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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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plötzlich die Sache um. Jetzt tragen auf einmal die zahl-
losen Misbräuche alle Schuld, sie, die ein gut regiertes
Frankreich unmöglich machen; jetzt wirft er alle Verbesse-
rungen, die nur Turgot je im Sinne hatte und Necker mit
unbedeutenden Abänderungen auffrischte, und mehr als
das in eine Denkschrift zusammen: gleiche Besteurung von1786.
Aug.

Grund und Boden, Provincialversammlungen, Veräuße-
rung der Domänen (die er soeben noch hat vermehren hel-
fen), Vertheilung von Gemeindeländereien, freie Ge-
traideausfuhr, Aufhebung der Wegefrohnen und der Zoll-
linien im Innern. Mit dem Allen und versteht sich zu-
gleich mit einer Anzahl von neuen Auflagen soll das Defi-
cit getilgt werden. Allein von wem erlangt er eine Ge-
währleistung für seine Reformen? Schwerlich vom Parla-
ment; denn dieses bereut längst seine Willfährigkeit gegen
ihn, ist auch in seiner aristokratischen Zusammensetzung
der Beseitigung von Privilegien nichts weniger als hold.
Also soll man Reichsstände berufen? Allein das hieße das
Andenken Ludwigs XIV. entweihen, welcher zuerst die
Despotie zur Religion erhob. Unantastbar muß, darin
sind das königliche Haus, der Hof und die Minister sich
einig, der von jenem großen Monarchen aufgestellte Grund-
satz bleiben "daß ein König überall seinen Entschluß sel-
ber fassen müsse, weil selbst da wo die Einsicht ihn ver-
läßt, er sich auf seinen Instinct verlassen darf, welchen
Gott in alle Menschen und vorzüglich in die Könige gelegt
hat." Dagegen ist es ein natürliches Recht des Königs

plötzlich die Sache um. Jetzt tragen auf einmal die zahl-
loſen Misbräuche alle Schuld, ſie, die ein gut regiertes
Frankreich unmöglich machen; jetzt wirft er alle Verbeſſe-
rungen, die nur Turgot je im Sinne hatte und Necker mit
unbedeutenden Abänderungen auffriſchte, und mehr als
das in eine Denkſchrift zuſammen: gleiche Beſteurung von1786.
Aug.

Grund und Boden, Provincialverſammlungen, Veräuße-
rung der Domänen (die er ſoeben noch hat vermehren hel-
fen), Vertheilung von Gemeindeländereien, freie Ge-
traideausfuhr, Aufhebung der Wegefrohnen und der Zoll-
linien im Innern. Mit dem Allen und verſteht ſich zu-
gleich mit einer Anzahl von neuen Auflagen ſoll das Defi-
cit getilgt werden. Allein von wem erlangt er eine Ge-
währleiſtung für ſeine Reformen? Schwerlich vom Parla-
ment; denn dieſes bereut längſt ſeine Willfährigkeit gegen
ihn, iſt auch in ſeiner ariſtokratiſchen Zuſammenſetzung
der Beſeitigung von Privilegien nichts weniger als hold.
Alſo ſoll man Reichsſtände berufen? Allein das hieße das
Andenken Ludwigs XIV. entweihen, welcher zuerſt die
Despotie zur Religion erhob. Unantaſtbar muß, darin
ſind das königliche Haus, der Hof und die Miniſter ſich
einig, der von jenem großen Monarchen aufgeſtellte Grund-
ſatz bleiben „daß ein König überall ſeinen Entſchluß ſel-
ber faſſen müſſe, weil ſelbſt da wo die Einſicht ihn ver-
läßt, er ſich auf ſeinen Inſtinct verlaſſen darf, welchen
Gott in alle Menſchen und vorzüglich in die Könige gelegt
hat.“ Dagegen iſt es ein natürliches Recht des Königs

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[107/0117] plötzlich die Sache um. Jetzt tragen auf einmal die zahl- loſen Misbräuche alle Schuld, ſie, die ein gut regiertes Frankreich unmöglich machen; jetzt wirft er alle Verbeſſe- rungen, die nur Turgot je im Sinne hatte und Necker mit unbedeutenden Abänderungen auffriſchte, und mehr als das in eine Denkſchrift zuſammen: gleiche Beſteurung von Grund und Boden, Provincialverſammlungen, Veräuße- rung der Domänen (die er ſoeben noch hat vermehren hel- fen), Vertheilung von Gemeindeländereien, freie Ge- traideausfuhr, Aufhebung der Wegefrohnen und der Zoll- linien im Innern. Mit dem Allen und verſteht ſich zu- gleich mit einer Anzahl von neuen Auflagen ſoll das Defi- cit getilgt werden. Allein von wem erlangt er eine Ge- währleiſtung für ſeine Reformen? Schwerlich vom Parla- ment; denn dieſes bereut längſt ſeine Willfährigkeit gegen ihn, iſt auch in ſeiner ariſtokratiſchen Zuſammenſetzung der Beſeitigung von Privilegien nichts weniger als hold. Alſo ſoll man Reichsſtände berufen? Allein das hieße das Andenken Ludwigs XIV. entweihen, welcher zuerſt die Despotie zur Religion erhob. Unantaſtbar muß, darin ſind das königliche Haus, der Hof und die Miniſter ſich einig, der von jenem großen Monarchen aufgeſtellte Grund- ſatz bleiben „daß ein König überall ſeinen Entſchluß ſel- ber faſſen müſſe, weil ſelbſt da wo die Einſicht ihn ver- läßt, er ſich auf ſeinen Inſtinct verlaſſen darf, welchen Gott in alle Menſchen und vorzüglich in die Könige gelegt hat.“ Dagegen iſt es ein natürliches Recht des Königs 1786. Aug.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/117>, abgerufen am 24.11.2024.