Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.mittellosen Mädchen sind jene bemittelten Frauen, welche der Welches sollen nun die neuen Pflichten sein? Die Grenzen Für diese Lebensaufgabe lernt heute das junge Mädchen mittellosen Mädchen sind jene bemittelten Frauen, welche der Welches sollen nun die neuen Pflichten sein? Die Grenzen Für diese Lebensaufgabe lernt heute das junge Mädchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0063" n="47"/> mittellosen Mädchen sind jene bemittelten Frauen, welche der<lb/> Würze des Lebens, der pflichtmäßigen Arbeit, entbehren, ja<lb/> ihrer scheinbar überhoben werden. Der Mangel an Lebens-<lb/> inhalt und Lebenszweck ist das Kreuz gerade der bemittelten<lb/> Frauen. Die Hülfe liegt darin, daß die Frau neue Arbeit,<lb/> neue Pflichten erhält. Denn nur dasjenige Leben ist ein sitt-<lb/> liches, welches auf pflichtmäßiger Arbeit beruht.</p><lb/> <p>Welches sollen nun die neuen Pflichten sein? Die Grenzen<lb/> für die Scheidung der Berufsarten zwischen den Geschlechtern<lb/> liegen in der objectiven Norm, welche die Natur selber angibt.<lb/> Die Natur sagt: Mann und Weib sind differencirt, um zu ver-<lb/> schiedenen – gleichwerthigen, aber andersartigen – Aufgaben<lb/> geschickt zu sein. Jn der Naturanlage des Weibes haben wir<lb/> einen Fingerzeig für die Arbeitstheilung der Geschlechter und<lb/> für das Arbeitsgebiet der Frau. Von Natur wegen ist die<lb/> Mütterlichkeit der Kernpunkt aller Weiblichkeit und dadurch das<lb/> Haus, das Kind mit aller dazu gehörigen Pflege. Hieraus<lb/> ergeben sich alle jene Berufsarten, die an das Haus anknüpfen,<lb/> ergibt sich der Hauptantheil an der Erziehung und dem Unter-<lb/> richt in den untersten Classen aller Schulen, ein wesentlicher<lb/> Antheil an den Hauptfächern auch der obersten Classen der<lb/> Mädchenschulen. Es ergibt sich ferner das Recht auf medicinische<lb/> Ausbildung zur Frauen- und Kinderärztin. Aus der für-<lb/> sorgenden Familienarbeit der Frau wird endlich die Pflicht ab-<lb/> geleitet, in der Gemeinde zu wirken, nicht nur in stiller Liebes-<lb/> thätigkeit, sondern auch berufsmäßig, in der Armen- und Waisen-<lb/> pflege, in der Wittwenversorgung, im Armenwesen u. s. w.</p><lb/> <p>Für diese Lebensaufgabe lernt heute das junge Mädchen<lb/> der gebildeten Stände obligatorisch – nichts; seine Ausbildung<lb/> ist dem Zufall überlassen. Ob es später heirathet oder nicht,<lb/> diese Ausbildung ist für jedes weibliche Wesen nothwendig.<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [47/0063]
mittellosen Mädchen sind jene bemittelten Frauen, welche der
Würze des Lebens, der pflichtmäßigen Arbeit, entbehren, ja
ihrer scheinbar überhoben werden. Der Mangel an Lebens-
inhalt und Lebenszweck ist das Kreuz gerade der bemittelten
Frauen. Die Hülfe liegt darin, daß die Frau neue Arbeit,
neue Pflichten erhält. Denn nur dasjenige Leben ist ein sitt-
liches, welches auf pflichtmäßiger Arbeit beruht.
Welches sollen nun die neuen Pflichten sein? Die Grenzen
für die Scheidung der Berufsarten zwischen den Geschlechtern
liegen in der objectiven Norm, welche die Natur selber angibt.
Die Natur sagt: Mann und Weib sind differencirt, um zu ver-
schiedenen – gleichwerthigen, aber andersartigen – Aufgaben
geschickt zu sein. Jn der Naturanlage des Weibes haben wir
einen Fingerzeig für die Arbeitstheilung der Geschlechter und
für das Arbeitsgebiet der Frau. Von Natur wegen ist die
Mütterlichkeit der Kernpunkt aller Weiblichkeit und dadurch das
Haus, das Kind mit aller dazu gehörigen Pflege. Hieraus
ergeben sich alle jene Berufsarten, die an das Haus anknüpfen,
ergibt sich der Hauptantheil an der Erziehung und dem Unter-
richt in den untersten Classen aller Schulen, ein wesentlicher
Antheil an den Hauptfächern auch der obersten Classen der
Mädchenschulen. Es ergibt sich ferner das Recht auf medicinische
Ausbildung zur Frauen- und Kinderärztin. Aus der für-
sorgenden Familienarbeit der Frau wird endlich die Pflicht ab-
geleitet, in der Gemeinde zu wirken, nicht nur in stiller Liebes-
thätigkeit, sondern auch berufsmäßig, in der Armen- und Waisen-
pflege, in der Wittwenversorgung, im Armenwesen u. s. w.
Für diese Lebensaufgabe lernt heute das junge Mädchen
der gebildeten Stände obligatorisch – nichts; seine Ausbildung
ist dem Zufall überlassen. Ob es später heirathet oder nicht,
diese Ausbildung ist für jedes weibliche Wesen nothwendig.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |