Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.ständigkeit der Kleider die gute Sitte und den An- So wichtig es ist, daß die h. Reinigkeit, die *) Es muß überhaupt auch in Betreff der Erwachsenen
wünschenswerth erscheinen, daß, wie es gewöhnlich bei Mannspersonen der Fall ist, auch die weiblichen Per- sonen in einem Hause gleich am Morgen vollständig, d. i. so wie sie den Tag über erscheinen, gekleidet ihr Schlafgemach verlassen möchten; wenn das aber viel- leicht nicht immer sich ausführen lässet, so ist es den- noch Pflicht, gleich am Morgen so gekleidet zu er- scheinen, daß es Anstand und Schamhaftigkeit nicht verletze, daß man vernünftiger Weise sich nicht zu schämen habe, auch von Andern, als den Mitgliedern des Hauses, gesehen zu werden. Auch hier kann im Sommer nie größere Bequemlichkeit oder Annehm- lichkeit das Recht und die Befugniß geben, sich auf eine Weise zu kleiden, daß es wider die heilige Scham- haftigkeit sei, in leichter Umhüllung, in unanständiger Weise. Ohne Zweifel sind dies Winke, die in man- chem Hause alle Berücksichtigung verdienen, Winke, deren Vernachlässigung oder Beiseitsetzung viel Böses im Gefolge hat. ständigkeit der Kleider die gute Sitte und den An- So wichtig es ist, daß die h. Reinigkeit, die *) Es muß überhaupt auch in Betreff der Erwachsenen
wünschenswerth erscheinen, daß, wie es gewöhnlich bei Mannspersonen der Fall ist, auch die weiblichen Per- sonen in einem Hause gleich am Morgen vollständig, d. i. so wie sie den Tag über erscheinen, gekleidet ihr Schlafgemach verlassen möchten; wenn das aber viel- leicht nicht immer sich ausführen lässet, so ist es den- noch Pflicht, gleich am Morgen so gekleidet zu er- scheinen, daß es Anstand und Schamhaftigkeit nicht verletze, daß man vernünftiger Weise sich nicht zu schämen habe, auch von Andern, als den Mitgliedern des Hauses, gesehen zu werden. Auch hier kann im Sommer nie größere Bequemlichkeit oder Annehm- lichkeit das Recht und die Befugniß geben, sich auf eine Weise zu kleiden, daß es wider die heilige Scham- haftigkeit sei, in leichter Umhüllung, in unanständiger Weise. Ohne Zweifel sind dies Winke, die in man- chem Hause alle Berücksichtigung verdienen, Winke, deren Vernachlässigung oder Beiseitsetzung viel Böses im Gefolge hat. <TEI> <text xml:id="C889_001_1874"> <group> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0301" xml:id="C889_001_1874_pb0090_0001" n="90"/> ständigkeit der Kleider die gute Sitte und den An-<lb/> stand verletzt. Mit Strenge soll daher die Mutter<lb/> darauf halten, daß die Kinder nie ihr Schlafgemach<lb/> verlassen, ohne wenigstens in sofern angekleidet zu<lb/> sein, daß Anstand und Schamhaftigkeit nicht ver-<lb/> letzt werden, daß sie sich vernünftiger Weise nicht<lb/> zu schämen haben, auch von Fremden gesehen zu<lb/> werden. Wie sehr steht's zu bedauern, wenn die<lb/> kleinen Kinder Morgens, man möchte sagen halb-<lb/> nackt, mit unbedeckten Füßen, im bloßen Hemde<lb/> u. s. w. im Hause herumlaufen oder außerhalb des<lb/> Hauses gesehen werden. Ist das geeignet, ihrer<lb/> Gesundheit zu schaden, so ist es noch viel schlimmer,<lb/> daß auf solche Art alle Zartheit des Schamgefühls,<lb/> die so wichtig ist, nach und nach abgestreift wird.<lb/> – So auch im Sommer; nie kann größere Be-<lb/> quemlichkeit oder Annehmlichkeit, oder sonst etwas<lb/> berechtigen, den Kindern die Ablegung ihrer Kleider<lb/> in einer Art, welche den Anstand verletzt, zu ge-<lb/> statten.<note place="foot" n="*)"><p>Es muß überhaupt auch in Betreff der Erwachsenen<lb/> wünschenswerth erscheinen, daß, wie es gewöhnlich bei<lb/> Mannspersonen der Fall ist, auch die weiblichen Per-<lb/> sonen in einem Hause gleich am Morgen vollständig,<lb/> d. i. so wie sie den Tag über erscheinen, gekleidet ihr<lb/> Schlafgemach verlassen möchten; wenn das aber viel-<lb/> leicht nicht immer sich ausführen lässet, so ist es den-<lb/> noch <hi rendition="#g">Pflicht</hi>, gleich am Morgen so gekleidet zu er-<lb/> scheinen, daß es Anstand und Schamhaftigkeit nicht<lb/> verletze, daß man vernünftiger Weise sich nicht zu<lb/> schämen habe, auch von Andern, als den Mitgliedern<lb/> des Hauses, gesehen zu werden. Auch hier kann im<lb/> Sommer <hi rendition="#g">nie</hi> größere Bequemlichkeit oder Annehm-<lb/> lichkeit das Recht und die Befugniß geben, sich <hi rendition="#g">auf</hi><lb/> eine Weise zu kleiden, daß es wider die heilige Scham-<lb/> haftigkeit sei, in leichter Umhüllung, in unanständiger<lb/> Weise. Ohne Zweifel sind dies Winke, die in man-<lb/> chem Hause alle Berücksichtigung verdienen, Winke,<lb/> deren Vernachlässigung oder Beiseitsetzung viel Böses<lb/> im Gefolge hat.</p></note></p> <p>So wichtig es ist, daß die h. Reinigkeit, die<lb/> Tugend der Keuschheit, die Unschuld unverletzt er-<lb/></p> </div> </body> </text> </group> </text> </TEI> [90/0301]
ständigkeit der Kleider die gute Sitte und den An-
stand verletzt. Mit Strenge soll daher die Mutter
darauf halten, daß die Kinder nie ihr Schlafgemach
verlassen, ohne wenigstens in sofern angekleidet zu
sein, daß Anstand und Schamhaftigkeit nicht ver-
letzt werden, daß sie sich vernünftiger Weise nicht
zu schämen haben, auch von Fremden gesehen zu
werden. Wie sehr steht's zu bedauern, wenn die
kleinen Kinder Morgens, man möchte sagen halb-
nackt, mit unbedeckten Füßen, im bloßen Hemde
u. s. w. im Hause herumlaufen oder außerhalb des
Hauses gesehen werden. Ist das geeignet, ihrer
Gesundheit zu schaden, so ist es noch viel schlimmer,
daß auf solche Art alle Zartheit des Schamgefühls,
die so wichtig ist, nach und nach abgestreift wird.
– So auch im Sommer; nie kann größere Be-
quemlichkeit oder Annehmlichkeit, oder sonst etwas
berechtigen, den Kindern die Ablegung ihrer Kleider
in einer Art, welche den Anstand verletzt, zu ge-
statten. *)
So wichtig es ist, daß die h. Reinigkeit, die
Tugend der Keuschheit, die Unschuld unverletzt er-
*) Es muß überhaupt auch in Betreff der Erwachsenen
wünschenswerth erscheinen, daß, wie es gewöhnlich bei
Mannspersonen der Fall ist, auch die weiblichen Per-
sonen in einem Hause gleich am Morgen vollständig,
d. i. so wie sie den Tag über erscheinen, gekleidet ihr
Schlafgemach verlassen möchten; wenn das aber viel-
leicht nicht immer sich ausführen lässet, so ist es den-
noch Pflicht, gleich am Morgen so gekleidet zu er-
scheinen, daß es Anstand und Schamhaftigkeit nicht
verletze, daß man vernünftiger Weise sich nicht zu
schämen habe, auch von Andern, als den Mitgliedern
des Hauses, gesehen zu werden. Auch hier kann im
Sommer nie größere Bequemlichkeit oder Annehm-
lichkeit das Recht und die Befugniß geben, sich auf
eine Weise zu kleiden, daß es wider die heilige Scham-
haftigkeit sei, in leichter Umhüllung, in unanständiger
Weise. Ohne Zweifel sind dies Winke, die in man-
chem Hause alle Berücksichtigung verdienen, Winke,
deren Vernachlässigung oder Beiseitsetzung viel Böses
im Gefolge hat.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Weitere Informationen:Dieses Werk stammt vom Projekt Digitization Lifecycle am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Anmerkungen zur Transkription: Bei der Zeichenerkennung wurde nach Vorgabe des DLC modernisiert. In Absprache mit dem MPI wurden die folgenden Aspekte der Vorlage nicht erfasst:
Es wurden alle Anführungszeichen übernommen und die Zitate zusätzlich mit Weiche und harte Zeilentrennungen werden identisch als
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |