Ist eine gerichtliche unter wäh- render Marter und Folterung des Leibes angestellte scharffe Befra- gung, eines wegen allerhand La- sters und Verbrechen verdächtigen und gravirten Weibes-Bildes, vermöge deren die Inquisitin auf die ihr vorgehaltenen Articul zu antworten, und die Wahrheit zu bekennen gezwungen wird. Sol- che Marter hat ihre besonderen Gradus, so nach denen Umständen und erheblichen Indiciis entweder gemindert oder erhöhet werden. Bißweilen wird auch nur eine blosse Territio oder Schreckung und Betrohung angestellet, da die Inquisitin zwar in die Marter- Cammer geführet wird, und man ihr die Instrumenta von dem Scharff-Richter vorzeigen, selbi- ge aber nicht damit angreiffen läßt; von solcher Marter ist eine schwangere Frau befreyet, so wegen des vermuthenden Schadens ihrer Leibes-Bürde nicht torquiret wer- den kan, auch wenn sie schon dar- nieder kommen, oder etliche Tage vorher müßgebohren, weil solche Marter biß nach dem viertzigsten Tag ihrer Niederkunfft verschoben werden muß. Nechst diesem kan sich ein Mann von seiner Frau, wel- che unter Scharff-Richters Hän- den gewesen, bey der Tortur aber nichts gestanden, und deswegen absolviret worden, nicht scheiden; weil die Tortur nach denen Rechten nicht infamiret. Marquard. Frecher. [Spaltenumbruch]
Totos Trabula
d. Infam. c. 5. Die Hexen haben ihre besondere Tortur. Siehe. Hexen-Marter.
Totos.siehe.Tuttimachen.
Tott,
Brigitta, eine gelehrte und in Sprachen wohlerfahrne Matrone aus Dännemarck, sie starb zu Sora 1662. und hinterließ des L. Annaei Senecae Scripta aus dem Lateini- schen in das Dänische übersetzet, welcher An. 1658. von ihr heraus kommen war. Ingleichen den übersetzten Epictetum. Hafn. 1661. wie auch noch viel andere Sachen, so sie aus dem Englischen und Frantzöischen vertiret. Vid. Bar- thol. d. Scriptor. Danic. pag. 16. Junck. Centur. Foem. Illustr. p. 76.
de Tournemir,
Eine Frantzöische Gräfin, ge- bohren A. 1640. Sie wurde wi- der ihren Willen an den Grafen von Tournemir verheyrathet, und als derselbe von einem seiner Verwandten heimlich umgebracht ward, hielte man sie vor die Thä- terin, und wolte sie mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode bringen, sie entkam aber heimlich, lebte darauf 10. Jahr im Exilio, und schrieb ihr Leben, Memoires, kam auch endlich, nachdem sie ihre Unschuld dargethan, wiederum zum Vorschein.
Trabula,
Des Ertz-Bischoffs zu Seleucia Symeonis fromme Schwester, ward unter der Verfolgung des Königs in Persien Saboris A. C. 368. mit
einer
[Spaltenumbruch]
Tortur
verkauffen, oder Parthien-Weiſe verlooſen.
Torturoder Marter, auch peinliche Frage,
Iſt eine gerichtliche unter waͤh- render Marter und Folterung des Leibes angeſtellte ſcharffe Befra- gung, eines wegen allerhand La- ſters und Verbrechen verdaͤchtigen und gravirten Weibes-Bildes, vermoͤge deren die Inquiſitin auf die ihr vorgehaltenen Articul zu antworten, und die Wahꝛheit zu bekennen gezwungen wird. Sol- che Marter hat ihre beſonderen Gradus, ſo nach denen Umſtaͤnden und erheblichen Indiciis entweder gemindert oder erhoͤhet werden. Bißweilen wird auch nur eine bloſſe Territio oder Schreckung und Betrohung angeſtellet, da die Inquiſitin zwar in die Marter- Cammer gefuͤhret wird, und man ihr die Inſtrumenta von dem Scharff-Richter vorzeigen, ſelbi- ge aber nicht damit angreiffen laͤßt; von ſolcher Marter iſt eine ſchwangere Frau befreyet, ſo wegen des vermuthenden Schadens ihrer Leibes-Buͤrde nicht torquiret wer- den kan, auch wenn ſie ſchon dar- nieder kommen, oder etliche Tage vorher muͤßgebohren, weil ſolche Marter biß nach dem viertzigſten Tag ihrer Niederkunfft verſchoben werden muß. Nechſt dieſem kan ſich ein Mann von ſeiner Frau, wel- che unter Scharff-Richters Haͤn- den geweſen, bey der Tortur aber nichts geſtanden, und deswegen abſolviret worden, nicht ſcheiden; weil die Tortur nach denen Rechten nicht infamiret. Marquard. Frecher. [Spaltenumbruch]
Totos Trabula
d. Infam. c. 5. Die Hexen haben ihre beſondere Tortur. Siehe. Hexen-Marter.
Totos.ſiehe.Tuttimachen.
Tott,
Brigitta, eine gelehrte und in Sprachen wohlerfahrne Matrone aus Daͤnnemarck, ſie ſtarb zu Sora 1662. und hinterließ des L. Annæi Senecæ Scripta aus dem Lateini- ſchen in das Daͤniſche uͤberſetzet, welcher An. 1658. von ihr heraus kommen war. Ingleichen den uͤberſetzten Epictetum. Hafn. 1661. wie auch noch viel andere Sachen, ſo ſie aus dem Engliſchen und Frantzoͤiſchen vertiret. Vid. Bar- thol. d. Scriptor. Danic. pag. 16. Junck. Centur. Fœm. Illuſtr. p. 76.
de Tournemir,
Eine Frantzoͤiſche Graͤfin, ge- bohren A. 1640. Sie wurde wi- der ihren Willen an den Grafen von Tournemir verheyrathet, und als derſelbe von einem ſeiner Verwandten heimlich umgebracht ward, hielte man ſie vor die Thaͤ- terin, und wolte ſie mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode bringen, ſie entkam aber heimlich, lebte darauf 10. Jahr im Exilio, und ſchrieb ihr Leben, Memoires, kam auch endlich, nachdem ſie ihre Unſchuld dargethan, wiederum zum Vorſchein.
Trabula,
Des Ertz-Biſchoffs zu Seleucia Symeonis fromme Schweſter, waꝛd unter der Verfolgung des Koͤnigs in Perſien Saboris A. C. 368. mit
einer
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[1038]
Tortur
Totos Trabula
verkauffen, oder Parthien-Weiſe
verlooſen.
Tortur oder Marter, auch
peinliche Frage,
Iſt eine gerichtliche unter waͤh-
render Marter und Folterung des
Leibes angeſtellte ſcharffe Befra-
gung, eines wegen allerhand La-
ſters und Verbrechen verdaͤchtigen
und gravirten Weibes-Bildes,
vermoͤge deren die Inquiſitin auf
die ihr vorgehaltenen Articul zu
antworten, und die Wahꝛheit zu
bekennen gezwungen wird. Sol-
che Marter hat ihre beſonderen
Gradus, ſo nach denen Umſtaͤnden
und erheblichen Indiciis entweder
gemindert oder erhoͤhet werden.
Bißweilen wird auch nur eine
bloſſe Territio oder Schreckung
und Betrohung angeſtellet, da die
Inquiſitin zwar in die Marter-
Cammer gefuͤhret wird, und man
ihr die Inſtrumenta von dem
Scharff-Richter vorzeigen, ſelbi-
ge aber nicht damit angreiffen
laͤßt; von ſolcher Marter iſt eine
ſchwangere Frau befreyet, ſo wegen
des vermuthenden Schadens ihrer
Leibes-Buͤrde nicht torquiret wer-
den kan, auch wenn ſie ſchon dar-
nieder kommen, oder etliche Tage
vorher muͤßgebohren, weil ſolche
Marter biß nach dem viertzigſten
Tag ihrer Niederkunfft verſchoben
werden muß. Nechſt dieſem kan
ſich ein Mann von ſeiner Frau, wel-
che unter Scharff-Richters Haͤn-
den geweſen, bey der Tortur aber
nichts geſtanden, und deswegen
abſolviret worden, nicht ſcheiden;
weil die Tortur nach denen Rechten
nicht infamiret. Marquard. Frecher.
d. Infam. c. 5. Die Hexen haben
ihre beſondere Tortur. Siehe.
Hexen-Marter.
Totos. ſiehe. Tutti machen.
Tott,
Brigitta, eine gelehrte und in
Sprachen wohlerfahrne Matrone
aus Daͤnnemarck, ſie ſtarb zu Sora
1662. und hinterließ des L. Annæi
Senecæ Scripta aus dem Lateini-
ſchen in das Daͤniſche uͤberſetzet,
welcher An. 1658. von ihr heraus
kommen war. Ingleichen den
uͤberſetzten Epictetum. Hafn. 1661.
wie auch noch viel andere Sachen,
ſo ſie aus dem Engliſchen und
Frantzoͤiſchen vertiret. Vid. Bar-
thol. d. Scriptor. Danic. pag. 16.
Junck. Centur. Fœm. Illuſtr. p. 76.
de Tournemir,
Eine Frantzoͤiſche Graͤfin, ge-
bohren A. 1640. Sie wurde wi-
der ihren Willen an den Grafen
von Tournemir verheyrathet, und
als derſelbe von einem ſeiner
Verwandten heimlich umgebracht
ward, hielte man ſie vor die Thaͤ-
terin, und wolte ſie mit dem
Schwerdte vom Leben zum Tode
bringen, ſie entkam aber heimlich,
lebte darauf 10. Jahr im Exilio,
und ſchrieb ihr Leben, Memoires,
kam auch endlich, nachdem ſie ihre
Unſchuld dargethan, wiederum
zum Vorſchein.
Trabula,
Des Ertz-Biſchoffs zu Seleucia
Symeonis fromme Schweſter, waꝛd
unter der Verfolgung des Koͤnigs
in Perſien Saboris A. C. 368. mit
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Corvinus, Gottlieb Siegmund: Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-Lexicon. Leipzig, 1715, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/corvinus_frauenzimmer_1715/1038>, abgerufen am 23.02.2025.
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