt getrennt, stellte für sich zwölf Deputirte, also
sechs vom dritten Stande. Die ungeheure Stadt von
750,000 Einwohnern bildete ohnehin eine schwierige
Aufgabe. Ihr sind im Ganzen vierzig Deputirte zuge-
billigt. Die Hauptstadt, in welcher man bisher sich
nach zwanzig Quartieren zurechtfand, wird zu dem Ende
März 28.in sechzig Bezirke getheilt. In diesen ist der Anfang
der Wahlbewegung für den dritten Stand; nur daß
man hier denn doch mit den Bedingnissen für die Theil-
nahme es etwas genauer nimmt. In Ermangelung
sonstiger Befugnisse, wie daß man zu einer Zunft ge-
hört, ist eine Kopfsteuer von mindestens sechs Livres
jährlich vorgeschrieben. Im Dauphine hatte man eine
Grundsteuer von vierzig Livres für die Theilnahme an

von Mounier geleitet, alle drei Stände einſtimmig dar-
in zuſammen daß der dritte Stand die doppelte Reprä-
ſentation erhalte und die Durchſtimmung nach Köpfen
ſtattfinde; man wird vor Anerkennung dieſer Grundſätze
an keinem Beſchluſſe der Reichsſtände Antheil nehmen.
Charakteriſtiſch ſteht das Elſaß da; es will fortfahren
als auswärtige Provinz außerhalb der Zolllinie zu ſtehen,
damit ſein Verkehr mit Deutſchland nicht leide; doch
wäre es ihm ganz recht, wenn zugleich der Abſatz ſei-
ner Erzeugniſſe nach Frankreich hin begünſtigt würde.
Die elſaſſer Lutheraner waren durch Staatsverträge von
Alters her vor der Verfolgungsſucht geſchützt.

Das Weichbild von Paris ward ausnahmsweiſe von
der Stadt getrennt, ſtellte für ſich zwölf Deputirte, alſo
ſechs vom dritten Stande. Die ungeheure Stadt von
750,000 Einwohnern bildete ohnehin eine ſchwierige
Aufgabe. Ihr ſind im Ganzen vierzig Deputirte zuge-
billigt. Die Hauptſtadt, in welcher man bisher ſich
nach zwanzig Quartieren zurechtfand, wird zu dem Ende
März 28.in ſechzig Bezirke getheilt. In dieſen iſt der Anfang
der Wahlbewegung für den dritten Stand; nur daß
man hier denn doch mit den Bedingniſſen für die Theil-
nahme es etwas genauer nimmt. In Ermangelung
ſonſtiger Befugniſſe, wie daß man zu einer Zunft ge-
hört, iſt eine Kopfſteuer von mindeſtens ſechs Livres
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[160/0170] von Mounier geleitet, alle drei Stände einſtimmig dar- in zuſammen daß der dritte Stand die doppelte Reprä- ſentation erhalte und die Durchſtimmung nach Köpfen ſtattfinde; man wird vor Anerkennung dieſer Grundſätze an keinem Beſchluſſe der Reichsſtände Antheil nehmen. Charakteriſtiſch ſteht das Elſaß da; es will fortfahren als auswärtige Provinz außerhalb der Zolllinie zu ſtehen, damit ſein Verkehr mit Deutſchland nicht leide; doch wäre es ihm ganz recht, wenn zugleich der Abſatz ſei- ner Erzeugniſſe nach Frankreich hin begünſtigt würde. Die elſaſſer Lutheraner waren durch Staatsverträge von Alters her vor der Verfolgungsſucht geſchützt. Das Weichbild von Paris ward ausnahmsweiſe von der Stadt getrennt, ſtellte für ſich zwölf Deputirte, alſo ſechs vom dritten Stande. Die ungeheure Stadt von 750,000 Einwohnern bildete ohnehin eine ſchwierige Aufgabe. Ihr ſind im Ganzen vierzig Deputirte zuge- billigt. Die Hauptſtadt, in welcher man bisher ſich nach zwanzig Quartieren zurechtfand, wird zu dem Ende in ſechzig Bezirke getheilt. In dieſen iſt der Anfang der Wahlbewegung für den dritten Stand; nur daß man hier denn doch mit den Bedingniſſen für die Theil- nahme es etwas genauer nimmt. In Ermangelung ſonſtiger Befugniſſe, wie daß man zu einer Zunft ge- hört, iſt eine Kopfſteuer von mindeſtens ſechs Livres jährlich vorgeſchrieben. Im Dauphiné hatte man eine Grundſteuer von vierzig Livres für die Theilnahme an März 28.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/170>, abgerufen am 23.11.2024.