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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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So kam es nun doch darauf zurück daß man allein auf
die eigene Kraft gestützt es mit dem Parlament aufneh-
men mußte. Brienne machte vorsichtig mit solchen Maß-
regeln den Anfang, für welche die Notabeln sich ausge-
sprochen hatten, mit der Freiheit des Kornhandels im In-
nern, der Ablösung der Frohnen, den Provinzialversamm-
lungen, in welchen der dritte Stand eben so viele Mit-
glieder haben soll als die beiden privilegirten zusammen
und worin man nach Köpfen stimmen wird. Hierin war
ein volksfreundliches Princip enthalten, wiewohl man der
Thätigkeit dieser Versammlungen einen sehr beschränkten
Kreis absteckte, sie auch keineswegs aus freier Wahl der
Provinz, sondern so hervorgehen ließ, daß die Regierung
die eine Hälfte der Mitglieder ernannte mit der Vollmacht,
die andere Hälfte hinzuzuwählen. Als es mit den ersten
Einzeichnungen beim Parlament geglückt war, folgte die
Stempelsteuer nach, den Beschluß sollte die Grundsteuer
machen, dem Betrage nach sehr mild gestellt, aber auf
der Grundlage der Gleichmäßigkeit. Allein sobald es an
die Steuern kam, forderte das Parlament statt zu proto-
colliren Einsicht in die öffentlichen Einnahmen und Aus-
gaben, wollte auch wissen, was aus den zugesagten Er-
sparungen geworden sey. Als darauf ein Abschlag er-
folgte, maßen dergleichen dem Parlament durchaus nicht
zustehe, sprach der Parlamentsrath Sabathier de Cabre,
gleich als pflichte er der Regierung bei: "Wir brauchen
auch keine Finanzetats, es sind Etats-generaux, die wir

So kam es nun doch darauf zurück daß man allein auf
die eigene Kraft geſtützt es mit dem Parlament aufneh-
men mußte. Brienne machte vorſichtig mit ſolchen Maß-
regeln den Anfang, für welche die Notabeln ſich ausge-
ſprochen hatten, mit der Freiheit des Kornhandels im In-
nern, der Ablöſung der Frohnen, den Provinzialverſamm-
lungen, in welchen der dritte Stand eben ſo viele Mit-
glieder haben ſoll als die beiden privilegirten zuſammen
und worin man nach Köpfen ſtimmen wird. Hierin war
ein volksfreundliches Princip enthalten, wiewohl man der
Thätigkeit dieſer Verſammlungen einen ſehr beſchränkten
Kreis abſteckte, ſie auch keineswegs aus freier Wahl der
Provinz, ſondern ſo hervorgehen ließ, daß die Regierung
die eine Hälfte der Mitglieder ernannte mit der Vollmacht,
die andere Hälfte hinzuzuwählen. Als es mit den erſten
Einzeichnungen beim Parlament geglückt war, folgte die
Stempelſteuer nach, den Beſchluß ſollte die Grundſteuer
machen, dem Betrage nach ſehr mild geſtellt, aber auf
der Grundlage der Gleichmäßigkeit. Allein ſobald es an
die Steuern kam, forderte das Parlament ſtatt zu proto-
colliren Einſicht in die öffentlichen Einnahmen und Aus-
gaben, wollte auch wiſſen, was aus den zugeſagten Er-
ſparungen geworden ſey. Als darauf ein Abſchlag er-
folgte, maßen dergleichen dem Parlament durchaus nicht
zuſtehe, ſprach der Parlamentsrath Sabathier de Cabre,
gleich als pflichte er der Regierung bei: „Wir brauchen
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[116/0126] So kam es nun doch darauf zurück daß man allein auf die eigene Kraft geſtützt es mit dem Parlament aufneh- men mußte. Brienne machte vorſichtig mit ſolchen Maß- regeln den Anfang, für welche die Notabeln ſich ausge- ſprochen hatten, mit der Freiheit des Kornhandels im In- nern, der Ablöſung der Frohnen, den Provinzialverſamm- lungen, in welchen der dritte Stand eben ſo viele Mit- glieder haben ſoll als die beiden privilegirten zuſammen und worin man nach Köpfen ſtimmen wird. Hierin war ein volksfreundliches Princip enthalten, wiewohl man der Thätigkeit dieſer Verſammlungen einen ſehr beſchränkten Kreis abſteckte, ſie auch keineswegs aus freier Wahl der Provinz, ſondern ſo hervorgehen ließ, daß die Regierung die eine Hälfte der Mitglieder ernannte mit der Vollmacht, die andere Hälfte hinzuzuwählen. Als es mit den erſten Einzeichnungen beim Parlament geglückt war, folgte die Stempelſteuer nach, den Beſchluß ſollte die Grundſteuer machen, dem Betrage nach ſehr mild geſtellt, aber auf der Grundlage der Gleichmäßigkeit. Allein ſobald es an die Steuern kam, forderte das Parlament ſtatt zu proto- colliren Einſicht in die öffentlichen Einnahmen und Aus- gaben, wollte auch wiſſen, was aus den zugeſagten Er- ſparungen geworden ſey. Als darauf ein Abſchlag er- folgte, maßen dergleichen dem Parlament durchaus nicht zuſtehe, ſprach der Parlamentsrath Sabathier de Cabre, gleich als pflichte er der Regierung bei: „Wir brauchen auch keine Finanzetats, es ſind Etats-généraux, die wir

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/126>, abgerufen am 23.11.2024.