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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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es möglich ist, der Reichsstände zu den alten Verschleu-
derungen zurückzukehren und zu diesem Zwecke Mittel
anzuwenden, welche das Parlament zum Widerstande
auffordern müßten, da es seine Pflicht ist, mit uner-
schütterlicher Standhaftigkeit alle Plane, welche die
Rechte und Verpflichtungen der Nation gefährden, zu
bekämpfen, gestützt auf dem Ansehn der Gesetze, dem
Worte des Königs, dem öffentlichen Glauben und der
Bestimmung der öffentlichen Abgaben;

In Erwägung endlich daß das System des einzigen
Willens, welches sich in den verschiedenen unserm
Herrn und Könige abgewonnenen Antworten klärlich
darstellt, den traurigen Plan der Minister die Grund-
lagen der Monarchie zu vernichten aufdeckt, gegen wel-
chen der Nation keine andere Hülfe bleibt als eine förm-
liche Erklärung des Parlaments über die Grundsätze, zu
deren Wahrung es verpflichtet ist und die Gesinnungen,
zu welchen es sich immerdar bekennen wird:

Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie
ist, welche vom Könige nach Gesetzen regiert wird;

Daß einige unter diesen Gesetzen Grundgesetze sind,
welche umfassen und heiligen

das Recht des regierenden Hauses zum Throne,
von Mann zu Mann in Folge der Erstgeburt, mit
Ausschließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge;
das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor-
schriftsmäßig einberufenen und zusammengesetzten
Generalstaaten frei zu bewilligen;
das rechtliche Herkommen und die Capitulationen
der Provinzen;
die Unentsetzbarkeit der Magistrate;

Französische Revolution. 9

es möglich iſt, der Reichsſtände zu den alten Verſchleu-
derungen zurückzukehren und zu dieſem Zwecke Mittel
anzuwenden, welche das Parlament zum Widerſtande
auffordern müßten, da es ſeine Pflicht iſt, mit uner-
ſchütterlicher Standhaftigkeit alle Plane, welche die
Rechte und Verpflichtungen der Nation gefährden, zu
bekämpfen, geſtützt auf dem Anſehn der Geſetze, dem
Worte des Königs, dem öffentlichen Glauben und der
Beſtimmung der öffentlichen Abgaben;

In Erwägung endlich daß das Syſtem des einzigen
Willens, welches ſich in den verſchiedenen unſerm
Herrn und Könige abgewonnenen Antworten klärlich
darſtellt, den traurigen Plan der Miniſter die Grund-
lagen der Monarchie zu vernichten aufdeckt, gegen wel-
chen der Nation keine andere Hülfe bleibt als eine förm-
liche Erklärung des Parlaments über die Grundſätze, zu
deren Wahrung es verpflichtet iſt und die Geſinnungen,
zu welchen es ſich immerdar bekennen wird:

Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie
iſt, welche vom Könige nach Geſetzen regiert wird;

Daß einige unter dieſen Geſetzen Grundgeſetze ſind,
welche umfaſſen und heiligen

das Recht des regierenden Hauſes zum Throne,
von Mann zu Mann in Folge der Erſtgeburt, mit
Ausſchließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge;
das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor-
ſchriftsmäßig einberufenen und zuſammengeſetzten
Generalſtaaten frei zu bewilligen;
das rechtliche Herkommen und die Capitulationen
der Provinzen;
die Unentſetzbarkeit der Magiſtrate;

Franzöſiſche Revolution. 9
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[129/0139] es möglich iſt, der Reichsſtände zu den alten Verſchleu- derungen zurückzukehren und zu dieſem Zwecke Mittel anzuwenden, welche das Parlament zum Widerſtande auffordern müßten, da es ſeine Pflicht iſt, mit uner- ſchütterlicher Standhaftigkeit alle Plane, welche die Rechte und Verpflichtungen der Nation gefährden, zu bekämpfen, geſtützt auf dem Anſehn der Geſetze, dem Worte des Königs, dem öffentlichen Glauben und der Beſtimmung der öffentlichen Abgaben; In Erwägung endlich daß das Syſtem des einzigen Willens, welches ſich in den verſchiedenen unſerm Herrn und Könige abgewonnenen Antworten klärlich darſtellt, den traurigen Plan der Miniſter die Grund- lagen der Monarchie zu vernichten aufdeckt, gegen wel- chen der Nation keine andere Hülfe bleibt als eine förm- liche Erklärung des Parlaments über die Grundſätze, zu deren Wahrung es verpflichtet iſt und die Geſinnungen, zu welchen es ſich immerdar bekennen wird: Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie iſt, welche vom Könige nach Geſetzen regiert wird; Daß einige unter dieſen Geſetzen Grundgeſetze ſind, welche umfaſſen und heiligen das Recht des regierenden Hauſes zum Throne, von Mann zu Mann in Folge der Erſtgeburt, mit Ausſchließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge; das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor- ſchriftsmäßig einberufenen und zuſammengeſetzten Generalſtaaten frei zu bewilligen; das rechtliche Herkommen und die Capitulationen der Provinzen; die Unentſetzbarkeit der Magiſtrate; Franzöſiſche Revolution. 9

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/139>, abgerufen am 23.11.2024.