Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.Schottland, Jrland diese Dinge sich in jenem buntscheckigen Gehen wir, um an den gewöhnlichen deutschen Vor- Der Schwerpunkt des klinischen Unterrichts ruht für Eng- 12*
Schottland, Jrland diese Dinge sich in jenem buntscheckigen Gehen wir, um an den gewöhnlichen deutschen Vor- Der Schwerpunkt des klinischen Unterrichts ruht für Eng- 12*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0195" n="179"/> Schottland, Jrland diese Dinge sich in jenem buntscheckigen<lb/> Gewirre von Jnstitutionen verstecken, welches einen Charakterzug<lb/> englischen Staatslebens bildet. Das Prüfungswesen wird nicht,<lb/> wie in Deutschland, von gleichartigen staatlichen Organen ge-<lb/> handhabt, sondern von Corporationen, deren Prüfungszeugnisse<lb/> oder akademische Grade seitens des Staates die Anerkennung<lb/> genießen, daß sie behufs Zulassung zum ärztlichen Berufe ge-<lb/> braucht werden dürfen, – von Corporationen, deren Studien-<lb/> einrichtungen und Zeugnisse (Grade) mit einander theils con-<lb/> curriren, theils einander ergänzen, und das letztere wiederum<lb/> theils im Dienste des eigentlichen Studienbedürfnisses, theils<lb/> im Dienste der üblichen Titel und Würden.</p><lb/> <p>Gehen wir, um an den gewöhnlichen deutschen Vor-<lb/> stellungskreis anzuknüpfen, von den Universitäten aus, so tritt<lb/> uns die Verschiedenheit gegen unsere heimischen Einrichtungen<lb/> gleich dadurch entgegen, daß eine Universität für englische Be-<lb/> griffe vor allem eine Prüfungsanstalt ist, welche öffentlich an-<lb/> erkannte Grade ertheilt. Dies gilt auch für das medicinische<lb/> Studium, ja für dieses ganz besonders, weil die Ertheilung<lb/> von akademischen Graden und die zureichenden Einrichtungen<lb/> für das Berufsstudium hierbei mehr als sonst auseinanderfallen.<lb/> Zum mindesten ist das, was die beiden Universitäten Englands<lb/> (anders in Schottland) für diesen Zweck besitzen, nicht zu ver-<lb/> gleichen mit den Kliniken und dem klinischen Unterricht deutscher<lb/> Universitäten.</p><lb/> <p>Der Schwerpunkt des klinischen Unterrichts ruht für Eng-<lb/> land bei den großen Hospitälern von London, die herkömmlich<lb/> ihre Medicinschulen halten. So liegt vor mir das Studien-<lb/> programm von <hi rendition="#aq">Guy’s Medical School</hi>, die sich an das seit<lb/> 1725 durch die Stiftung von Thomas Guy bestehende, gegen-<lb/> wärtig mehr als fünfhundert Betten enthaltende Guy's Hospital<lb/> <fw place="bottom" type="sig">12*</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [179/0195]
Schottland, Jrland diese Dinge sich in jenem buntscheckigen
Gewirre von Jnstitutionen verstecken, welches einen Charakterzug
englischen Staatslebens bildet. Das Prüfungswesen wird nicht,
wie in Deutschland, von gleichartigen staatlichen Organen ge-
handhabt, sondern von Corporationen, deren Prüfungszeugnisse
oder akademische Grade seitens des Staates die Anerkennung
genießen, daß sie behufs Zulassung zum ärztlichen Berufe ge-
braucht werden dürfen, – von Corporationen, deren Studien-
einrichtungen und Zeugnisse (Grade) mit einander theils con-
curriren, theils einander ergänzen, und das letztere wiederum
theils im Dienste des eigentlichen Studienbedürfnisses, theils
im Dienste der üblichen Titel und Würden.
Gehen wir, um an den gewöhnlichen deutschen Vor-
stellungskreis anzuknüpfen, von den Universitäten aus, so tritt
uns die Verschiedenheit gegen unsere heimischen Einrichtungen
gleich dadurch entgegen, daß eine Universität für englische Be-
griffe vor allem eine Prüfungsanstalt ist, welche öffentlich an-
erkannte Grade ertheilt. Dies gilt auch für das medicinische
Studium, ja für dieses ganz besonders, weil die Ertheilung
von akademischen Graden und die zureichenden Einrichtungen
für das Berufsstudium hierbei mehr als sonst auseinanderfallen.
Zum mindesten ist das, was die beiden Universitäten Englands
(anders in Schottland) für diesen Zweck besitzen, nicht zu ver-
gleichen mit den Kliniken und dem klinischen Unterricht deutscher
Universitäten.
Der Schwerpunkt des klinischen Unterrichts ruht für Eng-
land bei den großen Hospitälern von London, die herkömmlich
ihre Medicinschulen halten. So liegt vor mir das Studien-
programm von Guy’s Medical School, die sich an das seit
1725 durch die Stiftung von Thomas Guy bestehende, gegen-
wärtig mehr als fünfhundert Betten enthaltende Guy's Hospital
12*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2021-02-18T15:54:56Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |