und denselben der für ihre gute Heranbildung so wichtige unbedingte Gehorsam gesicherter sein möchte, und damit, wenn vielleicht die Mutter vermöge der größern Weichheit ihres Herzens von den Bitten und sonstigen Versuchen und Kundgebungen des kindlichen Eigensinns sich verleiten ließe, dem Eigenwillen des Kindes nachzugeben, der Vater es verhüte und das Kind vor dem Schaden und Verderben solcher un- zeitigen Nachgiebigkeit schütze.
Es wird nicht selten die Klage laut, daß insbe- sondere von den mehr heranwachsenden Kindern der Gehorsam geweigert wird. So sehr in dieser Hin- sicht auch zugegeben werden mag, daß vielfach eine gewisse Entartung erwachsener Söhne und Töchter an dieser beklagenswerthen Erscheinung Schuld ist, so kann doch nicht geleugnet werden, daß die Eltern, insbesondere die Väter, denen die Handhabung des Gehorsams vorwiegend obliegt, nur zu oft Solches selbst angebahnt haben. Oder wie soll man sich wun- dern, wenn Söhne und Töchter, welche der Vater in der Zeit ihrer Kindheit mit ihrem Eigensinn und Eigenwillen durchzulassen pflegte, späterhin, wo mit der übeln Gewohnheit und dem darin großgezogenen Eigensinn zugleich ein desto größerer Trieb zur Selb- ständigkeit vom Gehorsam abhält, sich des Ungehor- sams, ja der Verachtung des väterlichen Willens schuldig machen? Das ist dann meist für die Väter und Mütter die Ursache einer sich immer von Neuem wiederholenden Kränkung, die Quelle der ärgsten Un- annehmlichkeiten, so sehr, daß das allein schon auf's Nachdrücklichste dahin vermögen sollte, die Kinder von früh an mit unerbittlicher Entschiedenheit zum Gehor- sam anzuhalten. In der That, Väter, welche es sich
und denselben der für ihre gute Heranbildung so wichtige unbedingte Gehorsam gesicherter sein möchte, und damit, wenn vielleicht die Mutter vermöge der größern Weichheit ihres Herzens von den Bitten und sonstigen Versuchen und Kundgebungen des kindlichen Eigensinns sich verleiten ließe, dem Eigenwillen des Kindes nachzugeben, der Vater es verhüte und das Kind vor dem Schaden und Verderben solcher un- zeitigen Nachgiebigkeit schütze.
Es wird nicht selten die Klage laut, daß insbe- sondere von den mehr heranwachsenden Kindern der Gehorsam geweigert wird. So sehr in dieser Hin- sicht auch zugegeben werden mag, daß vielfach eine gewisse Entartung erwachsener Söhne und Töchter an dieser beklagenswerthen Erscheinung Schuld ist, so kann doch nicht geleugnet werden, daß die Eltern, insbesondere die Väter, denen die Handhabung des Gehorsams vorwiegend obliegt, nur zu oft Solches selbst angebahnt haben. Oder wie soll man sich wun- dern, wenn Söhne und Töchter, welche der Vater in der Zeit ihrer Kindheit mit ihrem Eigensinn und Eigenwillen durchzulassen pflegte, späterhin, wo mit der übeln Gewohnheit und dem darin großgezogenen Eigensinn zugleich ein desto größerer Trieb zur Selb- ständigkeit vom Gehorsam abhält, sich des Ungehor- sams, ja der Verachtung des väterlichen Willens schuldig machen? Das ist dann meist für die Väter und Mütter die Ursache einer sich immer von Neuem wiederholenden Kränkung, die Quelle der ärgsten Un- annehmlichkeiten, so sehr, daß das allein schon auf's Nachdrücklichste dahin vermögen sollte, die Kinder von früh an mit unerbittlicher Entschiedenheit zum Gehor- sam anzuhalten. In der That, Väter, welche es sich
<TEI><text><body><div><div><div><p><pbfacs="#f0106"xml:id="C889V3_001_1874_pb0103_0001"n="103"/>
und denselben der für ihre gute Heranbildung so<lb/>
wichtige unbedingte Gehorsam gesicherter sein möchte,<lb/>
und damit, wenn vielleicht die Mutter vermöge der<lb/>
größern Weichheit ihres Herzens von den Bitten und<lb/>
sonstigen Versuchen und Kundgebungen des kindlichen<lb/>
Eigensinns sich verleiten ließe, dem Eigenwillen des<lb/>
Kindes nachzugeben, der Vater es verhüte und das<lb/>
Kind vor dem Schaden und Verderben solcher un-<lb/>
zeitigen Nachgiebigkeit schütze.</p><p>Es wird nicht selten die Klage laut, daß insbe-<lb/>
sondere von den mehr heranwachsenden Kindern der<lb/>
Gehorsam geweigert wird. So sehr in dieser Hin-<lb/>
sicht auch zugegeben werden mag, daß vielfach eine<lb/>
gewisse Entartung erwachsener Söhne und Töchter an<lb/>
dieser beklagenswerthen Erscheinung Schuld ist, so<lb/>
kann doch nicht geleugnet werden, daß die Eltern,<lb/>
insbesondere die Väter, denen die Handhabung des<lb/>
Gehorsams vorwiegend obliegt, nur zu oft Solches<lb/>
selbst angebahnt haben. Oder wie soll man sich wun-<lb/>
dern, wenn Söhne und Töchter, welche der Vater in<lb/>
der Zeit ihrer Kindheit mit ihrem Eigensinn und<lb/>
Eigenwillen durchzulassen pflegte, späterhin, wo mit<lb/>
der übeln Gewohnheit und dem darin großgezogenen<lb/>
Eigensinn zugleich ein desto größerer Trieb zur Selb-<lb/>
ständigkeit vom Gehorsam abhält, sich des Ungehor-<lb/>
sams, ja der Verachtung des väterlichen Willens<lb/>
schuldig machen? Das ist dann meist für die Väter<lb/>
und Mütter die Ursache einer sich immer von Neuem<lb/>
wiederholenden Kränkung, die Quelle der ärgsten Un-<lb/>
annehmlichkeiten, so sehr, daß das allein schon auf's<lb/>
Nachdrücklichste dahin vermögen sollte, die Kinder von<lb/>
früh an mit unerbittlicher Entschiedenheit zum Gehor-<lb/>
sam anzuhalten. In der That, Väter, welche es sich<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[103/0106]
und denselben der für ihre gute Heranbildung so
wichtige unbedingte Gehorsam gesicherter sein möchte,
und damit, wenn vielleicht die Mutter vermöge der
größern Weichheit ihres Herzens von den Bitten und
sonstigen Versuchen und Kundgebungen des kindlichen
Eigensinns sich verleiten ließe, dem Eigenwillen des
Kindes nachzugeben, der Vater es verhüte und das
Kind vor dem Schaden und Verderben solcher un-
zeitigen Nachgiebigkeit schütze.
Es wird nicht selten die Klage laut, daß insbe-
sondere von den mehr heranwachsenden Kindern der
Gehorsam geweigert wird. So sehr in dieser Hin-
sicht auch zugegeben werden mag, daß vielfach eine
gewisse Entartung erwachsener Söhne und Töchter an
dieser beklagenswerthen Erscheinung Schuld ist, so
kann doch nicht geleugnet werden, daß die Eltern,
insbesondere die Väter, denen die Handhabung des
Gehorsams vorwiegend obliegt, nur zu oft Solches
selbst angebahnt haben. Oder wie soll man sich wun-
dern, wenn Söhne und Töchter, welche der Vater in
der Zeit ihrer Kindheit mit ihrem Eigensinn und
Eigenwillen durchzulassen pflegte, späterhin, wo mit
der übeln Gewohnheit und dem darin großgezogenen
Eigensinn zugleich ein desto größerer Trieb zur Selb-
ständigkeit vom Gehorsam abhält, sich des Ungehor-
sams, ja der Verachtung des väterlichen Willens
schuldig machen? Das ist dann meist für die Väter
und Mütter die Ursache einer sich immer von Neuem
wiederholenden Kränkung, die Quelle der ärgsten Un-
annehmlichkeiten, so sehr, daß das allein schon auf's
Nachdrücklichste dahin vermögen sollte, die Kinder von
früh an mit unerbittlicher Entschiedenheit zum Gehor-
sam anzuhalten. In der That, Väter, welche es sich
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/106>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.