Willens, an einem wahrhaft christlichen Leben ist, der Eigenwille gebrochen. Ist der Mensch schon früh, schon als Kind gewöhnt, seinen Willen im Gehorsam dem Willen des Vaters zu unterwerfen, so wird es ihm zur Zeit so viel leichter, sich dem Willen An- derer überhaupt, dem Willen seiner Vorgesetzten und dem Willen Gottes zu fügen. Macht also Gehorsam gegen die Gesetze des Staates den guten Bürger, macht Gehorsam gegen die Vorschriften der h. Kirche und Gottes den guten Christen, so erfüllt der Vater ganz insbesondere dadurch, daß er treue Einhaltung seines Willens, vollen Gehorsam vom Kinde fordert, es streng an Gehorsam gewöhnt, die Aufgabe seines väterlichen Berufes, die Kinder zu guten Menschen und Christen heranzubilden.
Das soll ihm also zu jeder Zeit am Herzen liegen. Sein Wille muß für das Kind maßgebend sein; es muß demselben unumstößlich feststehen, daß das, was der Vater einmal - wir setzen voraus, wohl- überlegt - festgesetzt, vorgeschrieben, befohlen hat, unbedingt und ohne Nachsicht geschehen muß. Nichts bewegt den rechten, einsichtigen Vater, dem Kinde gegenüber von seiner Willensmeinung, wenn dieselbe anders an sich nicht unstatthaft ist, abzustehen; am Allerwenigsten unzeitige Nachsicht gegen das Kind; unerschütterlich hält er daran fest, was er auch thun, und wie strenge Maßregeln er auch ergreifen müßte, das Kind zur Erfüllung desselben zu vermögen. Ohne Zweifel hat der Herr auch darum dem Willen des Mannes im Allgemeinen eine größere Entschiedenheit, Festigkeit und Kraft verliehen, als dem weiblichen Willen, damit kraft dessen die Väter ihren Kindern gegenüber in ihren Willensäußerungen fest ständen
Willens, an einem wahrhaft christlichen Leben ist, der Eigenwille gebrochen. Ist der Mensch schon früh, schon als Kind gewöhnt, seinen Willen im Gehorsam dem Willen des Vaters zu unterwerfen, so wird es ihm zur Zeit so viel leichter, sich dem Willen An- derer überhaupt, dem Willen seiner Vorgesetzten und dem Willen Gottes zu fügen. Macht also Gehorsam gegen die Gesetze des Staates den guten Bürger, macht Gehorsam gegen die Vorschriften der h. Kirche und Gottes den guten Christen, so erfüllt der Vater ganz insbesondere dadurch, daß er treue Einhaltung seines Willens, vollen Gehorsam vom Kinde fordert, es streng an Gehorsam gewöhnt, die Aufgabe seines väterlichen Berufes, die Kinder zu guten Menschen und Christen heranzubilden.
Das soll ihm also zu jeder Zeit am Herzen liegen. Sein Wille muß für das Kind maßgebend sein; es muß demselben unumstößlich feststehen, daß das, was der Vater einmal – wir setzen voraus, wohl- überlegt – festgesetzt, vorgeschrieben, befohlen hat, unbedingt und ohne Nachsicht geschehen muß. Nichts bewegt den rechten, einsichtigen Vater, dem Kinde gegenüber von seiner Willensmeinung, wenn dieselbe anders an sich nicht unstatthaft ist, abzustehen; am Allerwenigsten unzeitige Nachsicht gegen das Kind; unerschütterlich hält er daran fest, was er auch thun, und wie strenge Maßregeln er auch ergreifen müßte, das Kind zur Erfüllung desselben zu vermögen. Ohne Zweifel hat der Herr auch darum dem Willen des Mannes im Allgemeinen eine größere Entschiedenheit, Festigkeit und Kraft verliehen, als dem weiblichen Willen, damit kraft dessen die Väter ihren Kindern gegenüber in ihren Willensäußerungen fest ständen
<TEI><text><body><div><div><div><p><pbfacs="#f0105"xml:id="C889V3_001_1874_pb0102_0001"n="102"/>
Willens, an einem wahrhaft christlichen Leben ist, der<lb/>
Eigenwille gebrochen. Ist der Mensch schon früh,<lb/>
schon als Kind gewöhnt, seinen Willen im Gehorsam<lb/>
dem Willen des Vaters zu unterwerfen, so wird es<lb/>
ihm zur Zeit so viel leichter, sich dem Willen An-<lb/>
derer überhaupt, dem Willen seiner Vorgesetzten und<lb/>
dem Willen Gottes zu fügen. Macht also Gehorsam<lb/>
gegen die Gesetze des Staates den guten Bürger,<lb/>
macht Gehorsam gegen die Vorschriften der h. Kirche<lb/>
und Gottes den guten Christen, so erfüllt der Vater<lb/>
ganz insbesondere dadurch, daß er treue Einhaltung<lb/>
seines Willens, vollen Gehorsam vom Kinde fordert,<lb/>
es streng an Gehorsam gewöhnt, die Aufgabe seines<lb/>
väterlichen Berufes, die Kinder zu guten Menschen<lb/>
und Christen heranzubilden.</p><p>Das soll ihm also zu jeder Zeit am Herzen liegen.<lb/><hirendition="#g">Sein</hi> Wille muß für das Kind maßgebend sein;<lb/>
es muß demselben unumstößlich feststehen, daß das,<lb/>
was der Vater einmal – wir setzen voraus, wohl-<lb/>
überlegt – festgesetzt, vorgeschrieben, befohlen hat,<lb/>
unbedingt und ohne Nachsicht geschehen muß. Nichts<lb/>
bewegt den rechten, einsichtigen Vater, dem Kinde<lb/>
gegenüber von seiner Willensmeinung, wenn dieselbe<lb/>
anders an sich nicht unstatthaft ist, abzustehen; am<lb/>
Allerwenigsten unzeitige Nachsicht gegen das Kind;<lb/>
unerschütterlich hält er daran fest, was er auch thun,<lb/>
und wie strenge Maßregeln er auch ergreifen müßte,<lb/>
das Kind zur Erfüllung desselben zu vermögen. Ohne<lb/>
Zweifel hat der Herr auch darum dem Willen des<lb/>
Mannes im Allgemeinen eine größere Entschiedenheit,<lb/>
Festigkeit und Kraft verliehen, als dem weiblichen<lb/>
Willen, damit kraft dessen die Väter ihren Kindern<lb/>
gegenüber in ihren Willensäußerungen fest ständen<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[102/0105]
Willens, an einem wahrhaft christlichen Leben ist, der
Eigenwille gebrochen. Ist der Mensch schon früh,
schon als Kind gewöhnt, seinen Willen im Gehorsam
dem Willen des Vaters zu unterwerfen, so wird es
ihm zur Zeit so viel leichter, sich dem Willen An-
derer überhaupt, dem Willen seiner Vorgesetzten und
dem Willen Gottes zu fügen. Macht also Gehorsam
gegen die Gesetze des Staates den guten Bürger,
macht Gehorsam gegen die Vorschriften der h. Kirche
und Gottes den guten Christen, so erfüllt der Vater
ganz insbesondere dadurch, daß er treue Einhaltung
seines Willens, vollen Gehorsam vom Kinde fordert,
es streng an Gehorsam gewöhnt, die Aufgabe seines
väterlichen Berufes, die Kinder zu guten Menschen
und Christen heranzubilden.
Das soll ihm also zu jeder Zeit am Herzen liegen.
Sein Wille muß für das Kind maßgebend sein;
es muß demselben unumstößlich feststehen, daß das,
was der Vater einmal – wir setzen voraus, wohl-
überlegt – festgesetzt, vorgeschrieben, befohlen hat,
unbedingt und ohne Nachsicht geschehen muß. Nichts
bewegt den rechten, einsichtigen Vater, dem Kinde
gegenüber von seiner Willensmeinung, wenn dieselbe
anders an sich nicht unstatthaft ist, abzustehen; am
Allerwenigsten unzeitige Nachsicht gegen das Kind;
unerschütterlich hält er daran fest, was er auch thun,
und wie strenge Maßregeln er auch ergreifen müßte,
das Kind zur Erfüllung desselben zu vermögen. Ohne
Zweifel hat der Herr auch darum dem Willen des
Mannes im Allgemeinen eine größere Entschiedenheit,
Festigkeit und Kraft verliehen, als dem weiblichen
Willen, damit kraft dessen die Väter ihren Kindern
gegenüber in ihren Willensäußerungen fest ständen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/105>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.