ernst angelegen sein lassen, von früh an ihre Kinder an Gehorsam und Unterwürfigkeit zu gewöhnen, ar- beiten dadurch, während sie ihren Kindern die größte Wohlthat bereiten, zugleich an ihrem eigenen Wohle: Ihre Kinder werden ihnen zur Zeit durch ihre Folg- samkeit reichen Trost und Freude bereiten.
So führt der Gehorsam schon an sich reichen Segen mit sich; dazu aber kommt noch, daß nach un- serer Voraussetzung auch in dem, was der Gehorsam den Kindern auflegt, in den Willensbestimmungen des Vaters das Beste der Kinder, der Weg ihres wahren Heiles begriffen liegt. Genug, nach dem Ur- theile aller Einsichtigen giebt es für das Kind keine größere Wohlthat, als wenn es von früh an gewöhnt wird an Gehorsam. Grund genug für den Vater, darauf bedacht zu sein, dem Kinde diese Wohlthat in möglichst reichem Maße zuzuwenden, sei es, daß er durch Festsetzung einer guten christlichen Hausord- nung und durch die Bestimmungen, welche er über- haupt dem Kinde in seinen einzelnen Beziehungen giebt, so viel möglich, das ganze Thun und Lassen desselben unter den Gehorsam zu stellen sucht, oder daß er mit Sorgfalt und Entschiedenheit über die treue Einhaltung dessen, was der Gehorsam auflegt, hält. Eben daher nimmt er nicht Anstand und hält er's für seine Pflicht, da, wo Lehre, Ermahnung und Warnung allein das Kind zum Gehorsam nicht ver- mögen, durch
c) Uebung des Strafrechts
seinem Willen Geltung zu verschaffen. "Wo ist ein Sohn," spricht der heil. Paulus (Hebr. 12. 7), "den sein Vater nicht züchtigte?""Wenn also,"
ernst angelegen sein lassen, von früh an ihre Kinder an Gehorsam und Unterwürfigkeit zu gewöhnen, ar- beiten dadurch, während sie ihren Kindern die größte Wohlthat bereiten, zugleich an ihrem eigenen Wohle: Ihre Kinder werden ihnen zur Zeit durch ihre Folg- samkeit reichen Trost und Freude bereiten.
So führt der Gehorsam schon an sich reichen Segen mit sich; dazu aber kommt noch, daß nach un- serer Voraussetzung auch in dem, was der Gehorsam den Kindern auflegt, in den Willensbestimmungen des Vaters das Beste der Kinder, der Weg ihres wahren Heiles begriffen liegt. Genug, nach dem Ur- theile aller Einsichtigen giebt es für das Kind keine größere Wohlthat, als wenn es von früh an gewöhnt wird an Gehorsam. Grund genug für den Vater, darauf bedacht zu sein, dem Kinde diese Wohlthat in möglichst reichem Maße zuzuwenden, sei es, daß er durch Festsetzung einer guten christlichen Hausord- nung und durch die Bestimmungen, welche er über- haupt dem Kinde in seinen einzelnen Beziehungen giebt, so viel möglich, das ganze Thun und Lassen desselben unter den Gehorsam zu stellen sucht, oder daß er mit Sorgfalt und Entschiedenheit über die treue Einhaltung dessen, was der Gehorsam auflegt, hält. Eben daher nimmt er nicht Anstand und hält er's für seine Pflicht, da, wo Lehre, Ermahnung und Warnung allein das Kind zum Gehorsam nicht ver- mögen, durch
c) Uebung des Strafrechts
seinem Willen Geltung zu verschaffen. „Wo ist ein Sohn,“ spricht der heil. Paulus (Hebr. 12. 7), „den sein Vater nicht züchtigte?“„Wenn also,“
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ernst angelegen sein lassen, von früh an ihre Kinder
an Gehorsam und Unterwürfigkeit zu gewöhnen, ar-
beiten dadurch, während sie ihren Kindern die größte
Wohlthat bereiten, zugleich an ihrem eigenen Wohle:
Ihre Kinder werden ihnen zur Zeit durch ihre Folg-
samkeit reichen Trost und Freude bereiten.
So führt der Gehorsam schon an sich reichen
Segen mit sich; dazu aber kommt noch, daß nach un-
serer Voraussetzung auch in dem, was der Gehorsam
den Kindern auflegt, in den Willensbestimmungen
des Vaters das Beste der Kinder, der Weg ihres
wahren Heiles begriffen liegt. Genug, nach dem Ur-
theile aller Einsichtigen giebt es für das Kind keine
größere Wohlthat, als wenn es von früh an gewöhnt
wird an Gehorsam. Grund genug für den Vater,
darauf bedacht zu sein, dem Kinde diese Wohlthat
in möglichst reichem Maße zuzuwenden, sei es, daß
er durch Festsetzung einer guten christlichen Hausord-
nung und durch die Bestimmungen, welche er über-
haupt dem Kinde in seinen einzelnen Beziehungen
giebt, so viel möglich, das ganze Thun und Lassen
desselben unter den Gehorsam zu stellen sucht, oder
daß er mit Sorgfalt und Entschiedenheit über die
treue Einhaltung dessen, was der Gehorsam auflegt,
hält. Eben daher nimmt er nicht Anstand und hält
er's für seine Pflicht, da, wo Lehre, Ermahnung und
Warnung allein das Kind zum Gehorsam nicht ver-
mögen, durch
c) Uebung des Strafrechts
seinem Willen Geltung zu verschaffen. „Wo ist ein
Sohn,“ spricht der heil. Paulus (Hebr. 12. 7),
„den sein Vater nicht züchtigte?“ „Wenn also,“
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/107>, abgerufen am 23.11.2024.
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