Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531.noch rechten brauch / gar nicht wissen / Als das er ein solcher reicher / vnerschepff licher / vnd vnuerminderlicher Genadenschatz die vergebung der sunden.gnadenschatz ist / so auch alle menschen / den zugleich ha ben / vnd alle dauon zugleich nemen / Das jm aus den wunden vnd blut Ihesu Christi jmer mehr vnd mehr zufleusst / vnd so viel mehr dauon wird vergeben / das jm vnendlich mehr vnd mehr / zugelegt wird vnd gegeben Vergebung der sund / vmb sonst zugeben./ Vornemlich / so er lauter vmb sonst / sondern eigen gesuch vnd gewin / gegeben vnd ausgeteilt wird / wie es denn geschehen sol / als wir jnen aus lautern gnaden / liebe vnd barmhertzigkeit Gottes / vmb sonst / vnd vmb nichts empfangen haben / Matth. 10. Wie denn diesem allem zu widder / der Bapst vnrecht rhümet / Er habe Plenitudinem potestatis / Ceteri in partem solicitudinis tantum etc. Das ist / Er habe allenthalb vollen gewalt / die andern aber allein stückweise Plenitudo po testatis./ als die von jm teil nemen müssen / wie da sind allein die sich priester nennen / vnd nicht auch die andern / so man Leien Christen heisset. Grad vnd vn terschied der wirde.Darauff sie denn jre vnterschiedliche gradus vnd stende der wirde gemacht haben / das einer Bapst / vnd also der öberst ist / der ander vnd nehest nach jm ein Cardinal / der dritte ein Ertzbisschoff / der vierde ein gemeiner Bisschoff / vnd also fort an / bis auff die letzten Pfarher vnd Prediger / so wol fur Gott / die besten / doch jrer aller Esel vnd narren sein müssen. Grad der sun devergebung.Also auch mit der sunde vergebung / das sie etliche sunde Bepstliche / etliche Bisschoffliche casus odder felle nennen / dadurch sie jtzt dis vergeben / jtzt jhenes Vorbehalten felle.reseruirn vnd vorbehalten (ja recht vorbehalten / als die alle solche frembde sunde / auff jre helse vnd seele laden Die sunde kre mers weise ab zegen.vnd behalten) vnd als fur eine besondere gewinliche kra mers ware / gleichsam bey löten vnd quintin / ausmessen / Jubel vnd gülden jar.abwigen vnd verkauffen / Beuor auff dem grossem jarmarckt / so sie mit rechtem namen / das jubel odder gül- noch rechten brauch / gar nicht wissen / Als das er ein solcher reicher / vnerschepff licher / vñ vnuerminderlicher Genadenschatz die vergebung der sunden.gnadenschatz ist / so auch alle menschen / den zugleich ha ben / vnd alle dauon zugleich nemen / Das jm aus den wunden vnd blut Ihesu Christi jmer mehr vnd mehr zufleusst / vnd so viel mehr dauon wird vergeben / das jm vnendlich mehr vnd mehr / zugelegt wird vnd gegeben Vergebung der sund / vmb sonst zugeben./ Vornemlich / so er lauter vmb sonst / sondern eigen gesuch vnd gewin / gegeben vnd ausgeteilt wird / wie es denn geschehen sol / als wir jnen aus lautern gnaden / liebe vnd barmhertzigkeit Gottes / vmb sonst / vnd vmb nichts empfangen haben / Matth. 10. Wie denn diesem allem zu widder / der Bapst vnrecht rhümet / Er habe Plenitudinem potestatis / Ceteri in partem solicitudinis tantum etc. Das ist / Er habe allenthalb vollen gewalt / die andern aber allein stückweise Plenitudo po testatis./ als die von jm teil nemen müssen / wie da sind allein die sich priester nennen / vnd nicht auch die andern / so man Leien Christen heisset. Grad vnd vn terschied der wirde.Darauff sie denn jre vnterschiedliche gradus vnd stende der wirde gemacht haben / das einer Bapst / vnd also der öberst ist / der ander vnd nehest nach jm ein Cardinal / der dritte ein Ertzbisschoff / der vierde ein gemeiner Bisschoff / vnd also fort an / bis auff die letzten Pfarher vnd Prediger / so wol fur Gott / die besten / doch jrer aller Esel vnd narren sein müssen. Grad der sun devergebung.Also auch mit der sunde vergebung / das sie etliche sunde Bepstliche / etliche Bisschoffliche casus odder felle nennen / dadurch sie jtzt dis vergeben / jtzt jhenes Vorbehalten felle.reseruirn vñ vorbehalten (ja recht vorbehalten / als die alle solche frembde sunde / auff jre helse vnd seele laden Die sunde kre mers weise ab zegen.vnd behalten) vñ als fur eine besondere gewinliche kra mers ware / gleichsam bey löten vñ quintin / ausmessen / Jubel vnd gülden jar.abwigen vnd verkauffen / Beuor auff dem grossem jarmarckt / so sie mit rechtem namen / das jubel odder gül- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0120"/> noch rechten brauch / gar nicht wissen / Als das er ein solcher reicher / vnerschepff licher / vñ vnuerminderlicher <note place="left">Genadenschatz die vergebung der sunden.</note>gnadenschatz ist / so auch alle menschen / den zugleich ha ben / vnd alle dauon zugleich nemen / Das jm aus den wunden vnd blut Ihesu Christi jmer mehr vnd mehr zufleusst / vnd so viel mehr dauon wird vergeben / das jm vnendlich mehr vnd mehr / zugelegt wird vnd gegeben <note place="left">Vergebung der sund / vmb sonst zugeben.</note>/ Vornemlich / so er lauter vmb sonst / sondern eigen gesuch vnd gewin / gegeben vnd ausgeteilt wird / wie es denn geschehen sol / als wir jnen aus lautern gnaden / liebe vnd barmhertzigkeit Gottes / vmb sonst / vnd vmb nichts empfangen haben / Matth. 10.</p> <note place="left">Vnrechte mel nung von vol lem gewalt des Bapsts.</note> <p>Wie denn diesem allem zu widder / der Bapst vnrecht rhümet / Er habe Plenitudinem potestatis / Ceteri in partem solicitudinis tantum etc. Das ist / Er habe allenthalb vollen gewalt / die andern aber allein stückweise <note place="left">Plenitudo po testatis.</note>/ als die von jm teil nemen müssen / wie da sind allein die sich priester nennen / vnd nicht auch die andern / so man Leien Christen heisset.</p> <note place="left">Grad vnd vn terschied der wirde.</note> <p>Darauff sie denn jre vnterschiedliche gradus vnd stende der wirde gemacht haben / das einer Bapst / vnd also der öberst ist / der ander vnd nehest nach jm ein Cardinal / der dritte ein Ertzbisschoff / der vierde ein gemeiner Bisschoff / vnd also fort an / bis auff die letzten Pfarher vnd Prediger / so wol fur Gott / die besten / doch jrer aller Esel vnd narren sein müssen.</p> <note place="left">Grad der sun devergebung.</note> <p>Also auch mit der sunde vergebung / das sie etliche sunde Bepstliche / etliche Bisschoffliche casus odder felle nennen / dadurch sie jtzt dis vergeben / jtzt jhenes <note place="left">Vorbehalten felle.</note>reseruirn vñ vorbehalten (ja recht vorbehalten / als die alle solche frembde sunde / auff jre helse vnd seele laden <note place="left">Die sunde kre mers weise ab zegen.</note>vnd behalten) vñ als fur eine besondere gewinliche kra mers ware / gleichsam bey löten vñ quintin / ausmessen / <note place="left">Jubel vnd gülden jar.</note>abwigen vnd verkauffen / Beuor auff dem grossem jarmarckt / so sie mit rechtem namen / das jubel odder gül- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0120]
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Genadenschatz die vergebung der sunden.
Vergebung der sund / vmb sonst zugeben. Wie denn diesem allem zu widder / der Bapst vnrecht rhümet / Er habe Plenitudinem potestatis / Ceteri in partem solicitudinis tantum etc. Das ist / Er habe allenthalb vollen gewalt / die andern aber allein stückweise / als die von jm teil nemen müssen / wie da sind allein die sich priester nennen / vnd nicht auch die andern / so man Leien Christen heisset.
Plenitudo po testatis. Darauff sie denn jre vnterschiedliche gradus vnd stende der wirde gemacht haben / das einer Bapst / vnd also der öberst ist / der ander vnd nehest nach jm ein Cardinal / der dritte ein Ertzbisschoff / der vierde ein gemeiner Bisschoff / vnd also fort an / bis auff die letzten Pfarher vnd Prediger / so wol fur Gott / die besten / doch jrer aller Esel vnd narren sein müssen.
Also auch mit der sunde vergebung / das sie etliche sunde Bepstliche / etliche Bisschoffliche casus odder felle nennen / dadurch sie jtzt dis vergeben / jtzt jhenes reseruirn vñ vorbehalten (ja recht vorbehalten / als die alle solche frembde sunde / auff jre helse vnd seele laden vnd behalten) vñ als fur eine besondere gewinliche kra mers ware / gleichsam bey löten vñ quintin / ausmessen / abwigen vnd verkauffen / Beuor auff dem grossem jarmarckt / so sie mit rechtem namen / das jubel odder gül-
Vorbehalten felle.
Die sunde kre mers weise ab zegen.
Jubel vnd gülden jar.
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Zitationshilfe: | Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/crosner_sermon2_1531/120>, abgerufen am 16.07.2024. |