Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.es war von Anfang an zu fürchten daß sie die Regierung es war von Anfang an zu fürchten daß ſie die Regierung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0152" n="142"/> es war von Anfang an zu fürchten daß ſie die Regierung<lb/> an ſich reißen möchten. Darum durfte ihr Verſammlungs-<lb/> ort für das Mal vor allen Dingen nicht in der bereits ge-<lb/> fährlich aufgeregten Hauptſtadt ſeyn. Auch Verſailles<lb/> ſtand viel zu nahe und bot als der glänzende Mittelpunct<lb/> aller Misbräuche und Hoffarth ohnehin keinen für das<lb/> Königthum günſtigen Anblick dar. Wenn der König die<lb/> Verſammlung ſey es nach Troyes oder Orleans beſchied,<lb/> und die Königin vermocht werden konnte ihn nicht zu be-<lb/> gleiten, ſo waren vielfache Anſtöße entfernt. Aber freilich<lb/> gehörte noch weit mehr dazu, um einen günſtigen Aus-<lb/> gang ſicher zu ſtellen. Niemand zog damals das Recht der<lb/> Krone in Zweifel die Form der Reichsſtände vorzuſchrei-<lb/> ben. Hier kam es nicht auf antiquariſche Unterſuchungen<lb/> an, wie es vor 175 Jahren damit geſtanden. Die Beru-<lb/> fung der Reichsſtände bedeutete in dieſem Augenblicke<lb/> nichts Geringeres als eine neue Verfaſſung, zugleich konnte<lb/> die Verbeſſerung der Finanzen nur durch weſentliche Umge-<lb/> ſtaltungen in der Verwaltung bewirkt werden; Alles hing<lb/> davon ab einer Verſammlung das Daſeyn zu geben,<lb/> welche tiefgreifende Beſchlüſſe mit Beſonnenheit zu faſſen<lb/> und die Macht der Krone ſie durchzuführen weiſe in Ehren<lb/> zu halten verſtand. Nun iſt es ein Irrthum zu glauben,<lb/> die Grundformen der engliſchen Verfaſſung hätten einen<lb/> bloß nationalen Grund. Die innerſte Natur des Geſchäf-<lb/> tes führt darauf daß Berathſchlagungen, auf deren Gelingen<lb/> das Heil des Gemeinweſens beruht, in zwei verſchiedenen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [142/0152]
es war von Anfang an zu fürchten daß ſie die Regierung
an ſich reißen möchten. Darum durfte ihr Verſammlungs-
ort für das Mal vor allen Dingen nicht in der bereits ge-
fährlich aufgeregten Hauptſtadt ſeyn. Auch Verſailles
ſtand viel zu nahe und bot als der glänzende Mittelpunct
aller Misbräuche und Hoffarth ohnehin keinen für das
Königthum günſtigen Anblick dar. Wenn der König die
Verſammlung ſey es nach Troyes oder Orleans beſchied,
und die Königin vermocht werden konnte ihn nicht zu be-
gleiten, ſo waren vielfache Anſtöße entfernt. Aber freilich
gehörte noch weit mehr dazu, um einen günſtigen Aus-
gang ſicher zu ſtellen. Niemand zog damals das Recht der
Krone in Zweifel die Form der Reichsſtände vorzuſchrei-
ben. Hier kam es nicht auf antiquariſche Unterſuchungen
an, wie es vor 175 Jahren damit geſtanden. Die Beru-
fung der Reichsſtände bedeutete in dieſem Augenblicke
nichts Geringeres als eine neue Verfaſſung, zugleich konnte
die Verbeſſerung der Finanzen nur durch weſentliche Umge-
ſtaltungen in der Verwaltung bewirkt werden; Alles hing
davon ab einer Verſammlung das Daſeyn zu geben,
welche tiefgreifende Beſchlüſſe mit Beſonnenheit zu faſſen
und die Macht der Krone ſie durchzuführen weiſe in Ehren
zu halten verſtand. Nun iſt es ein Irrthum zu glauben,
die Grundformen der engliſchen Verfaſſung hätten einen
bloß nationalen Grund. Die innerſte Natur des Geſchäf-
tes führt darauf daß Berathſchlagungen, auf deren Gelingen
das Heil des Gemeinweſens beruht, in zwei verſchiedenen
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