Erwägung zu ziehen, wichtig genug, um nach Umständen mit andern einsichtigen und theilnehmenden Personen die Sache zu überlegen, wichtig genug, um insbesondere dieselbe dem Herrn in vielem Gebete zu empfehlen, und Ihn zu bitten, daß Er Licht und Gnade gebe, den Stand zu erkennen, zu welchem Er den Sohn berufen hat, daß Er vor aller unzeitigen Rücksicht behüte und Gnade verleihe, um das als gottgefällig und gut Erkannte auch zu wählen und daran fest- zuhalten. "Zeige, o Herr, was Du erwählet hast!"
O würde diese Aufgabe christlicher Väter in ihrer Wichtigkeit und hohen Bedeutung recht begriffen und mit dem gebührenden Ernste und nach christ- lichen Grundsätzen vollführet, wie viel Leid und Un- heil würde dann manchem Sohne und Vielen erspart sein, wie viel mehr würden dann Alle den rechten, von Gott gegebenen Beruf finden und antreten, um den Segen davon an sich zu erfahren und über An- dere zu verbreiten!
Wir haben noch ein Wort hinzuzufügen in Be- treff eines besondern Falles der Standeswahl, wo es sich nämlich um den ehelichen Stand, also um die Unterbringung der Kinder durch Heirath handelt. Wir haben hier, obwohl das zu Sagende nach Um- ständen auch auf die Söhne Anwendung finden muß, doch vorwiegend die Töchter im Auge.
Auch hier hat man leider nur zu oft so sehr nur oder doch ganz vorherrschend die zeitlichen und irdischen Verhältnisse im Auge, daß man, vollends, wenn auf der andern Seite ein guter oder gar vor- züglicher Besitzstand, ein reiches Einkommen, ein namhaftes Vermögen vorliegt, oder wenn daselbst ein gewisses Ansehen, Ehre, Amt und Würde besteht,
Erwägung zu ziehen, wichtig genug, um nach Umständen mit andern einsichtigen und theilnehmenden Personen die Sache zu überlegen, wichtig genug, um insbesondere dieselbe dem Herrn in vielem Gebete zu empfehlen, und Ihn zu bitten, daß Er Licht und Gnade gebe, den Stand zu erkennen, zu welchem Er den Sohn berufen hat, daß Er vor aller unzeitigen Rücksicht behüte und Gnade verleihe, um das als gottgefällig und gut Erkannte auch zu wählen und daran fest- zuhalten. „Zeige, o Herr, was Du erwählet hast!“
O würde diese Aufgabe christlicher Väter in ihrer Wichtigkeit und hohen Bedeutung recht begriffen und mit dem gebührenden Ernste und nach christ- lichen Grundsätzen vollführet, wie viel Leid und Un- heil würde dann manchem Sohne und Vielen erspart sein, wie viel mehr würden dann Alle den rechten, von Gott gegebenen Beruf finden und antreten, um den Segen davon an sich zu erfahren und über An- dere zu verbreiten!
Wir haben noch ein Wort hinzuzufügen in Be- treff eines besondern Falles der Standeswahl, wo es sich nämlich um den ehelichen Stand, also um die Unterbringung der Kinder durch Heirath handelt. Wir haben hier, obwohl das zu Sagende nach Um- ständen auch auf die Söhne Anwendung finden muß, doch vorwiegend die Töchter im Auge.
Auch hier hat man leider nur zu oft so sehr nur oder doch ganz vorherrschend die zeitlichen und irdischen Verhältnisse im Auge, daß man, vollends, wenn auf der andern Seite ein guter oder gar vor- züglicher Besitzstand, ein reiches Einkommen, ein namhaftes Vermögen vorliegt, oder wenn daselbst ein gewisses Ansehen, Ehre, Amt und Würde besteht,
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Erwägung zu ziehen, wichtig genug, um nach Umständen
mit andern einsichtigen und theilnehmenden Personen
die Sache zu überlegen, wichtig genug, um insbesondere
dieselbe dem Herrn in vielem Gebete zu empfehlen,
und Ihn zu bitten, daß Er Licht und Gnade gebe,
den Stand zu erkennen, zu welchem Er den Sohn
berufen hat, daß Er vor aller unzeitigen Rücksicht
behüte und Gnade verleihe, um das als gottgefällig
und gut Erkannte auch zu wählen und daran fest-
zuhalten. „Zeige, o Herr, was Du erwählet hast!“
O würde diese Aufgabe christlicher Väter in
ihrer Wichtigkeit und hohen Bedeutung recht begriffen
und mit dem gebührenden Ernste und nach christ-
lichen Grundsätzen vollführet, wie viel Leid und Un-
heil würde dann manchem Sohne und Vielen erspart
sein, wie viel mehr würden dann Alle den rechten,
von Gott gegebenen Beruf finden und antreten, um
den Segen davon an sich zu erfahren und über An-
dere zu verbreiten!
Wir haben noch ein Wort hinzuzufügen in Be-
treff eines besondern Falles der Standeswahl, wo es
sich nämlich um den ehelichen Stand, also um die
Unterbringung der Kinder durch Heirath handelt.
Wir haben hier, obwohl das zu Sagende nach Um-
ständen auch auf die Söhne Anwendung finden muß,
doch vorwiegend die Töchter im Auge.
Auch hier hat man leider nur zu oft so sehr
nur oder doch ganz vorherrschend die zeitlichen und
irdischen Verhältnisse im Auge, daß man, vollends,
wenn auf der andern Seite ein guter oder gar vor-
züglicher Besitzstand, ein reiches Einkommen, ein
namhaftes Vermögen vorliegt, oder wenn daselbst
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/138>, abgerufen am 27.11.2024.
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