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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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hatte der h. Apostel das im Auge, als er (Phil. 6, 4)
schreibt: "Und ihr, Väter, hütet euch, eure Söhne
zum Zorne zu reizen, sondern erziehet sie in der
Zucht und Züchtigung des Herrn,"
also, will der
Apostel sagen, haltet eure Söhne allerdings in Zucht,
strafet sie auch, wenn's Noth thut, aber so wie "der
Herr
,"
der auch im Strafen die Gerechtigkeit und
die Barmherzigkeit und Schonung nicht verleugnet.
Aehnlich im Briefe an die Colosser (3, 21): "Ihr
Väter, wollet doch nicht"
(nämlich durch unzeitiges
Strafen) "eure Söhne zum Unwillen und Verdruß
wider euch aufreizen, damit sie nicht in Verzagtheit
gerathen."

Wir machten oben die Voraussetzung, daß im
gedachten Falle nur die Art der Ausführung, als
voll Zorn und Aufregung, unzeitig und verderblich
sei; aber wie leicht verpaart sich damit ein anderes
Uebel, daß man nämlich auch nicht die rechten und an-
gemessenen Strafen wählt und in Anwendung bringt.
Wie vielfach wird auch hier gefehlt!

Das Kind muß gestraft werden. Aber nun giebt
es eine gewisse Auswahl von Strafen. Freilich, hätte
man nach der Verfahrungsweise mancher Eltern zu
urtheilen, da müßte man des Meinens werden, es
gebe nur eine Art von Strafen, die körperliche Züch-
tigung: da werden die Kinder mit Ruthen, mit Peit-
schen, selbst mit Stöcken geschlagen; da regnet es
Faustschläge, Ohrfeigen, Rücken- und Rippenstöße,
da werden die Ohren gezupft, die Haare gerupft, da
wirft man nach Umständen den ersten besten Gegen-
stand den fliehenden Kindern nach u. s. w. u. s. w.

Was nun die letztern Arten körperlicher Züchti-
gung angeht, so sind wir der wohlbegründeten Ansicht

hatte der h. Apostel das im Auge, als er (Phil. 6, 4)
schreibt: „Und ihr, Väter, hütet euch, eure Söhne
zum Zorne zu reizen, sondern erziehet sie in der
Zucht und Züchtigung des Herrn,“
also, will der
Apostel sagen, haltet eure Söhne allerdings in Zucht,
strafet sie auch, wenn's Noth thut, aber so wie der
Herr
,“
der auch im Strafen die Gerechtigkeit und
die Barmherzigkeit und Schonung nicht verleugnet.
Aehnlich im Briefe an die Colosser (3, 21): „Ihr
Väter, wollet doch nicht“
(nämlich durch unzeitiges
Strafen) „eure Söhne zum Unwillen und Verdruß
wider euch aufreizen, damit sie nicht in Verzagtheit
gerathen.“

Wir machten oben die Voraussetzung, daß im
gedachten Falle nur die Art der Ausführung, als
voll Zorn und Aufregung, unzeitig und verderblich
sei; aber wie leicht verpaart sich damit ein anderes
Uebel, daß man nämlich auch nicht die rechten und an-
gemessenen Strafen wählt und in Anwendung bringt.
Wie vielfach wird auch hier gefehlt!

Das Kind muß gestraft werden. Aber nun giebt
es eine gewisse Auswahl von Strafen. Freilich, hätte
man nach der Verfahrungsweise mancher Eltern zu
urtheilen, da müßte man des Meinens werden, es
gebe nur eine Art von Strafen, die körperliche Züch-
tigung: da werden die Kinder mit Ruthen, mit Peit-
schen, selbst mit Stöcken geschlagen; da regnet es
Faustschläge, Ohrfeigen, Rücken- und Rippenstöße,
da werden die Ohren gezupft, die Haare gerupft, da
wirft man nach Umständen den ersten besten Gegen-
stand den fliehenden Kindern nach u. s. w. u. s. w.

Was nun die letztern Arten körperlicher Züchti-
gung angeht, so sind wir der wohlbegründeten Ansicht

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[111/0114] hatte der h. Apostel das im Auge, als er (Phil. 6, 4) schreibt: „Und ihr, Väter, hütet euch, eure Söhne zum Zorne zu reizen, sondern erziehet sie in der Zucht und Züchtigung des Herrn,“ also, will der Apostel sagen, haltet eure Söhne allerdings in Zucht, strafet sie auch, wenn's Noth thut, aber so wie „der Herr,“ der auch im Strafen die Gerechtigkeit und die Barmherzigkeit und Schonung nicht verleugnet. Aehnlich im Briefe an die Colosser (3, 21): „Ihr Väter, wollet doch nicht“ (nämlich durch unzeitiges Strafen) „eure Söhne zum Unwillen und Verdruß wider euch aufreizen, damit sie nicht in Verzagtheit gerathen.“ Wir machten oben die Voraussetzung, daß im gedachten Falle nur die Art der Ausführung, als voll Zorn und Aufregung, unzeitig und verderblich sei; aber wie leicht verpaart sich damit ein anderes Uebel, daß man nämlich auch nicht die rechten und an- gemessenen Strafen wählt und in Anwendung bringt. Wie vielfach wird auch hier gefehlt! Das Kind muß gestraft werden. Aber nun giebt es eine gewisse Auswahl von Strafen. Freilich, hätte man nach der Verfahrungsweise mancher Eltern zu urtheilen, da müßte man des Meinens werden, es gebe nur eine Art von Strafen, die körperliche Züch- tigung: da werden die Kinder mit Ruthen, mit Peit- schen, selbst mit Stöcken geschlagen; da regnet es Faustschläge, Ohrfeigen, Rücken- und Rippenstöße, da werden die Ohren gezupft, die Haare gerupft, da wirft man nach Umständen den ersten besten Gegen- stand den fliehenden Kindern nach u. s. w. u. s. w. Was nun die letztern Arten körperlicher Züchti- gung angeht, so sind wir der wohlbegründeten Ansicht

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/114>, abgerufen am 27.11.2024.