katholischen Theile nicht gestattet ist. Muß nicht durch einen solchen Schritt der Letztere unglücklich werden?
Doch das ist nicht das größte Uebel bei gemisch- ten Ehen. Bei denselben steht das Seelenheil des katholischen Theiles, wie auch der Kinder in der be- denklichsten Weise auf dem Spiele. Wie leicht mag es geschehen, daß der katholische Theil in diesem fort- gesetzten, täglichen und dabei so engen Verkehre mit dem akatholischen Ehetheile an seiner vollen Gläu- bigkeit, an dem ausgeprägt katholischen Geiste nach und nach Schaden nehme, sich nach und nach an Gleichgültigkeit und Lässigkeit in den Uebungen des katholischen Lebens hingebe, zumal, wenn diese von der andern Seite ungern gesehen, unzeitig oder gar lächerlich gefunden werden! Wer die Armseligkeit des menschlichen Herzens und die Schwäche des Willens kennt, der kann unmöglich die Gefahr ver- kennen, unter solchen Umständen selbst gegen Religion und Glauben überhaupt gleichgültig zu werden, ja davon abzufallen.
Und gehen selbst im günstigsten Falle bei solcher Ehe dem katholischen Theile nicht alle jene Anregun- gen und Förderungen des echt christlichen Lebens ab, welche Eheleute, die beide treuen katholischen Sinn tragen, in der Gemeinsamkeit ihres religiösen Lebens so reichlich finden!
Aber wie bedenklich gestaltet sich erst die Sache, wenn man bei solchen gemischten Ehen die Kinder in's Auge faßt! Wir machen die Voraussetzung, daß beim Antritte einer solchen Ehe die Vereinbarung getroffen worden, daß die Kinder sämmtlich katholisch werden sollen; - ohne eine solche Vereinbarung ist dieselbe von vornherein unbedingt unzulässig und einer
katholischen Theile nicht gestattet ist. Muß nicht durch einen solchen Schritt der Letztere unglücklich werden?
Doch das ist nicht das größte Uebel bei gemisch- ten Ehen. Bei denselben steht das Seelenheil des katholischen Theiles, wie auch der Kinder in der be- denklichsten Weise auf dem Spiele. Wie leicht mag es geschehen, daß der katholische Theil in diesem fort- gesetzten, täglichen und dabei so engen Verkehre mit dem akatholischen Ehetheile an seiner vollen Gläu- bigkeit, an dem ausgeprägt katholischen Geiste nach und nach Schaden nehme, sich nach und nach an Gleichgültigkeit und Lässigkeit in den Uebungen des katholischen Lebens hingebe, zumal, wenn diese von der andern Seite ungern gesehen, unzeitig oder gar lächerlich gefunden werden! Wer die Armseligkeit des menschlichen Herzens und die Schwäche des Willens kennt, der kann unmöglich die Gefahr ver- kennen, unter solchen Umständen selbst gegen Religion und Glauben überhaupt gleichgültig zu werden, ja davon abzufallen.
Und gehen selbst im günstigsten Falle bei solcher Ehe dem katholischen Theile nicht alle jene Anregun- gen und Förderungen des echt christlichen Lebens ab, welche Eheleute, die beide treuen katholischen Sinn tragen, in der Gemeinsamkeit ihres religiösen Lebens so reichlich finden!
Aber wie bedenklich gestaltet sich erst die Sache, wenn man bei solchen gemischten Ehen die Kinder in's Auge faßt! Wir machen die Voraussetzung, daß beim Antritte einer solchen Ehe die Vereinbarung getroffen worden, daß die Kinder sämmtlich katholisch werden sollen; – ohne eine solche Vereinbarung ist dieselbe von vornherein unbedingt unzulässig und einer
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katholischen Theile nicht gestattet ist. Muß nicht durch
einen solchen Schritt der Letztere unglücklich werden?
Doch das ist nicht das größte Uebel bei gemisch-
ten Ehen. Bei denselben steht das Seelenheil des
katholischen Theiles, wie auch der Kinder in der be-
denklichsten Weise auf dem Spiele. Wie leicht mag
es geschehen, daß der katholische Theil in diesem fort-
gesetzten, täglichen und dabei so engen Verkehre mit
dem akatholischen Ehetheile an seiner vollen Gläu-
bigkeit, an dem ausgeprägt katholischen Geiste nach
und nach Schaden nehme, sich nach und nach an
Gleichgültigkeit und Lässigkeit in den Uebungen des
katholischen Lebens hingebe, zumal, wenn diese von
der andern Seite ungern gesehen, unzeitig oder gar
lächerlich gefunden werden! Wer die Armseligkeit
des menschlichen Herzens und die Schwäche des
Willens kennt, der kann unmöglich die Gefahr ver-
kennen, unter solchen Umständen selbst gegen Religion
und Glauben überhaupt gleichgültig zu werden, ja
davon abzufallen.
Und gehen selbst im günstigsten Falle bei solcher
Ehe dem katholischen Theile nicht alle jene Anregun-
gen und Förderungen des echt christlichen Lebens ab,
welche Eheleute, die beide treuen katholischen Sinn
tragen, in der Gemeinsamkeit ihres religiösen
Lebens so reichlich finden!
Aber wie bedenklich gestaltet sich erst die Sache,
wenn man bei solchen gemischten Ehen die Kinder
in's Auge faßt! Wir machen die Voraussetzung,
daß beim Antritte einer solchen Ehe die Vereinbarung
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werden sollen; – ohne eine solche Vereinbarung ist
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/144>, abgerufen am 23.11.2024.
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