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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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ohne Regel und Ordnung und ohne treues Halten
daran würde das nimmer der Fall sein.

Wir nannten oben die Familien die Pflanzstätten
für Kirche und Staat. Also Pflanzstätten, Semi-
narien. Sollen auch sie ihren Zweck, würdige und
nützliche Glieder für Staat und Kirche heranzubilden,
erreichen, so müssen sie in ähnlicher Weise, wie die
Priesterseminarien, ihr Statut, ihre Regel und Ord-
nung haben und der Vater, der Vorstand der Fa-
milie muß für treues Halten daran Sorge tragen.

Es bedarf kaum der Erwähnung, daß es unmög-
lich unsere Meinung sein kann, für das Familien-
leben eine Regel (ein Statut) in Anspruch zu neh-
men, welche ähnlich, wie das Statut eines Seminars,
bis in's Kleinste hin die Weise des täglichen Lebens
für die Kinder bestimmte; würde ja, da das Familien-
leben sich auch nicht von ferne so regelmäßig, wie
das Leben in einem Seminar, verläuft, die Beobach-
tung einer solchen Regel unmöglich sein. - Aber
dennoch eine gewisse Regel und Ordnung muß
auch für das Leben in der Familie bestehen, soll an-
ders eine gute Erziehung gelingen. Ohne sie wird
nichts Rechtes gedeihen, ohne sie werden die Kinder
weder gute Menschen (Glieder des Staates), noch
gute Christen.

Eine gewisse Regel und Ordnung ist nun für
die christliche Familie von selbst schon gegeben; das
ist die Regel des göttlichen Willens. Sie steht für
die christliche Familie unumstößlich fest, und der Vater
hat vor Allem über ihre Einhaltung zu wachen.
Was gegen den h. Willen Gottes, was Sünde ist,
das wird nicht geduldet; was von Gott geboten, was
Pflicht ist, auf dessen Uebung wird gehalten.

ohne Regel und Ordnung und ohne treues Halten
daran würde das nimmer der Fall sein.

Wir nannten oben die Familien die Pflanzstätten
für Kirche und Staat. Also Pflanzstätten, Semi-
narien. Sollen auch sie ihren Zweck, würdige und
nützliche Glieder für Staat und Kirche heranzubilden,
erreichen, so müssen sie in ähnlicher Weise, wie die
Priesterseminarien, ihr Statut, ihre Regel und Ord-
nung haben und der Vater, der Vorstand der Fa-
milie muß für treues Halten daran Sorge tragen.

Es bedarf kaum der Erwähnung, daß es unmög-
lich unsere Meinung sein kann, für das Familien-
leben eine Regel (ein Statut) in Anspruch zu neh-
men, welche ähnlich, wie das Statut eines Seminars,
bis in's Kleinste hin die Weise des täglichen Lebens
für die Kinder bestimmte; würde ja, da das Familien-
leben sich auch nicht von ferne so regelmäßig, wie
das Leben in einem Seminar, verläuft, die Beobach-
tung einer solchen Regel unmöglich sein. – Aber
dennoch eine gewisse Regel und Ordnung muß
auch für das Leben in der Familie bestehen, soll an-
ders eine gute Erziehung gelingen. Ohne sie wird
nichts Rechtes gedeihen, ohne sie werden die Kinder
weder gute Menschen (Glieder des Staates), noch
gute Christen.

Eine gewisse Regel und Ordnung ist nun für
die christliche Familie von selbst schon gegeben; das
ist die Regel des göttlichen Willens. Sie steht für
die christliche Familie unumstößlich fest, und der Vater
hat vor Allem über ihre Einhaltung zu wachen.
Was gegen den h. Willen Gottes, was Sünde ist,
das wird nicht geduldet; was von Gott geboten, was
Pflicht ist, auf dessen Uebung wird gehalten.

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[96/0099] ohne Regel und Ordnung und ohne treues Halten daran würde das nimmer der Fall sein. Wir nannten oben die Familien die Pflanzstätten für Kirche und Staat. Also Pflanzstätten, Semi- narien. Sollen auch sie ihren Zweck, würdige und nützliche Glieder für Staat und Kirche heranzubilden, erreichen, so müssen sie in ähnlicher Weise, wie die Priesterseminarien, ihr Statut, ihre Regel und Ord- nung haben und der Vater, der Vorstand der Fa- milie muß für treues Halten daran Sorge tragen. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß es unmög- lich unsere Meinung sein kann, für das Familien- leben eine Regel (ein Statut) in Anspruch zu neh- men, welche ähnlich, wie das Statut eines Seminars, bis in's Kleinste hin die Weise des täglichen Lebens für die Kinder bestimmte; würde ja, da das Familien- leben sich auch nicht von ferne so regelmäßig, wie das Leben in einem Seminar, verläuft, die Beobach- tung einer solchen Regel unmöglich sein. – Aber dennoch eine gewisse Regel und Ordnung muß auch für das Leben in der Familie bestehen, soll an- ders eine gute Erziehung gelingen. Ohne sie wird nichts Rechtes gedeihen, ohne sie werden die Kinder weder gute Menschen (Glieder des Staates), noch gute Christen. Eine gewisse Regel und Ordnung ist nun für die christliche Familie von selbst schon gegeben; das ist die Regel des göttlichen Willens. Sie steht für die christliche Familie unumstößlich fest, und der Vater hat vor Allem über ihre Einhaltung zu wachen. Was gegen den h. Willen Gottes, was Sünde ist, das wird nicht geduldet; was von Gott geboten, was Pflicht ist, auf dessen Uebung wird gehalten.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/99>, abgerufen am 24.11.2024.