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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Cize, jener auf die Insel St. Marguerite an der Küste
der Provence, wo ehemals die eiserne Maske räthselhaf-
ten Andenkens in dem festen Schlosse verwahrt ward.

Als nach aufgehobener dreißigstündiger Sitzung die
Mitglieder den Palast verließen, wurden hinter ihnen die
Pforten verschlossen und blieben mit Wachen besetzt.

Die so schweigsam vorbereiteten Edicte enthielten Gu-
tes und Schlimmes, aber nichts was geeignet war die
Gährung der Gemüther zu beschwichtigen. Die Verifici-
rung und Eintragung der Gesetze wird den Parlamenten
des Königreichs ganz entzogen und einer cour pleniere
(ein Wort, welches niemand recht verstand) übertragen,
dessen Kern die Prinzen von Geblüt, als geborene Pärs,
die übrigen Pärs und die Mitglieder der großen Kammer
des pariser Parlaments bilden werden; dazu aber kommt
ein Zusatz von einer Zahl von vornehmen an den Hof ge-
knüpften Herren, deren Interesse schon einer gefährlichen
Selbständigkeit das Gegengewicht halten wird. Ohne klare
Entscheidung blieb die Frage, ob ein Einspruch der cour
pleniere
hindernde Macht habe, eben so eine andere, ob
künftig Reichsstände über jedwede neue Steuer berathen
oder vollends entscheiden sollen. So viel erfährt man: In
dringenden Fällen ist die cour pleniere verpflichtet die
Steuern vorläufig einzuzeichnen, bis daß die Reichsstände
zusammenkommen, auch behält sich der König die Macht
bevor solche Anleihen zu machen, welche keine neue
Steuern nach sich ziehen. Was mögen das nur aber für

Cize, jener auf die Inſel St. Marguerite an der Küſte
der Provence, wo ehemals die eiſerne Maske räthſelhaf-
ten Andenkens in dem feſten Schloſſe verwahrt ward.

Als nach aufgehobener dreißigſtündiger Sitzung die
Mitglieder den Palaſt verließen, wurden hinter ihnen die
Pforten verſchloſſen und blieben mit Wachen beſetzt.

Die ſo ſchweigſam vorbereiteten Edicte enthielten Gu-
tes und Schlimmes, aber nichts was geeignet war die
Gährung der Gemüther zu beſchwichtigen. Die Verifici-
rung und Eintragung der Geſetze wird den Parlamenten
des Königreichs ganz entzogen und einer cour plenière
(ein Wort, welches niemand recht verſtand) übertragen,
deſſen Kern die Prinzen von Geblüt, als geborene Pärs,
die übrigen Pärs und die Mitglieder der großen Kammer
des pariſer Parlaments bilden werden; dazu aber kommt
ein Zuſatz von einer Zahl von vornehmen an den Hof ge-
knüpften Herren, deren Intereſſe ſchon einer gefährlichen
Selbſtändigkeit das Gegengewicht halten wird. Ohne klare
Entſcheidung blieb die Frage, ob ein Einſpruch der cour
plenière
hindernde Macht habe, eben ſo eine andere, ob
künftig Reichsſtände über jedwede neue Steuer berathen
oder vollends entſcheiden ſollen. So viel erfährt man: In
dringenden Fällen iſt die cour plenière verpflichtet die
Steuern vorläufig einzuzeichnen, bis daß die Reichsſtände
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[133/0143] Cize, jener auf die Inſel St. Marguerite an der Küſte der Provence, wo ehemals die eiſerne Maske räthſelhaf- ten Andenkens in dem feſten Schloſſe verwahrt ward. Als nach aufgehobener dreißigſtündiger Sitzung die Mitglieder den Palaſt verließen, wurden hinter ihnen die Pforten verſchloſſen und blieben mit Wachen beſetzt. Die ſo ſchweigſam vorbereiteten Edicte enthielten Gu- tes und Schlimmes, aber nichts was geeignet war die Gährung der Gemüther zu beſchwichtigen. Die Verifici- rung und Eintragung der Geſetze wird den Parlamenten des Königreichs ganz entzogen und einer cour plenière (ein Wort, welches niemand recht verſtand) übertragen, deſſen Kern die Prinzen von Geblüt, als geborene Pärs, die übrigen Pärs und die Mitglieder der großen Kammer des pariſer Parlaments bilden werden; dazu aber kommt ein Zuſatz von einer Zahl von vornehmen an den Hof ge- knüpften Herren, deren Intereſſe ſchon einer gefährlichen Selbſtändigkeit das Gegengewicht halten wird. Ohne klare Entſcheidung blieb die Frage, ob ein Einſpruch der cour plenière hindernde Macht habe, eben ſo eine andere, ob künftig Reichsſtände über jedwede neue Steuer berathen oder vollends entſcheiden ſollen. So viel erfährt man: In dringenden Fällen iſt die cour plenière verpflichtet die Steuern vorläufig einzuzeichnen, bis daß die Reichsſtände zuſammenkommen, auch behält ſich der König die Macht bevor ſolche Anleihen zu machen, welche keine neue Steuern nach ſich ziehen. Was mögen das nur aber für

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/143>, abgerufen am 23.11.2024.